Die Rechtsgrundlage
Artikel 43 der Verfassung (1994) verankert die Klage des Hábeas data, und das Gesetz 25.326 (2000), umgesetzt durch das Dekret 1558/2001, regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche und private Stellen: freie, ausdrückliche und informierte Einwilligung (schriftlich oder gleichwertig), Verbot der Verarbeitung sensibler Daten (sexuelle Orientierung, Gesundheit, Überzeugungen) außer mit Einwilligung oder Gesetz, Rechte auf Auskunft (Antwort binnen 10 Tagen), Berichtigung, Aktualisierung und Löschung (5 Tage), Registrierung der Datenbanken bei der Behörde und Sanktionen von der Verwarnung bis zum Bußgeld von 100 000 Pesos (durch Beschlüsse auf höhere, aber bescheidene Beträge angepasst); die Agentur für den Zugang zu öffentlichen Informationen (AAIP), Behörde seit 2017, erlässt Beschlüsse (2018 über biometrische Daten und Einwilligung, 2023 über Cookies) und nimmt Anzeigen entgegen; die Europäische Union anerkannte 2003 die Angemessenheit Argentiniens. Der Oberste Gerichtshof lehnte 2022 (Denegri) ein «Recht auf Vergessen» für rechtmäßige Informationen von öffentlichem Interesse ab. Das Gesetz 27.736 (Oktober 2023, argentinisches «Ley Olimpia») nahm die digitale Gewalt in das Gesetz 26.485 auf: Verbreitung intimer Bilder, Belästigung und Identitätsanmaßung als Gewalt gegen Frauen, mit vom Richter angeordneten Entfernungsmaßnahmen; einen eigenen Straftatbestand der Verbreitung intimer Bilder Erwachsener gibt es nicht (mehrere Entwürfe), nur für Bilder von Minderjährigen (Artikel 128 Strafgesetzbuch) und Erpressungen. Ein Entwurf für ein neues, an der DSGVO ausgerichtetes Datenschutzgesetz (unabhängige Behörde, verhältnismäßige Bußgelder, Datenpannen) wurde 2023 an den Kongress geschickt und nicht behandelt; die 2023 gewählte Regierung kürzte die AAIP.
Argentinien war 2003 das erste lateinamerikanische Land mit einem Angemessenheitsbeschluss der EU — deutsche Unternehmen dürfen Daten ohne Standardvertragsklauseln nach Argentinien übermitteln, ein Vorteil gegenüber Brasilien oder den USA —, aber das Gesetz von 2000 ist älter als die DSGVO und zeigt es: bescheidene Bußgelder, Registrierungspflicht für Datenbanken statt Rechenschaftspflicht, keine Meldepflicht bei Datenpannen, eine 2024 gekürzte Behörde; die EU überprüfte den Beschluss 2024, ohne ihn zurückzuziehen. Deutsche finden die vertrauten Rechte (Auskunft binnen 10 Tagen, Löschung binnen 5 — schneller als die DSGVO) und ein Instrument, das Deutschland nicht kennt: die verfassungsrechtliche Klage des Hábeas data vor dem Richter, schnell und in manchen Gerichtsbarkeiten ohne Anwalt.
Im Alltag zählt anderes: das DNI und die CUIL/CUIT-Nummer werden überall verlangt und zirkulieren nach großen Lecks (RENAPER 2021, Wählerregister), die Gesichtserkennung in Buenos Aires wurde 2022 gerichtlich gestoppt, und die Verbreitung intimer Bilder ist für Erwachsene nur zivil- und gewaltschutzrechtlich fassbar — die Entfernung erfolgt über den Richter (Gesetz 27.736) oder die Plattform, nicht über einen Straftatbestand wie in Deutschland (§ 201a StGB). Gegenüber deutschen Anbietern gilt die DSGVO weiter, auch aus Argentinien; gegenüber argentinischen die Ley 25.326 mit Beschwerde bei der AAIP oder Hábeas data.
