Die Rechtsgrundlage
Der Landtag hat die Öffnung der Ehe 2024 beschlossen; sie ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten und hat die seit 2011 bestehende eingetragene Partnerschaft abgelöst. Damit war Liechtenstein das letzte deutschsprachige Land, das diesen Schritt vollzogen hat. Die gemeinsame Adoption bleibt eingeschränkt, und ein spezifischer Diskriminierungsschutz außerhalb des Strafrechts ist wenig ausgebaut.
Liechtenstein hat die Ehe zum 1. Januar 2025 für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet und damit die eingetragene Partnerschaft abgelöst, die seit 2011 bestand. Der Schritt erfolgte nach einer Parlamentsentscheidung ohne Volksabstimmung. Damit verbunden ist die Gleichstellung bei der Adoption; das Fürstentum hat in dieser Frage länger gebraucht als die Nachbarn und den Anschluss in einem Schritt hergestellt.
Die wichtigsten Punkte
| Ehe | Seit 1. Januar 2025 für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet |
|---|---|
| Eingetragene Partnerschaft | Seit 2011; durch die Eheöffnung abgelöst |
| Adoption | Bleibt eingeschränkt |
| Diskriminierungsschutz | Außerhalb des Strafrechts wenig ausgebaut |
| Anonymität | Reales Anliegen in einem sehr kleinen Land |
| Regionale Angebote | Beratungsstellen in der Nachbarschaft sind zugänglich |
| Verein | Eine lokale Organisation vertritt die Anliegen im Land |
In der Praxis
- Bestehende eingetragene Partnerschaften können in eine Ehe umgewandelt werden: erkundigen Sie sich beim Zivilstandsamt.
- Für Beratung in vertraulichem Rahmen sind die Angebote in der Nachbarschaft in wenigen Minuten erreichbar.
- Klären Sie Fragen zu Adoption und Elternschaft vorab rechtlich ab.
- Die lokale Organisation bietet Austausch und Erstinformation.
Kosten und Übernahme
Die Umwandlung einer eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe ist mit einer geringen Gebühr beim Zivilstandsamt verbunden. Beratung durch die Gleichstellungsstelle und die Opferhilfe ist kostenlos.
Aktuelle Entwicklungen
Zum 1. Januar 2025 ist die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet worden; bestehende eingetragene Partnerschaften können umgewandelt werden, und die Adoptionsrechte sind weitgehend angeglichen.
Anlaufstellen
- Zivilstandsamt, für Ehe und Umwandlung der Partnerschaft.
- Lokale Organisation und regionale Beratungsstellen.
- Rechtsberatung, für Fragen der Elternschaft.
Gut zu wissen
Mit der Öffnung der Ehe zum 1. Januar 2025 hat Liechtenstein als letztes deutschsprachiges Land nachgezogen; beim Abstammungs- und Adoptionsrecht bestehen weiterhin Unterschiede.
Häufige Fragen
Seit wann steht die Ehe in Liechtenstein allen Paaren offen?
Seit dem 1. Januar 2025. Bestehende eingetragene Partnerschaften können in eine Ehe umgewandelt werden; neue Partnerschaften werden nicht mehr begründet. Zuständig ist das Zivilstandsamt in Vaduz.
Was bedeutet das für die Adoption?
Mit der Eheöffnung sind die adoptionsrechtlichen Unterschiede weitgehend entfallen; verheiratete Paare werden gleich behandelt. Für internationale Adoptionen bleiben die Anforderungen des Herkunftsstaats maßgeblich, und die sind oft restriktiver als das liechtensteinische Recht.
Offizielle Quellen und Links
- Landesverwaltung Liechtenstein — amtliches Portal des Fürstentums
- Gesetzesdatenbank — Landesgesetzblatt und geltendes Recht
