Die Rechtsgrundlage
Das belgische Erbrecht wurde durch das Gesetz vom 31. Juli 2017 grundlegend modernisiert. Der Gesamtpflichtteil der Nachkommen beträgt seither die Hälfte des Nachlasses, unabhängig von ihrer Zahl; die andere Hälfte ist frei verfügbar. Der Pflichtteil der Eltern wurde abgeschafft und durch einen Unterhaltsanspruch bei Bedürftigkeit ersetzt. Der überlebende Ehegatte erhält neben Nachkommen den Nießbrauch am gesamten Nachlass. Die Erbschaftsteuer ist regionalisiert.
Am wichtigsten ist in Belgien die Frage, was überhaupt in den Nachlass fällt. Lebensversicherungen mit Bezugsberechtigung, betriebliche Altersvorsorge und Gemeinschaftskonten gehen häufig am Testament vorbei — und werden nach Trennung oder Wiederheirat fast nie angepasst.
Die gesetzliche Erbfolge ist keine neutrale Voreinstellung. Sie verteilt nach einer Formel, die selten dem entspricht, was ein Paar gewollt hätte, und sie berücksichtigt weder Stiefkinder noch einen Betrieb, der weitergeführt werden muss.
Grenzüberschreitendes Vermögen verkompliziert alles. Eine Ferienwohnung oder ein Konto im Ausland verlangt meist ein eigenes Verfahren dort, und die beiden Rechtsordnungen können sich über das anwendbare Recht uneinig sein.
Als Mitgliedstaat der Europäischen Union richtet sich das auf einen grenzüberschreitenden Nachlass anwendbare Recht hier nach der Verordnung (EU) Nr. 650/2012: Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, sofern nicht ausdrücklich das Heimatrecht gewählt wurde.
Die wichtigsten Punkte
| Rechtsgrundlage | Zivilgesetzbuch; Gesetz vom 31. Juli 2017, in Kraft seit 1. September 2018 |
|---|---|
| Pflichtteil der Kinder | Insgesamt die Hälfte des Nachlasses |
| Elternpflichtteil | Abgeschafft, ersetzt durch Unterhaltsanspruch |
| Ehegatte | Nießbrauch am gesamten Nachlass neben Nachkommen |
| Erbverträge | Seit 2018 zulässig, mit Familienversammlung und Fristen |
| Steuer | Regionalisiert: Flandern, Wallonie und Brüssel mit eigenen Tarifen |
In der Praxis
- Den Todesfall bei der zuständigen Behörde anzeigen und die Sterbeurkunde beschaffen.
- Nach einem Testament suchen und das zuständige Register abfragen lassen.
- Über Annahme oder Ausschlagung innerhalb der gesetzlichen Frist entscheiden.
- Den Nachlass inventarisieren, Schulden feststellen und vor jeder Verteilung begleichen.
- Die erforderlichen Nachweise beantragen, damit Banken und Grundbuch die Übertragung vornehmen.
Kosten und Übernahme
Die Verfahrenskosten hängen vom Nachlasswert ab und bleiben in der Regel überschaubar. Teuer wird es bei Streit unter Erben und bei Immobilien ohne geklärte Eigentumsverhältnisse. Wo eine Erbschaftsteuer besteht, zählen die Freibeträge mehr als der Steuersatz.
Aktuelle Entwicklungen
Die Regionen haben ihre Tarife zugunsten von Zusammenwohnenden und der geraden Linie gesenkt; Flandern hat die Besteuerung der Familienwohnung zwischen Partnern abgeschafft.
Anlaufstellen
- Zuständiges Nachlassgericht oder zuständige Behörde
- Notariat, für Testament, Erbvertrag und Nachlassabwicklung
- Testamentsregister des jeweiligen Staates
- Finanzverwaltung, soweit Steuern anfallen
- Grundbuchamt oder Katasterbehörde, für die Übertragung von Immobilien
Gut zu wissen
Die Erbschaftsteuer richtet sich nach der Region, in der der Erblasser in den letzten fünf Jahren am längsten wohnte — die Unterschiede sind erheblich.
Häufige Fragen
Wer erbt ohne Testament?
Die gesetzlichen Erben in der vom Recht vorgesehenen Reihenfolge: Ehegatte und Abkömmlinge zuerst, danach die weiteren Verwandten.
Fallen Lebensversicherungen in den Nachlass?
In der Regel nicht. Sie gehen an die bezugsberechtigte Person und gehen dem Testament vor.
Wie lange dauert die Abwicklung?
Bei unstreitigen Nachlässen meist sechs bis achtzehn Monate, bei Streit oder Auslandsvermögen deutlich länger.
Kann ein Testament angefochten werden?
Ja, wegen Testierunfähigkeit, Willensmängeln oder Formfehlern — und Pflichtteilsberechtigte können ihren Anspruch geltend machen. Die Fristen sind kurz.
Offizielle Quellen und Links
- belgium.be — amtliches Portal der föderalen Dienste, auch auf Deutsch
- Ostbelgien Live — Portal der Deutschsprachigen Gemeinschaft