Die wichtigsten Punkte
| Norm | Gesetz 25.326 (2000) und Dekret 1558/2001; verfassungsrechtlicher Hábeas data (Artikel 43); EU-Angemessenheit seit 2003 |
|---|---|
| Behörde | Agentur für den Zugang zu öffentlichen Informationen (AAIP); Register der Datenbanken |
| Rechte | Auskunft (10 Tage), Berichtigung, Aktualisierung, Löschung (5 Tage); ausdrückliche Einwilligung; sensible Daten geschützt |
| Sanktionen | Verwarnung, Aussetzung, durch Beschluss angepasste bescheidene Bußgelder; Schließung von Datenbanken |
| Intime Bilder | Digitale Gewalt im Gesetz 26.485 (Gesetz 27.736, 2023): Entfernungsmaßnahmen durch den Richter; kein eigener Straftatbestand für Erwachsene; Artikel 128 für Minderjährige |
| Recht auf Vergessen | Vom Obersten Gerichtshof für rechtmäßige Informationen von öffentlichem Interesse abgelehnt (Denegri, 2022) |
| Zahlen | Rund 500 Anzeigen im Jahr bei der AAIP; Tausende Anfragen wegen digitaler Gewalt bei der Linie 144 |
| Deutsche | EU-Angemessenheit erleichtert Übermittlungen; DSGVO gilt weiter gegenüber EU-Anbietern; Hábeas data als schnelles Instrument; DNI/CUIL-Lecks als Alltagsrisiko |
In der Praxis
- Die Rechte auf Auskunft und Löschung beim Unternehmen ausüben (E-Mail oder Formular), mit Antwort binnen 10 und 5 Tagen; ohne Antwort kostenlose Anzeige bei der AAIP oder Klage des Hábeas data beim Richter (schnell, in manchen Gerichtsbarkeiten ohne Anwaltszwang) — auch für Ausländer mit Pass.
- Bei einem verbreiteten intimen Bild: Beweise sichern, Anzeige bei der Staatsanwaltschaft oder UFECI, beim Zivil- oder Familienrichter die Entfernungsmaßnahmen des Gesetzes 26.485 (digitale Gewalt) beantragen und die Plattform benachrichtigen; die Linie 144 berät; für Deutsche zusätzlich Anzeige in Deutschland nach § 201a StGB, wenn Täter oder Opfer Bezug dorthin haben.
- Verlangt der Verbreiter Geld (Sextortion), ist es Erpressung (Artikel 168, 5 bis 10 Jahre): anzeigen, ohne zu zahlen.
- Bei Dating-Apps die Auskunft über die Daten und ihre Löschung beim Schließen des Kontos verlangen; ausländische Apps unterliegen dem Gesetz, wenn sie Daten von Einwohnern verarbeiten.
- Im Registro Nacional de Bases de Datos der AAIP prüfen, ob ein Unternehmen registriert ist; Defensa del Consumidor nimmt ebenfalls Beschwerden entgegen; nach Datenlecks (RENAPER) die Bewegungen auf DNI und CUIL über die AFIP und die Kreditauskunft Veraz prüfen.
Kosten und Übernahme
Rechte und Anzeigen bei der AAIP kostenlos; Hábeas data mit ermäßigter Gebühr; private Anwälte für Schadensersatz; Beschwerden gegen deutsche Anbieter bei den deutschen Aufsichtsbehörden kostenlos.
Aktuelle Entwicklungen
Das Gesetz 27.736 (2023) nahm die digitale Gewalt auf; der Entwurf eines neuen Datenschutzgesetzes (2023) wurde nicht behandelt; die AAIP erließ 2023-2024 Beschlüsse über Cookies und künstliche Intelligenz; die Regierung kürzte 2024 das Budget der AAIP; die EU-Angemessenheit wurde 2024 überprüft und beibehalten.
Anlaufstellen
- AAIP — Agencia de Acceso a la Información Pública: Anzeigen und Register der Datenbanken (argentina.gob.ar/aaip).
- Linie 144: geschlechtsspezifische Gewalt, einschließlich digitaler; UFECI: Anzeigen wegen Bildverbreitung und Erpressung.
- Asociación por los Derechos Civiles (ADC), Vía Libre: digitale Rechte; Bundesbeauftragter für den Datenschutz (BfDI) für Beschwerden gegen deutsche Anbieter.
