Die Rechtsgrundlage
In Österreich begründet ausschließlich die Eheschliessung vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten die Ehe. Die kirchliche Trauung ist eine religiöse Feier ohne zivilrechtliche Wirkung. In der Praxis verlangen die Pfarren die staatliche Heiratsurkunde, bevor sie trauen.
Die obligatorische Zivilehe gilt in Österreich seit 1938 und ist nie zurückgenommen worden: Rechtlich wirksam ist ausschließlich die Eheschließung vor dem Standesamt. Die kirchliche Trauung ist eine religiöse Feier ohne zivile Wirkung, und die Kirchen verlangen in der Regel den Nachweis der Zivilehe. Für binationale Paare heißt das: Das Standesamt ist immer der erste Schritt.
Die wichtigsten Punkte
| Rechtswirkung | Nur die standesamtliche Eheschliessung |
|---|---|
| Kirchliche Trauung | Religiöse Feier ohne zivilrechtliche Folgen |
| Praxis | Die Pfarren verlangen in der Regel die staatliche Heiratsurkunde |
| Anmeldung | Beim Standesamt, mit Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis |
| Trauzeugen | Zwei |
| Kirchenrecht | Eine kirchliche Ehe wird durch die staatliche Scheidung nicht aufgelöst |
| Obligatorische Zivilehe | Seit 1938; nur die standesamtliche Trauung begründet die Ehe |
| Kirchliche Praxis | Die Pfarren verlangen in der Regel die staatliche Heiratsurkunde |
| Ehevorbereitung | Kirchliche Kurse sind üblich und teils verpflichtend |
| Nichtigkeitsverfahren | Vor dem kirchlichen Gericht der Diözese |
In der Praxis
- Zuerst den Termin beim Standesamt festlegen, danach die kirchliche Feier planen.
- Die Unterlagen frühzeitig zusammenstellen: Geburtsurkunden und Nachweise brauchen Zeit.
- Bei konfessionsverschiedenen Paaren die kirchlichen Voraussetzungen Monate im Voraus klären.
- Mehrere beglaubigte Abschriften der Eheurkunde bestellen: Sie werden immer wieder verlangt.
- Die standesamtliche Trauung zuerst terminieren.
- Kirchliche Unterlagen und Kursnachweise frühzeitig besorgen.
Kosten und Übernahme
Die kirchliche Trauung ist für Mitglieder in der Regel ohne Gebühr; Organist, Blumenschmuck und Chor werden gesondert vergütet. Die standesamtliche Trauung kostet je nach Gemeinde und Trauort zwischen etwa fünfzig und mehreren hundert Euro.
Aktuelle Entwicklungen
Die Zahl freier Trauungen neben oder anstelle der kirchlichen Feier nimmt zu; Segnungsfeiern für gleichgeschlechtliche Paare sind in mehreren Diözesen und in der evangelischen Kirche möglich.
Anlaufstellen
- Standesamt der Wohnsitzgemeinde.
- Pfarramt der jeweiligen Konfession.
- Familienberatungsstellen.
- Diözesangerichte für kirchliche Nichtigkeitsverfahren.
Gut zu wissen
Die staatliche Scheidung beendet die kirchliche Ehe nicht. Wer kirchlich neu heiraten will, braucht ein eigenes kirchenrechtliches Verfahren. Die staatliche Scheidung beendet die kirchliche Ehe nicht. Eine erneute kirchliche Trauung setzt ein eigenes kirchenrechtliches Verfahren voraus, das Jahre dauern kann.
Häufige Fragen
Hat eine kirchliche Trauung in Österreich rechtliche Wirkung?
Nein. Nur die standesamtliche Eheschließung begründet die Ehe mit allen Rechtsfolgen. Die kirchliche Feier kann davor oder danach stattfinden, ändert an der Rechtslage aber nichts — und ohne Standesamt gelten Sie als unverheiratet.
Welche Reihenfolge gilt und warum?
Die zivile Eheschließung begründet die Rechtsfolgen — Name, Güterstand, Erbrecht, Aufenthalt. Die religiöse Feier hat davon unabhängig einen eigenen Wert, aber keine dieser Wirkungen. Wer im Ausland eine religiöse Feier plant, sollte vorher klären, ob die dortige Eheschließung zivil anerkannt wird; sonst gelten Sie zu Hause weiter als unverheiratet.
Offizielle Quellen und Links
- oesterreich.gv.at — amtliches Portal für Behördenwege
- Rechtsinformationssystem des Bundes — geltende Rechtsvorschriften
