Unverheiratet zusammenleben

Die verbreitetste Fehlannahme im Familienrecht: dass es so etwas wie eine „Ehe auf Probe“ gäbe.

Illustration: Unverheiratet zusammenleben

Was nicht gilt

Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft begründet in den meisten Rechtsordnungen keinen Unterhaltsanspruch, kein Erbrecht, keinen Vermögensausgleich und keinen Anspruch auf die Altersvorsorge des anderen — egal wie lange sie dauert. Die Vorstellung, nach einigen Jahren entstünden automatisch eheähnliche Rechte, ist schlicht falsch. Einige wenige Länder kennen inzwischen ein begrenztes Ausgleichsverfahren, meist mit sehr kurzen Fristen.

Was doch gilt

Was man regeln sollte — die fünf Dokumente

  1. Partnerschaftsvertrag: Wer zahlt was, wem gehört was, was passiert bei Trennung mit der gemeinsam finanzierten Wohnung.
  2. Testament für beide — ohne das erbt der Partner nichts.
  3. Vorsorgevollmacht, damit der Partner im Krankheitsfall Auskunft erhält und entscheiden darf. Wo ein gesetzliches Notvertretungsrecht besteht, gilt es typischerweise nur für Ehegatten.
  4. Patientenverfügung.
  5. Begünstigungen bei Versicherungen und Vorsorgeeinrichtungen aktiv eintragen.

Wenn eine Immobilie im Spiel ist

Die häufigste Streitquelle nach einer Trennung: Beide haben gezahlt, nur einer steht im Grundbuch. Ohne schriftliche Vereinbarung bleibt dann nur der mühsame Weg über das Bereicherungsrecht oder eine Gelegenheitsgesellschaft, mit ungewissem Ausgang. Lassen Sie Miteigentumsanteile und Rückzahlungsmodalitäten von Anfang an notariell festhalten.

Die Rechtslage unterscheidet sich nach Land

Dieses Thema fällt unter denselben Rahmen wie die eingetragene Partnerschaft; der dortige Hauptartikel enthält eine ausführliche Seite zu jedem abgedeckten Land.

Zum Weiterlesen

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