Liebesbetrug — Europäische Union

Zwei Rechtsakte helfen Betroffenen: das Verbot irreführender Geschäftspraktiken und die Pflicht der Bank, eine nicht autorisierte Zahlung zu erstatten.

Die Rechtsgrundlage

Die Richtlinie 2005/29/EG verbietet unlautere und irreführende Geschäftspraktiken und enthält eine schwarze Liste stets unzulässiger Verhaltensweisen. Die Richtlinie (EU) 2015/2366, bekannt als PSD2, verlangt starke Kundenauthentifizierung und verpflichtet den Zahlungsdienstleister, eine nicht autorisierte Zahlung unverzüglich zu erstatten, sofern kein Betrug und keine grobe Fahrlässigkeit des Zahlers vorliegt; die Beweislast trägt die Bank.

Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen einer nicht autorisierten Zahlung — ohne Ihre Zustimmung ausgelöst und erstattungsfähig — und einer selbst veranlassten Überweisung unter Manipulation, die weit schwerer zurückzuholen ist.

Die sofortige Meldung zählt: Die Erstattung setzt eine unverzügliche Anzeige voraus, und die Bank muss spätestens am folgenden Geschäftstag erstatten.

Die wichtigsten Punkte

RechtsakteRichtlinie 2005/29/EG; Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD2)
Irreführende PraktikenVerboten, mit schwarzer Liste stets unzulässiger Verhaltensweisen
Starke AuthentifizierungFür die meisten Online-Zahlungen vorgeschrieben
Nicht autorisierte ZahlungSofortige Erstattung, außer bei Betrug oder grober Fahrlässigkeit
BeweislastBeim Zahlungsdienstleister, nicht beim Kunden

In der Praxis

Kosten und Übernahme

Die Einsicht in das Unionsrecht kostet nichts: EUR-Lex veröffentlicht jeden Text kostenfrei, in 24 Amtssprachen und in konsolidierter Fassung. Kosten entstehen allenfalls durch Rechtsberatung, wenn das Zusammenspiel von europäischem Text und nationalem Umsetzungsgesetz entscheidend wird — bei Richtlinien häufig, bei Verordnungen selten.

Anlaufstellen

Gut zu wissen

Union und Europarat nicht verwechseln: Die Europäische Menschenrechtskonvention und der Straßburger Gerichtshof gehören nicht zur Union und umfassen 46 Staaten, darunter die Schweiz und das Vereinigte Königreich.

Häufige Fragen

Muss meine Bank erstatten?

Bei einer nicht autorisierten Zahlung ja, spätestens am Geschäftstag nach Ihrer Anzeige, außer bei Betrug oder grober Fahrlässigkeit.

Und wenn ich selbst überwiesen habe?

Dann handelt es sich um eine autorisierte Zahlung; eine Erstattung ist nicht automatisch, ein Anspruch je nach Sachlage aber möglich.

Wer muss was beweisen?

Der Zahlungsdienstleister muss die Authentifizierung und korrekte Aufzeichnung beweisen.

Wo meldet man?

Sofort bei der Bank, danach bei Polizei und nationaler Verbraucherschutzbehörde.

Offizielle Quellen und Links

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