Scheidung — Liechtenstein

Scheidung nach österreichischem Vorbild: einvernehmlich nach sechs Monaten Trennung oder aus Verschulden.

Übersichtskarte — Liechtenstein — Scheidung
Liechtenstein. Vereinfachte Übersichtskarte — Natural-Earth-Daten, gemeinfrei.

Die Rechtsgrundlage

Das liechtensteinische Eherecht folgt in weiten Teilen dem österreichischen Modell. Die einvernehmliche Scheidung setzt eine Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft von mindestens sechs Monaten und eine Einigung über die Folgen voraus; daneben bestehen Verschuldenstatbestände und die Scheidung nach langer Trennung.

Das Scheidungsrecht folgt dem österreichischen Vorbild: einvernehmlich nach sechs Monaten Trennung oder aus Verschulden. Zuständig ist das Landgericht in Vaduz. Bei binationalen Paaren stellt sich fast immer die Frage des anwendbaren Rechts und der Anerkennung im Ausland — klären Sie das früh, sonst gilt die Scheidung in einem der beiden Staaten möglicherweise nicht.

Die wichtigsten Punkte

EinvernehmlichNach sechs Monaten Trennung, mit Vereinbarung über die Folgen
VerschuldenWeiterhin als Scheidungsgrund vorgesehen
Lange TrennungScheidung nach mehrjähriger Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft
GerichtFürstliches Landgericht
VermögenAufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse
KinderObsorge und Kontaktrecht nach dem Kindeswohl
Anlehnung an ÖsterreichDas Eherecht folgt weitgehend dem österreichischen Vorbild
VorsorgeAnsprüche aus der beruflichen Vorsorge sind gesondert zu regeln
GrenzüberschreitendViele Ehen haben Bezug zur Schweiz oder zu Österreich

In der Praxis

Kosten und Übernahme

Gerichtsgebühren und Anwaltshonorare richten sich nach Aufwand; eine einvernehmliche Scheidung ist deutlich günstiger als ein streitiges Verfahren. Verfahrenshilfe ist bei Mittellosigkeit möglich.

Aktuelle Entwicklungen

Das Kindschaftsrecht ist modernisiert worden, mit einem gestärkten Anhörungsrecht des Kindes und der gemeinsamen Obsorge als Leitbild.

Anlaufstellen

Gut zu wissen

Wer Vorsorgeguthaben in der Schweiz und Ansprüche in Liechtenstein hat, sollte beide Systeme gleichzeitig prüfen lassen — sie folgen unterschiedlichen Teilungsregeln. Bei Wohnsitz oder Arbeit im Ausland können Vorsorgeguthaben in mehreren Ländern bestehen. Sie werden nicht automatisch berücksichtigt – Sie müssen sie benennen.

Häufige Fragen

Wird eine liechtensteinische Scheidung im Ausland anerkannt?

In den meisten europäischen Staaten ja, teils über bilaterale Abkommen, teils über die allgemeinen Anerkennungsregeln. Liechtenstein ist nicht Teil der EU-Verordnungen zum Familienrecht, weshalb die Anerkennung im Einzelfall geprüft werden muss. Lassen Sie sich in beiden Staaten beraten.

Was passiert mit den Kindern?

Die elterliche Sorge bleibt in aller Regel gemeinsam; geregelt werden der Lebensmittelpunkt, der Umgang und der Kindesunterhalt. Gerichte entscheiden nach dem Kindeswohl und hören das Kind ab einem bestimmten Alter an. Bei binationalen Paaren kommt die Frage des Wegzugs ins Ausland hinzu — dafür braucht es die Zustimmung des anderen Elternteils oder eine gerichtliche Entscheidung. Eine eigenmächtige Ausreise gilt als Kindesentführung.

Offizielle Quellen und Links

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