Was nicht gilt
Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft begründet in den meisten Rechtsordnungen keinen Unterhaltsanspruch, kein Erbrecht, keinen Vermögensausgleich und keinen Anspruch auf die Altersvorsorge des anderen — egal wie lange sie dauert. Die Vorstellung, nach einigen Jahren entstünden automatisch eheähnliche Rechte, ist schlicht falsch. Einige wenige Länder kennen inzwischen ein begrenztes Ausgleichsverfahren, meist mit sehr kurzen Fristen.
Was doch gilt
- Kinder – die Rechte des Kindes sind unabhängig vom Familienstand der Eltern. Zu klären ist die Sorge beziehungsweise Obsorge: Sie entsteht für den nicht verheirateten Vater je nach Land automatisch, durch Eintrag in die Geburtsurkunde oder durch eine ausdrückliche Erklärung — das ist nachzuprüfen, nicht anzunehmen.
- Betreuungsunterhalt – vielerorts hat der betreuende Elternteil nach der Geburt einen eigenen Anspruch gegen den anderen, unabhängig von einer Ehe.
- Mietrecht – der überlebende Partner kann in manchen Rechtsordnungen unter Voraussetzungen in den Mietvertrag eintreten.
- Erbschaftsteuer – hier liegt eine böse Falle: Ohne Verwandtschaft gilt fast überall die ungünstigste Stufe mit sehr niedrigen Freibeträgen.
Was man regeln sollte — die fünf Dokumente
- Partnerschaftsvertrag: Wer zahlt was, wem gehört was, was passiert bei Trennung mit der gemeinsam finanzierten Wohnung.
- Testament für beide — ohne das erbt der Partner nichts.
- Vorsorgevollmacht, damit der Partner im Krankheitsfall Auskunft erhält und entscheiden darf. Wo ein gesetzliches Notvertretungsrecht besteht, gilt es typischerweise nur für Ehegatten.
- Patientenverfügung.
- Begünstigungen bei Versicherungen und Vorsorgeeinrichtungen aktiv eintragen.
Wenn eine Immobilie im Spiel ist
Die häufigste Streitquelle nach einer Trennung: Beide haben gezahlt, nur einer steht im Grundbuch. Ohne schriftliche Vereinbarung bleibt dann nur der mühsame Weg über das Bereicherungsrecht oder eine Gelegenheitsgesellschaft, mit ungewissem Ausgang. Lassen Sie Miteigentumsanteile und Rückzahlungsmodalitäten von Anfang an notariell festhalten.
