Die Rechtsgrundlage
Ohne Ehevertrag leben Ehegatten in Zugewinngemeinschaft: Die Vermögen bleiben getrennt, bei Scheidung oder Tod wird der Zuwachs ausgeglichen. Im Erbrecht gilt die gesetzliche Erbfolge mit Pflichtteilsrecht; seit der Reform 2019 kann der Güterstand jederzeit ohne Mindestdauer geändert werden.
Die Zugewinngemeinschaft ist kein Gütergemeinschaftsmodell: Während der Ehe bleiben die Vermögen getrennt, ausgeglichen wird erst bei Scheidung oder Tod. Beim Tod erhöht sich der gesetzliche Erbteil des Ehegatten pauschal um ein Viertel. Erbschaftsteuerlich hat der Ehegatte einen Freibetrag von fünfhunderttausend Euro, Kinder je vierhunderttausend — Zahlen, die bei Wohneigentum in Ballungsräumen schneller ausgeschöpft sind, als viele denken.
Als Mitgliedstaat der Europäischen Union, der an der Verstärkten Zusammenarbeit teilnimmt, richtet sich das auf den Güterstand internationaler Paare anwendbare Recht hier nach der Verordnung (EU) 2016/1103.
Die wichtigsten Punkte
| Gesetzlicher Güterstand | Zugewinngemeinschaft |
|---|---|
| Wahlgüterstände | Gütertrennung, Gütergemeinschaft, modifizierte Zugewinngemeinschaft |
| Erbteil des Ehegatten | Neben Kindern die Hälfte (ein Viertel plus pauschaler Zugewinnausgleich) |
| Pflichtteil | Hälfte des gesetzlichen Erbteils, als Geldanspruch |
| Testament | Eigenhändig vollständig handschriftlich, mit Ort, Datum und Unterschrift |
| Berliner Testament | Verbreitet; Kinder können beim ersten Todesfall den Pflichtteil fordern |
| Erbschaftsteuer | Freibeträge: 500 000 € für Ehegatten, 400 000 € je Kind |
| Modifizierte Zugewinngemeinschaft | Der häufigste Ehevertrag: Zugewinnausgleich bleibt, einzelne Vermögenswerte werden ausgenommen |
| Ausschlagung | Sechs Wochen ab Kenntnis, sechs Monate bei Auslandsaufenthalt |
| Pflichtteilsergänzung | Schenkungen der letzten zehn Jahre werden anteilig angerechnet |
| Erbschein | Für Grundbuch und Banken meist erforderlich, sofern kein notarielles Testament vorliegt |
In der Praxis
- Ehevertrag prüfen, wenn ein Unternehmen, große Vermögensunterschiede oder Kinder aus früheren Beziehungen vorhanden sind.
- Testament handschriftlich verfassen oder notariell beurkunden lassen.
- Beim Zentralen Testamentsregister registrieren lassen.
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ergänzen.
- Ein notarielles Testament erspart den Erben in der Regel den kostenpflichtigen Erbschein.
- Schenkungen mit Datum dokumentieren: Sie beeinflussen den Pflichtteil noch zehn Jahre lang.
Kosten und Übernahme
Ein notarieller Ehevertrag kostet nach Geschäftswert, häufig im niedrigen vierstelligen Bereich bei mittleren Vermögen. Ein handschriftliches Testament ist kostenlos, ein notarielles ersetzt später den Erbschein und spart damit oft mehr, als es kostet.
Aktuelle Entwicklungen
Die Reform des Namensrechts hat 2025 auch Auswirkungen auf Familienkonstellationen; erbschaftsteuerlich werden die Freibeträge seit Jahren als anpassungsbedürftig diskutiert, sind aber unverändert.
Anlaufstellen
- Notariate und das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer.
- Nachlassgerichte bei den Amtsgerichten.
- Finanzämter für die Erbschaftsteuererklärung.
- Zentrales Testamentsregister der Bundesnotarkammer.
Gut zu wissen
Ein am Computer geschriebenes und ausgedrucktes Testament ist unwirksam. Es muss vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben sein — oder notariell beurkundet werden. Das Berliner Testament ist beliebt, hat aber eine Falle: Es kann die Freibeträge der Kinder im ersten Erbfall verschenken und die Steuerlast insgesamt erhöhen.
Häufige Fragen
Was bedeutet Zugewinngemeinschaft konkret?
Jeder behält sein Vermögen; geteilt wird nur der während der Ehe erzielte Zuwachs, und zwar erst am Ende. Wer mehr hinzugewonnen hat, zahlt die Hälfte der Differenz aus. Schulden eines Ehegatten treffen den anderen nicht — außer bei gemeinsamer Unterschrift.
Welches Erbrecht gilt bei einem binationalen Paar?
Im EU-Raum gilt die Europäische Erbrechtsverordnung: Maßgeblich ist das Recht des Staates, in dem die verstorbene Person ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte — nicht ihre Staatsangehörigkeit. Sie können aber im Testament das Recht Ihres Heimatstaats wählen. Für Länder außerhalb der EU gelten eigene Kollisionsregeln; lassen Sie sich notariell beraten, bevor Sie ein Testament aufsetzen.
Offizielle Quellen und Links
- Gesetze im Internet — amtliche Fassung der Bundesgesetze
- Bund.de — Behördenwegweiser des Bundes
