Die Erbfolge — Schweiz

Das revidierte Erbrecht gilt seit dem 1. Januar 2023: Der Pflichtteil der Nachkommen wurde auf die Hälfte gesenkt, der Elternpflichtteil abgeschafft.

Übersichtskarte — Schweiz — Die Erbfolge
Schweiz. Vereinfachte Übersichtskarte — Natural-Earth-Daten, gemeinfrei.

Die Rechtsgrundlage

Das ZGB ordnet die gesetzliche Erbfolge nach Parentelen. Der überlebende Ehegatte oder eingetragene Partner erhält neben Nachkommen die Hälfte. Seit der Revision vom 1. Januar 2023 beträgt der Pflichtteil der Nachkommen nur noch die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils statt drei Vierteln, und der Pflichtteil der Eltern ist entfallen. Die frei verfügbare Quote ist damit deutlich größer, was insbesondere die Begünstigung eines Konkubinatspartners oder die Übergabe eines Unternehmens erleichtert.

Die Erhöhung der verfügbaren Quote seit 2023 reagiert unmittelbar auf veränderte Familienformen: Sie erlaubt es, einen langjährigen Konkubinatspartner, ein Stiefkind oder eine pflegende Person zu begünstigen. Vor 2023 verfasste Testamente sollten überprüft werden, weil sie mit den alten Bruchteilen rechnen.

Der Konkubinatspartner hat kein gesetzliches Erbrecht und wird steuerlich am schlechtesten behandelt. Eine ernsthafte Planung kombiniert Testament, Begünstigungsklausel einer Versicherung und gelegentlich die Wahl des Wohnkantons.

Der Erbvertrag ist in der Schweiz das stärkste Instrument: Anders als ein Testament bindet er auch den Erblasser und eignet sich deshalb für Unternehmensübergaben und Patchworkkonstellationen.

Die wichtigsten Punkte

RechtsgrundlagenZGB, Art. 457 ff.; Revision in Kraft seit 1. Januar 2023
EhegatteHälfte neben Nachkommen; Pflichtteil die Hälfte davon
Pflichtteil NachkommenHälfte des gesetzlichen Erbteils, zuvor drei Viertel
ElternpflichtteilSeit 2023 abgeschafft
AusschlagungDrei Monate ab Kenntnis
ErbschaftssteuerKantonal; Ehegatten überall, Nachkommen meist befreit

In der Praxis

Kosten und Übernahme

Erbenschein und notarielle Urkunden kosten je nach Kanton einige hundert bis einige tausend Franken. Die Erbschaftssteuer ist kantonal: Ehegatten sind überall befreit, Nachkommen in den meisten Kantonen; Zuwendungen an Konkubinatspartner oder Dritte werden dagegen hoch besteuert, in einzelnen Kantonen über 40 Prozent.

Aktuelle Entwicklungen

Eine zweite Revisionsetappe zur Unternehmensnachfolge ist im parlamentarischen Verfahren; sie soll die Zerschlagung von Familienunternehmen unter Erben verhindern.

Anlaufstellen

Gut zu wissen

Die Ausschlagungsfrist beträgt nur drei Monate; wer sich in die Angelegenheiten des Erblassers einmischt, gilt als Annehmender.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Pflichtteil seit 2023?

Die Hälfte des gesetzlichen Erbteils für Nachkommen; der Elternpflichtteil ist entfallen.

Erbt mein Konkubinatspartner?

Nein. Er hat kein gesetzliches Erbrecht und muss testamentarisch oder durch Erbvertrag eingesetzt werden.

Wie lange kann ich ausschlagen?

Drei Monate ab Kenntnis des Todesfalls.

Muss ich ein altes Testament überprüfen?

Ja. Die Pflichtteilsquoten haben sich 2023 geändert, sodass Klauseln in Bruchteilen anders wirken als beabsichtigt.

Offizielle Quellen und Links

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