Adoption — Schweiz

Die Schweiz kennt nur die Volladoption; seit dem 1. Juli 2022 können alle verheirateten Paare gemeinsam adoptieren, die Stiefkindadoption steht seit 2018 auch faktischen Paaren offen.

Übersichtskarte — Schweiz — Adoption
Schweiz. Vereinfachte Übersichtskarte — Natural-Earth-Daten, gemeinfrei.

Die Rechtsgrundlage

Die Adoption ist in den Art. 264 ff. ZGB und in der Adoptionsverordnung geregelt. Sie ist stets eine Volladoption. Die Revision vom 1. Januar 2018 hat die Altersgrenzen gesenkt, die Stiefkindadoption für faktische und gleichgeschlechtliche Paare geöffnet und den Zugang zu den Herkunftsdaten erweitert. Seit dem 1. Juli 2022 steht die gemeinschaftliche Adoption allen Ehepaaren offen. Das Kind muss vor dem Entscheid mindestens ein Jahr bei den Adoptierenden gelebt haben.

Die Schweiz hat öffentlich anerkannt, dass in ihrem System jahrzehntelang gefälschte Unterlagen akzeptiert wurden. Kantone beteiligen sich heute an den Kosten der Herkunftssuche, und die Fachstellen bieten dafür eigene Dienste an.

Die kantonale Zersplitterung überrascht Bewerberinnen und Bewerber: Behörde, Umfang der Abklärung, Dauer und Gebühren unterscheiden sich, obwohl das Gesetz eidgenössisch ist. Ein Umzug während des Verfahrens führt oft zu einer teilweisen Wiederholung der Abklärung.

Weil die Schweiz keine schwache Adoption kennt, fehlt für ältere Kinder und für innerfamiliäre Konstellationen eine Zwischenform. Das Recht verweist dann auf Beistandschaft oder faktische Obhut — einer der am häufigsten kritisierten Punkte.

Gleichgeschlechtliche Paare: seit dem Inkrafttreten der Ehe für alle am 1. Juli 2022 ist die gemeinsame Adoption verheirateten Paaren möglich; die Stiefkindadoption bestand bereits seit 2018.

Die wichtigsten Punkte

RechtsgrundlagenArt. 264 ff. ZGB; Adoptionsverordnung
FormAusschließlich Volladoption
Mindestalter28 Jahre; Altersunterschied mindestens 16, höchstens 45 Jahre
Dauer der GemeinschaftDrei Jahre Ehe oder Zusammenleben
PflegejahrMindestens ein Jahr Pflegeverhältnis vor dem Entscheid
Haager ÜbereinkommenVertragsstaat seit 2003

In der Praxis

Kosten und Übernahme

Die Bewilligung kostet einige hundert Franken. Eine Auslandsadoption kostet 20 000 bis 40 000 CHF. Seit dem 1. Januar 2023 besteht ein bundesrechtlicher Adoptionsurlaub von zwei Wochen für die Aufnahme eines Kindes unter vier Jahren, entschädigt über die Erwerbsersatzordnung.

Aktuelle Entwicklungen

Der Bericht des Bundesrats von 2020 zu den illegalen Adoptionen aus Sri Lanka und die anschließenden Abklärungen zu weiteren Herkunftsländern haben die Debatte über ein generelles Moratorium für Auslandsadoptionen eröffnet.

Anlaufstellen

Gut zu wissen

Ohne vorgängige Pflegekinderbewilligung wird eine im Ausland ausgesprochene Adoption in der Schweiz nicht anerkannt.

Häufige Fragen

Müssen wir verheiratet sein, um in der Schweiz zu adoptieren?

Für die gemeinschaftliche Adoption ja, seit drei Jahren verheiratet. Für die Stiefkindadoption genügt seit 2018 ein dreijähriger gemeinsamer Haushalt.

Wie groß darf der Altersunterschied sein?

Mindestens 16 und höchstens 45 Jahre; Ausnahmen sind im Interesse des Kindes möglich.

Was ist das Pflegejahr?

Das Kind muss vor dem Adoptionsentscheid mindestens ein Jahr bei den Adoptierenden gelebt haben, begleitet von der kantonalen Behörde.

Wann darf ein adoptiertes Kind seine Herkunft erfahren?

Nicht identifizierende Angaben jederzeit, die vollständige Identität der leiblichen Eltern ab Volljährigkeit — auch gegen deren Willen.

Offizielle Quellen und Links

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