Die Rechtsgrundlage
Rechtsgültig ist allein die Eheschliessung vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten. Bis 2008 war es strafbar, eine kirchliche Trauung vor der standesamtlichen vorzunehmen; diese Regel wurde mit der Reform des Personenstandsrechts aufgehoben. Seitdem ist die Reihenfolge frei, aber eine nur kirchlich geschlossene Ehe erzeugt keinerlei zivilrechtliche Wirkungen.
Bis 2008 war es in Deutschland verboten, eine kirchliche Trauung vor der standesamtlichen vorzunehmen; seit 2009 ist dieses Verbot aufgehoben. Rechtlich hat sich damit nichts an der Wirkung geändert: Nur die Eheschließung vor dem Standesamt begründet die Ehe. Die meisten Kirchen verlangen weiterhin die vorherige Zivilehe, weil sie an der klaren Zuordnung festhalten — eine kirchliche Regel, keine staatliche.
Die wichtigsten Punkte
| Rechtswirkung | Nur die standesamtliche Eheschliessung begründet die Ehe |
|---|---|
| Reihenfolge | Seit 2009 frei: die kirchliche Trauung darf vorangehen |
| Folge | Eine nur kirchliche Ehe begründet weder Guterstand noch Erbrecht noch Unterhalt |
| Anmeldung | Beim Standesamt des Wohnorts, mit Geburtsurkunde und Ausweis |
| Trauzeugen | Nicht vorgeschrieben, auf Wunsch bis zu zwei |
| Kirchliche Voraussetzungen | Je nach Konfession unterschiedlich, oft mit Vorbereitungskurs |
| Kirchenaustritt | Er kann die kirchliche Trauung ausschließen |
| Freie Trauung | Ohne rechtliche und ohne kirchliche Wirkung |
| Kirchliche Ehenichtigkeit | Eigenes Verfahren vor dem kirchlichen Gericht |
In der Praxis
- Zuerst den Termin beim Standesamt festlegen, danach die kirchliche Feier planen.
- Die Unterlagen frühzeitig zusammenstellen: Geburtsurkunden und Nachweise brauchen Zeit.
- Bei konfessionsverschiedenen Paaren die kirchlichen Voraussetzungen Monate im Voraus klären.
- Mehrere beglaubigte Abschriften der Eheurkunde bestellen: Sie werden immer wieder verlangt.
- Die kirchlichen Unterlagen mehrere Monate vorher anfordern; Taufscheine kommen aus dem Geburtsort.
- Bei konfessionsverschiedenen Paaren früh mit dem Pfarramt sprechen – Dispensverfahren dauern.
Kosten und Übernahme
Die kirchliche Trauung ist für Gemeindemitglieder in der Regel kostenlos; für Blumen, Musik, Organist und eine auswärtige Kirche fallen Gebühren an. Die standesamtliche Trauung kostet je nach Kommune und Trauort zwischen etwa vierzig und mehreren hundert Euro.
Aktuelle Entwicklungen
Ökumenische Trauungen und Segnungsfeiern für gleichgeschlechtliche Paare sind in mehreren Landeskirchen und Bistümern möglich geworden; die Regelungen unterscheiden sich weiterhin von Region zu Region erheblich.
Anlaufstellen
- Standesamt des Wohnorts.
- Pfarramt oder Gemeinde der jeweiligen Konfession.
- Beratungsstellen der Kirchen für Ehevorbereitung.
- Kirchliche Gerichte der Bistümer für Nichtigkeitsverfahren.
Gut zu wissen
Die Aufhebung des Voranstellungsverbots 2009 wird oft missverstanden: Sie erlaubt die kirchliche Feier vorab, sie verleiht ihr aber keine rechtliche Wirkung. Wer nur kirchlich heiratet, ist rechtlich ledig. Seit 2009 darf kirchlich vor der standesamtlichen Trauung geheiratet werden. Viele Gemeinden verlangen die Heiratsurkunde trotzdem – klären Sie das vorab.
Häufige Fragen
Darf man in Deutschland zuerst kirchlich heiraten?
Staatlich ja, seit der Aufhebung des früheren Verbots. Kirchenrechtlich verlangen die großen Kirchen in der Regel weiterhin die vorherige standesamtliche Trauung und machen davon nur in Ausnahmefällen eine Ausnahme. Fragen Sie in der Gemeinde nach, bevor Sie planen.
Welche Reihenfolge gilt und warum?
Die zivile Eheschließung begründet die Rechtsfolgen — Name, Güterstand, Erbrecht, Aufenthalt. Die religiöse Feier hat davon unabhängig einen eigenen Wert, aber keine dieser Wirkungen. Wer im Ausland eine religiöse Feier plant, sollte vorher klären, ob die dortige Eheschließung zivil anerkannt wird; sonst gelten Sie zu Hause weiter als unverheiratet.
Offizielle Quellen und Links
- Gesetze im Internet — amtliche Fassung der Bundesgesetze
- Bund.de — Behördenwegweiser des Bundes
