Die Rechtsgrundlage
Liechtenstein gehört dem Europäischen Wirtschaftsraum an; die DSGVO wurde übernommen und durch das Datenschutzgesetz ergänzt. Zuständig ist die Datenschutzstelle, die Beschwerden entgegennimmt und mit den Behörden der EWR-Staaten zusammenarbeitet.
Über das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum gilt die Datenschutz-Grundverordnung auch in Liechtenstein, umgesetzt durch das Datenschutzgesetz von 2021. Betroffene haben dieselben Rechte wie in der EU. Die Datenschutzstelle ist klein und dadurch unmittelbar erreichbar — ein praktischer Vorteil gegenüber großen Behörden mit langen Wartezeiten.
Die wichtigsten Punkte
| Rechtsgrundlage | Datenschutz-Grundverordnung, ergänzt durch nationales Recht |
|---|---|
| Rechte | Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch |
| Frist | Ein Monat, bei komplexen Anträgen um zwei Monate verlängerbar |
| Kosten | Kostenlos, außer bei offenkundig exzessiven Anträgen |
| Bußgelder | Bis 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes |
| Besondere Daten | Gesundheit, Sexualleben und sexuelle Orientierung nur mit ausdrücklicher Einwilligung |
| Direktwerbung | Absolutes Widerspruchsrecht |
| EWR-Grundlage | Die DSGVO gilt über das EWR-Abkommen, nicht über eine EU-Mitgliedschaft |
| Datenschutzstelle | Kleine Behörde mit direktem Zugang |
| Finanzplatz | Für Banken und Treuhänder gelten zusätzlich sektorale Geheimhaltungspflichten |
| Zusammenarbeit | Enge Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden der Nachbarstaaten |
In der Praxis
- Zuerst schriftlich an das Unternehmen, unter Nennung der einschlägigen Vorschrift; Sendedatum belegen.
- Klar formulieren, was Sie wollen: Kopie der Daten, Löschung oder Ende der Werbung.
- Bleibt die Antwort aus, kostenlos die Aufsichtsbehörde einschalten.
- Bei Dating- und Gesundheits-Apps ausdrücklich nach Weitergabe an Dritte und Auslandsübermittlungen fragen.
- Bei Finanzdienstleistern zusätzlich die sektoralen Geheimhaltungspflichten ansprechen.
- Die Datenschutzstelle ist gut erreichbar – ein Vorabgespräch spart oft das ganze Verfahren.
Kosten und Übernahme
Auskunft und Beschwerde sind kostenlos. Für Zivilverfahren fallen Gerichts- und Anwaltskosten an; Verfahrenshilfe ist bei Mittellosigkeit möglich.
Aktuelle Entwicklungen
Das Datenschutzgesetz von 2021 hat die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung abgeschlossen; die Datenschutzstelle hat Leitfäden für Vereine, kleine Unternehmen und Videoüberwachung veröffentlicht.
Anlaufstellen
- Datenschutzstelle Liechtenstein.
- Datenschutzbeauftragte der Unternehmen.
- EWR-Kooperationsmechanismen für grenzüberschreitende Fälle.
- Datenschutzstelle des Fürstentums Liechtenstein.
Gut zu wissen
Wer in Liechtenstein wohnt und Dienste aus der Schweiz nutzt, sollte prüfen, welches Recht gilt: Die DSGVO folgt dem Wohnsitz, das schweizerische Recht dem Wirkungsort. Bei Banken und Treuhandgesellschaften greifen neben dem Datenschutz besondere Geheimhaltungsregeln. Sie können den Auskunftsanspruch teilweise einschränken.
Häufige Fragen
Gelten in Liechtenstein dieselben Rechte wie in der EU?
Ja. Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch bestehen in gleichem Umfang, weil die Datenschutz-Grundverordnung über den EWR übernommen wurde. Zuständig ist die liechtensteinische Datenschutzstelle, die auch grenzüberschreitend mit anderen Aufsichtsbehörden zusammenarbeitet.
Wie legt man eine Datenschutzbeschwerde ein?
Zuerst schriftlich bei der verantwortlichen Stelle — Auskunft, Berichtigung oder Löschung verlangen, mit Frist. Bleibt eine befriedigende Antwort aus, wenden Sie sich an die Aufsichtsbehörde; das Verfahren ist kostenlos und formlos möglich. Fügen Sie Ihre Korrespondenz bei. Unabhängig davon können Sie vor Zivilgerichten Unterlassung und Schadensersatz geltend machen.
Offizielle Quellen und Links
- Landesverwaltung Liechtenstein — amtliches Portal des Fürstentums
- Gesetzesdatenbank — Landesgesetzblatt und geltendes Recht
