Die Rechtsgrundlage
Das ZGB ordnet die gesetzliche Erbfolge nach Parentelen. Der überlebende Ehegatte oder eingetragene Partner erhält neben Nachkommen die Hälfte. Seit der Revision vom 1. Januar 2023 beträgt der Pflichtteil der Nachkommen nur noch die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils statt drei Vierteln, und der Pflichtteil der Eltern ist entfallen. Die frei verfügbare Quote ist damit deutlich größer, was insbesondere die Begünstigung eines Konkubinatspartners oder die Übergabe eines Unternehmens erleichtert.
Die Erhöhung der verfügbaren Quote seit 2023 reagiert unmittelbar auf veränderte Familienformen: Sie erlaubt es, einen langjährigen Konkubinatspartner, ein Stiefkind oder eine pflegende Person zu begünstigen. Vor 2023 verfasste Testamente sollten überprüft werden, weil sie mit den alten Bruchteilen rechnen.
Der Konkubinatspartner hat kein gesetzliches Erbrecht und wird steuerlich am schlechtesten behandelt. Eine ernsthafte Planung kombiniert Testament, Begünstigungsklausel einer Versicherung und gelegentlich die Wahl des Wohnkantons.
Der Erbvertrag ist in der Schweiz das stärkste Instrument: Anders als ein Testament bindet er auch den Erblasser und eignet sich deshalb für Unternehmensübergaben und Patchworkkonstellationen.
Die wichtigsten Punkte
| Rechtsgrundlagen | ZGB, Art. 457 ff.; Revision in Kraft seit 1. Januar 2023 |
|---|---|
| Ehegatte | Hälfte neben Nachkommen; Pflichtteil die Hälfte davon |
| Pflichtteil Nachkommen | Hälfte des gesetzlichen Erbteils, zuvor drei Viertel |
| Elternpflichtteil | Seit 2023 abgeschafft |
| Ausschlagung | Drei Monate ab Kenntnis |
| Erbschaftssteuer | Kantonal; Ehegatten überall, Nachkommen meist befreit |
In der Praxis
- Den Todesfall der Wohngemeinde melden; die Erbschaftsbehörde des Kantons wird tätig.
- Testament einreichen; abgelieferte Verfügungen sind im Testamentenregister verzeichnet.
- Innerhalb von drei Monaten entscheiden: annehmen, öffentliches Inventar verlangen oder ausschlagen.
- Erbenschein beantragen, um über Konten und Grundstücke verfügen zu können.
- Steuerinventar und Erbschaftssteuererklärung beim Kanton einreichen.
Kosten und Übernahme
Erbenschein und notarielle Urkunden kosten je nach Kanton einige hundert bis einige tausend Franken. Die Erbschaftssteuer ist kantonal: Ehegatten sind überall befreit, Nachkommen in den meisten Kantonen; Zuwendungen an Konkubinatspartner oder Dritte werden dagegen hoch besteuert, in einzelnen Kantonen über 40 Prozent.
Aktuelle Entwicklungen
Eine zweite Revisionsetappe zur Unternehmensnachfolge ist im parlamentarischen Verfahren; sie soll die Zerschlagung von Familienunternehmen unter Erben verhindern.
Anlaufstellen
- Erbschaftsbehörde oder Friedensrichteramt des Kantons
- Notariat, für Erbvertrag und öffentliche letztwillige Verfügung
- Zentrales Testamentenregister des Schweizerischen Notarenverbandes
- Kantonale Steuerverwaltung
- Banken, für Sperrung und Freigabe der Vermögenswerte
Gut zu wissen
Die Ausschlagungsfrist beträgt nur drei Monate; wer sich in die Angelegenheiten des Erblassers einmischt, gilt als Annehmender.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Pflichtteil seit 2023?
Die Hälfte des gesetzlichen Erbteils für Nachkommen; der Elternpflichtteil ist entfallen.
Erbt mein Konkubinatspartner?
Nein. Er hat kein gesetzliches Erbrecht und muss testamentarisch oder durch Erbvertrag eingesetzt werden.
Wie lange kann ich ausschlagen?
Drei Monate ab Kenntnis des Todesfalls.
Muss ich ein altes Testament überprüfen?
Ja. Die Pflichtteilsquoten haben sich 2023 geändert, sodass Klauseln in Bruchteilen anders wirken als beabsichtigt.
