Adoption — Belgien (Deutschsprachige Gemeinschaft)

Das Adoptionsrecht ist föderal, die Vorbereitung und die Eignungsprüfung sind Sache der Gemeinschaften — für deutschsprachige Belgier ist die Zentrale Behörde der Deutschsprachigen Gemeinschaft zuständig.

Übersichtskarte — Belgien (Deutschsprachige Gemeinschaft) — Adoption
Belgien (Deutschsprachige Gemeinschaft). Vereinfachte Übersichtskarte — Natural-Earth-Daten, gemeinfrei.

Die Rechtsgrundlage

Das belgische Zivilgesetzbuch kennt die Volladoption und die einfache Adoption. Die Reform von 2003 hat das Recht an das Haager Übereinkommen angepasst und eine verpflichtende Vorbereitung eingeführt. Adoptieren können Ehepaare, gesetzlich Zusammenwohnende und faktisch Zusammenwohnende seit mindestens drei Jahren sowie Alleinstehende; seit 2006 ohne Unterscheidung nach dem Geschlecht. Über die Eignung entscheidet das Familiengericht.

Für deutschsprachige Belgier ist die Zuständigkeit der Deutschsprachigen Gemeinschaft der praktische Ausgangspunkt: Information, Vorbereitung und Begleitung erfolgen in Eupen, während die gerichtliche Entscheidung nach föderalem Recht ergeht.

Die verpflichtende Vorbereitung ist in Europa in diesem Umfang einzigartig. Sie behandelt, was ein von seinen Eltern getrenntes Kind erlebt, Fragen von Identität und Hautfarbe in einer Adoptivfamilie und den Umstand, dass eine Adoption keine Unfruchtbarkeit heilt.

Belgien hat die Adoption 2006 für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet, vier Jahre nach der Ehe. Wie andernorts hat die innerstaatliche Öffnung die Herkunftsländer nicht geöffnet: Die meisten akzeptieren nur verheiratete verschiedengeschlechtliche Paare.

Gleichgeschlechtliche Paare: die gemeinsame Adoption ist seit 2006 möglich, und seit dem Gesetz vom 5. Mai 2014 gilt die Ehefrau der Mutter kraft Gesetzes als Mitmutter — ohne Adoption.

Die wichtigsten Punkte

RechtsgrundlagenZivilgesetzbuch; Gesetz vom 24. April 2003 zur Reform der Adoption
ZuständigkeitenBundesrecht, aber Vorbereitung und Eignungsprüfung bei den Gemeinschaften
Deutschsprachige GemeinschaftEigene Zentrale Behörde in Eupen
Mindestalter25 Jahre, 18 bei der Stiefkindadoption; Altersunterschied 15 Jahre
VorbereitungVerpflichtender Kurs vor dem Eignungsantrag
Haager ÜbereinkommenVertragsstaat seit 2005

In der Praxis

Kosten und Übernahme

Die Vorbereitung kostet einige hundert Euro, die Inlandsadoption ist nahezu kostenfrei. Eine Auslandsadoption liegt zwischen 10 000 und 25 000 €. Der Adoptionsurlaub beträgt sechs Wochen je Adoptivelternteil, je nach Alter des Kindes verlängert, entschädigt durch die Krankenkasse.

Aktuelle Entwicklungen

Die Gemeinschaften haben die Liste der Herkunftsländer verkürzt, weil für mehrere Kanäle keine ausreichenden Garantien zur Adoptierbarkeit der Kinder vorlagen; die Zahl der Auslandsadoptionen liegt nur noch bei einigen Dutzend pro Jahr.

Anlaufstellen

Gut zu wissen

Eine im Ausland ohne Einschaltung der belgischen Zentralen Behörde durchgeführte Adoption kann die Registrierung verweigert bekommen; das Kind bleibt dann in Belgien ohne Abstammung.

Häufige Fragen

Welche Stelle ist für Deutschsprachige zuständig?

Die Zentrale Behörde der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Eupen, für Information, Vorbereitung und Eignungsverfahren.

Ist die Vorbereitung verpflichtend?

Ja, außer bei bestimmten Verwandtenadoptionen. Ohne Teilnahmebescheinigung prüft das Familiengericht den Antrag nicht.

Können unverheiratete Paare adoptieren?

Ja, gesetzlich oder faktisch Zusammenwohnende seit mindestens drei Jahren, ebenso Alleinstehende.

Verleiht die Adoption die belgische Staatsangehörigkeit?

Die Adoption eines minderjährigen Kindes durch einen Belgier verleiht die belgische Staatsangehörigkeit, sofern sie in Belgien Wirkung entfaltet.

Offizielle Quellen und Links

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