Gut zu wissen
Argentinien hat ein von Europa anerkanntes Gesetz von 2000, aber mit symbolischen Bußgeldern und ohne Straftatbestand für die Verbreitung intimer Bilder Erwachsener: der reale Schutz läuft über den Richter (Hábeas data, Eilmaßnahmen der digitalen Gewalt) mehr als über die Behörde. Der Oberste Gerichtshof kennt kein Recht auf Vergessen für wahre Tatsachen von öffentlichem Interesse. Und für Deutsche: die DSGVO reist nur gegenüber europäischen Anbietern mit.
Häufige Fragen
Gilt die DSGVO für mich in Argentinien?
Gegenüber Unternehmen mit Sitz in der EU (deine deutsche Bank, Krankenkasse, deutsche Online-Shops) ja, unabhängig vom Wohnort, mit Beschwerde bei der deutschen Aufsicht; gegenüber argentinischen Unternehmen gilt das Gesetz 25.326 mit ähnlichen, teils schnelleren Rechten (Auskunft in 10, Löschung in 5 Tagen), durchgesetzt über die AAIP oder den Hábeas data vor Gericht. Weil Argentinien einen EU-Angemessenheitsbeschluss hat, dürfen deutsche Unternehmen deine Daten ohne Zusatzgarantien nach Argentinien übermitteln — praktisch für Arbeitgeber mit Niederlassungen in beiden Ländern.
Jemand verbreitet intime Bilder von mir in Argentinien — was kann ich tun?
Drei Wege gleichzeitig: die Plattform zur Entfernung auffordern (Formulare bei Instagram, Facebook, X; sie reagieren auf Meldungen intimer Bilder meist binnen Stunden); beim Zivil- oder Familienrichter die Eilmaßnahmen des Gesetzes 27.736 (digitale Gewalt) beantragen — Entfernung, Kontaktverbot, kostenlos mit der Anwältin des Cuerpo de Abogadas oder über die Linie 144; und Anzeige bei der UFECI, die als Straftat nur Erpressung oder Bilder Minderjähriger verfolgt, bei Erwachsenen aber Beweise sichert. Von Deutschland aus zusätzlich Anzeige nach § 201a StGB, wenn du dort wohnst. Beweise sichern, nicht mit dem Täter verhandeln.
Wie ist es um meine Daten nach dem RENAPER-Leck bestellt?
Das Leck des Personenstandsregisters 2021 (Fotos, DNI-Nummern, Adressen von Millionen) betrifft alle mit argentinischem DNI, auch Ausländer mit Aufenthalt: die Daten zirkulieren, und der Schutz besteht in Wachsamkeit — Homebanking mit Zwei-Faktor, WhatsApp mit Verifizierung, Kreditauskunft (Veraz, Nosis) regelmäßig prüfen, bei der AFIP die auf den eigenen CUIL laufenden Verhältnisse kontrollieren, Anrufe mit Datenabfrage ignorieren. Bei Missbrauch (Kredit, SIM-Karte, Vertrag auf deinen Namen) Anzeige bei der UFECI und Anfechtung über Defensa del Consumidor; die AAIP hat den Staat verwarnt, aber Schadensersatz gibt es nur über den Richter.
Offizielle Quellen und Links
- Gesetz 25.326 — Schutz personenbezogener Daten (2000) — InfoLeg
- AAIP — Agencia de Acceso a la Información Pública — Anzeigen, Register der Datenbanken
- Europäische Kommission — Angemessenheitsbeschlüsse (Argentinien 2003) — Übermittlungen aus der EU
- argentina.gob.ar — amtliches Portal des argentinischen Staates: Verfahren, Registro Civil, Migraciones, ANSES, Gesundheit
- InfoLeg — Gesetzessammlung — Zivil- und Handelsgesetzbuch, Strafgesetzbuch, Gesetze (Justizministerium)
- Deutsche Botschaft Buenos Aires — buenos-aires.diplo.de — Urkunden, Ehefähigkeitszeugnis, Pässe, Anwalts- und Übersetzerlisten, Notfallnummer
