Kirchliche Trauung — Deutschland

Seit 2009 darf die kirchliche Trauung auch ohne vorherige Zivilehe stattfinden - rechtliche Wirkung hat sie trotzdem keine.

Übersichtskarte — Deutschland — Kirchliche Trauung
Deutschland. Vereinfachte Übersichtskarte — Natural-Earth-Daten, gemeinfrei.

Die Rechtsgrundlage

Rechtsgültig ist allein die Eheschliessung vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten. Bis 2008 war es strafbar, eine kirchliche Trauung vor der standesamtlichen vorzunehmen; diese Regel wurde mit der Reform des Personenstandsrechts aufgehoben. Seitdem ist die Reihenfolge frei, aber eine nur kirchlich geschlossene Ehe erzeugt keinerlei zivilrechtliche Wirkungen.

Bis 2008 war es in Deutschland verboten, eine kirchliche Trauung vor der standesamtlichen vorzunehmen; seit 2009 ist dieses Verbot aufgehoben. Rechtlich hat sich damit nichts an der Wirkung geändert: Nur die Eheschließung vor dem Standesamt begründet die Ehe. Die meisten Kirchen verlangen weiterhin die vorherige Zivilehe, weil sie an der klaren Zuordnung festhalten — eine kirchliche Regel, keine staatliche.

Die wichtigsten Punkte

RechtswirkungNur die standesamtliche Eheschliessung begründet die Ehe
ReihenfolgeSeit 2009 frei: die kirchliche Trauung darf vorangehen
FolgeEine nur kirchliche Ehe begründet weder Guterstand noch Erbrecht noch Unterhalt
AnmeldungBeim Standesamt des Wohnorts, mit Geburtsurkunde und Ausweis
TrauzeugenNicht vorgeschrieben, auf Wunsch bis zu zwei
Kirchliche VoraussetzungenJe nach Konfession unterschiedlich, oft mit Vorbereitungskurs
KirchenaustrittEr kann die kirchliche Trauung ausschließen
Freie TrauungOhne rechtliche und ohne kirchliche Wirkung
Kirchliche EhenichtigkeitEigenes Verfahren vor dem kirchlichen Gericht

In der Praxis

Kosten und Übernahme

Die kirchliche Trauung ist für Gemeindemitglieder in der Regel kostenlos; für Blumen, Musik, Organist und eine auswärtige Kirche fallen Gebühren an. Die standesamtliche Trauung kostet je nach Kommune und Trauort zwischen etwa vierzig und mehreren hundert Euro.

Aktuelle Entwicklungen

Ökumenische Trauungen und Segnungsfeiern für gleichgeschlechtliche Paare sind in mehreren Landeskirchen und Bistümern möglich geworden; die Regelungen unterscheiden sich weiterhin von Region zu Region erheblich.

Anlaufstellen

Gut zu wissen

Die Aufhebung des Voranstellungsverbots 2009 wird oft missverstanden: Sie erlaubt die kirchliche Feier vorab, sie verleiht ihr aber keine rechtliche Wirkung. Wer nur kirchlich heiratet, ist rechtlich ledig. Seit 2009 darf kirchlich vor der standesamtlichen Trauung geheiratet werden. Viele Gemeinden verlangen die Heiratsurkunde trotzdem – klären Sie das vorab.

Häufige Fragen

Darf man in Deutschland zuerst kirchlich heiraten?

Staatlich ja, seit der Aufhebung des früheren Verbots. Kirchenrechtlich verlangen die großen Kirchen in der Regel weiterhin die vorherige standesamtliche Trauung und machen davon nur in Ausnahmefällen eine Ausnahme. Fragen Sie in der Gemeinde nach, bevor Sie planen.

Welche Reihenfolge gilt und warum?

Die zivile Eheschließung begründet die Rechtsfolgen — Name, Güterstand, Erbrecht, Aufenthalt. Die religiöse Feier hat davon unabhängig einen eigenen Wert, aber keine dieser Wirkungen. Wer im Ausland eine religiöse Feier plant, sollte vorher klären, ob die dortige Eheschließung zivil anerkannt wird; sonst gelten Sie zu Hause weiter als unverheiratet.

Offizielle Quellen und Links

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