Die Rechtsgrundlage
Grundlage ist das Gesetz vom 24. Februar 1921 über den Handel mit Gift-, Schlaf-, Betäubungs-, Desinfektions- und Antiseptikamitteln, ergänzt durch den Königlichen Erlass vom 6. September 2017. Ein gemeinsamer Runderlass des Justizministers und des Kollegiums der Generalprokuratoren legt fest, dass der Besitz einer Eigenbedarfsmenge Cannabis durch Volljährige die niedrigste Verfolgungspriorität erhält.
Erschwerende Umstände heben diese Priorität auf: Anwesenheit Minderjähriger, Nähe zu einer Schule, Störung der öffentlichen Ordnung, Besitz in Haft oder Rückfall.
Verkauf, Anbau über eine Pflanze hinaus und alle anderen Substanzen werden regulär verfolgt.
Am Steuer führt Fahren unter Drogeneinfluss zum Entzug der Fahrerlaubnis und zu einer Geldstrafe; Speicheltests sind bei gezielten Kontrollen Standard.
Die Deutschsprachige Gemeinschaft wendet dasselbe Bundesrecht an; die Suchthilfe ist gemeinschaftlich organisiert.
Die wichtigsten Punkte
| Grundlage | Gesetz vom 24. Februar 1921, Königlicher Erlass vom 6. September 2017 |
|---|---|
| Cannabis, Eigenbedarf, volljährig | Niedrigste Verfolgungspriorität, Geldstrafe |
| Erschwerend | Minderjährige, Schule, öffentliche Ordnung, Haft, Rückfall |
| Verkauf und Anbau | Verfolgt, in Banden verschärft |
| Am Steuer | Entzug der Fahrerlaubnis und Geldstrafe |
In der Praxis
- Infor-Drogues berät rund um die Uhr unter 02 227 52 52.
- Die Suchthilfe der Deutschsprachigen Gemeinschaft berät in Eupen und St. Vith.
- Das Antigiftzentrum erreichen Sie unter 070 245 245.
Kosten und Übernahme
Geldstrafe je nach Fall. Beratung in spezialisierten Diensten kostenlos oder zum Sozialtarif.
Aktuelle Entwicklungen
Die Behörden haben die Überwachung von als CBD verkauften Produkten verschärft, nachdem in online vertriebenen Liquids synthetische Cannabinoide gefunden wurden.
Anlaufstellen
- Infor-Drogues, 02 227 52 52, rund um die Uhr.
- Suchthilfe der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
- Antigiftzentrum, 070 245 245.
- Notruf: 112.
Gut zu wissen
Die niedrige Verfolgungspriorität ist keine Entkriminalisierung: Das Produkt bleibt illegal, die Beschlagnahme erfolgt regelmäßig, und ein einziger erschwerender Umstand führt zur regulären Verfolgung.
Häufige Fragen
Ist Cannabis in Belgien entkriminalisiert?
Nein. Der Besitz einer Eigenbedarfsmenge durch Volljährige erhält die niedrigste Verfolgungspriorität — weder Legalisierung noch Entkriminalisierung.
Gilt das auch für Minderjährige?
Nein, die Regelung betrifft nur Volljährige.
Offizielle Quellen und Links
- belgium.be — amtliches Portal der föderalen Dienste, auch auf Deutsch
- Ostbelgien Live — Portal der Deutschsprachigen Gemeinschaft
