Adoption — Liechtenstein

Liechtenstein folgt dem österreichischen Vorbild der schwachen Adoption; das Landgericht bewilligt den Adoptionsvertrag, das Amt für Soziale Dienste begleitet.

Übersichtskarte — Liechtenstein — Adoption
Liechtenstein. Vereinfachte Übersichtskarte — Natural-Earth-Daten, gemeinfrei.

Die Rechtsgrundlage

Das liechtensteinische Adoptionsrecht ist dem österreichischen ABGB nachgebildet: Die Annahme an Kindesstatt begründet ein Wahlkindverhältnis, ohne die Verwandtschaft zur Herkunftsfamilie vollständig aufzulösen. Das Landgericht bewilligt den zwischen Annehmenden und Kind geschlossenen Adoptionsvertrag. Das Amt für Soziale Dienste führt die Eignungsabklärung durch und begleitet die Familie. Das Fürstentum ist seit 2009 Vertragsstaat des Haager Übereinkommens.

Die kleine Größe des Landes prägt alles. Es gibt jedes Jahr nur eine Handvoll Adoptionen, fast ausschließlich Stiefkind- oder Verwandtenadoptionen sowie einzelne Auslandsverfahren. Eine Warteliste im eigentlichen Sinn existiert nicht.

Die Anlehnung an das österreichische Recht bedeutet, dass die Adoption schwach ist: Das Wahlkindverhältnis tritt neben die leibliche Abstammung. Die erbrechtlichen Folgen sollten vor Vertragsschluss geklärt werden, gerade bei grenzüberschreitenden Vermögenslagen.

Weil viele Familien Bezüge zur Schweiz oder zu Österreich haben, stellt sich häufig die Frage, welches Recht anwendbar ist und wo das Verfahren geführt wird. Die Zentrale Behörde klärt das vorab, und eine falsche Reihenfolge kann die Anerkennung gefährden.

Gleichgeschlechtliche Paare: mit der Öffnung der Ehe zum 1. Januar 2025 ist die gemeinsame Adoption möglich geworden; zuvor war sie ausgeschlossen.

Die wichtigsten Punkte

RechtsgrundlagenAllgemeines bürgerliches Gesetzbuch, Bestimmungen über die Annahme an Kindesstatt
FormSchwache Adoption nach österreichischem Muster
ZuständigAmt für Soziale Dienste; Landgericht bewilligt
AltersunterschiedAngemessener Abstand zum Kind erforderlich
Haager ÜbereinkommenVertragsstaat seit 2009
AuslandsadoptionNur über die Zentrale Behörde und anerkannte Vermittlungsstellen

In der Praxis

Kosten und Übernahme

Die Abklärung verursacht geringe Gebühren. Eine Auslandsadoption kostet, vergleichbar mit der Schweiz, 20 000 bis 40 000 CHF. Erwerbstätige Adoptiveltern können Elternurlaub beanspruchen; die Elternzeit wurde zum 1. Januar 2026 eingeführt.

Aktuelle Entwicklungen

Die Einführung der Elternzeit zum 1. Januar 2026 und die schrittweise Angleichung des Familienrechts an europäische Standards haben auch die Situation von Adoptivfamilien verbessert.

Anlaufstellen

Gut zu wissen

Die geringe Zahl der Verfahren bedeutet, dass es keine eigene Vermittlungsstruktur gibt: Bewerber arbeiten mit schweizerischen oder österreichischen Stellen zusammen, was die Zentrale Behörde im Einzelfall genehmigen muss.

Häufige Fragen

Ist die Adoption in Liechtenstein stark oder schwach?

Schwach, nach österreichischem Vorbild: Das Wahlkindverhältnis tritt neben die leibliche Abstammung, ohne sie vollständig aufzulösen.

Wer bewilligt die Adoption?

Das Landgericht, auf Grundlage des Adoptionsvertrags und der Abklärung des Amts für Soziale Dienste.

Gibt es liechtensteinische Vermittlungsstellen?

Nein. Bewerber arbeiten mit anerkannten Stellen in der Schweiz oder Österreich, was die Zentrale Behörde genehmigen muss.

Ist Liechtenstein Vertragsstaat des Haager Übereinkommens?

Ja, seit 2009; Auslandsadoptionen laufen über die Zentrale Behörde.

Offizielle Quellen und Links

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