Das Land in Kürze
Kamerun war von 1884 bis zum Ersten Weltkrieg deutsche Kolonie. Am 12. Juli 1884 schlossen die Duala-Könige Bell und Akwa mit Vertretern der Hamburger Handelshäuser Woermann und Jantzen & Thormählen einen Vertrag, der die Hoheitsrechte abtrat, ihnen aber ihr Land vorbehielt; am 14. Juli hisste Reichskommissar Gustav Nachtigal in Douala die deutsche Flagge, und Kamerun wurde deutsches «Schutzgebiet». 1886 kam die Basler Mission ins Land. Durchgesetzt wurde die Herrschaft in zahlreichen Kriegszügen gegen den Widerstand im Süden wie im Norden, und die Plantagen am Kamerunberg, der Trägerdienst und der Bau von Straßen und Eisenbahnen beruhten auf Zwangsarbeit, die viele Menschenleben kostete. Rudolf Duala Manga Bell, Oberhaupt der Duala, berief sich auf den Vertrag von 1884, um sich gegen die Enteignung und Umsiedlung seines Volkes in Douala zu wehren, und wurde am 8. August 1914 wegen angeblichen Hochverrats gehängt. Im Ersten Weltkrieg eroberten britische und französische Truppen die Kolonie: Douala fiel im September 1914, Jaunde (Yaoundé), wohin die deutsche Verwaltung ausgewichen war, Anfang 1916. Nach dem Versailler Vertrag verwalteten Frankreich und Großbritannien das geteilte Land als Mandatsgebiete des Völkerbunds, ab 1946 als Treuhandgebiete der Vereinten Nationen. Der französische Teil wurde am 1. Januar 1960 unabhängig, 1961 schloss sich ihm nach einer Volksabstimmung der Süden des britischen Teils an — daher die beiden Amtssprachen Französisch und Englisch. Heute ist die Verbindung vor allem eine menschliche: Die kamerunische Gemeinschaft zählt zu den größten afrikanischen Gemeinschaften in Deutschland, Kamerun gehört zu den wichtigsten Herkunftsländern afrikanischer Studierender an deutschen Hochschulen, und viele junge Menschen in Kamerun lernen Deutsch. Deutsche, Schweizer und Österreicher arbeiten in Jaunde und Douala in Diplomatie, Entwicklungszusammenarbeit, Kirchen und Unternehmen. Über die koloniale Vergangenheit, die Rückgabe von Kulturgütern und das Gedenken an Duala Manga Bell wird in beiden Ländern diskutiert, und deutsch-kamerunische Paare leben auf beiden Seiten. Deshalb hat Kamerun eine eigene Seite in der deutschen Fassung der Website.
Rechtlich trägt Kamerun das Erbe beider Kolonialmächte: In den französischsprachigen Regionen gilt der aus der französischen Zeit überkommene Code civil (Zivilgesetzbuch), in den englischsprachigen Regionen Nordwest und Südwest das common law (englisches Richterrecht), und daneben bestehen anerkannte droits coutumiers (Gewohnheitsrechte) mit eigenen Gerichten. Die Ehe wird vor dem officier d'état civil (Standesbeamter) geschlossen; dabei wählen die Ehegatten zwischen Monogamie und Polygamie und zwischen Gütergemeinschaft und Gütertrennung, und beides wird in der Heiratsurkunde vermerkt. Eine nur nach Brauch geschlossene Ehe wirkt erst nach ihrer Feststellung im état civil (Personenstandswesen), geschieden wird nur vor Gericht, und der Entwurf eines Code des personnes et de la famille (Personen- und Familiengesetzbuch) ist seit Jahren nicht verabschiedet. Artikel 347-1 des Code pénal (Strafgesetzbuch) bestraft gleichgeschlechtliche Beziehungen mit sechs Monaten bis fünf Jahren Freiheitsstrafe und wird regelmäßig angewandt; die Artikel 337 bis 339 verbieten den Schwangerschaftsabbruch außer nach einer Vergewaltigung und bei schwerer Gefahr für die Gesundheit der Mutter, und das Gesetz Nr. 97-19 vom 7. August 1997 bestraft auch den Drogenkonsum, sieht für Konsumenten aber Behandlung und Wiedereingliederung vor. Die Seiten unten geben für jedes Thema die kamerunische Regel, das Verfahren und die Anlaufstellen — und für Deutsche das, was zwischen beiden Ländern zählt: Ehefähigkeitszeugnis und Nachbeurkundung, die derzeit eingestellte Legalisation kamerunischer Urkunden und ihre Überprüfung über die Botschaft, das Verbot der Doppelehe (§ 1306 BGB) bei der Wahl zwischen Monogamie und Polygamie, die Anerkennung von Scheidungen durch die Landesjustizverwaltung (§ 107 FamFG), die EU-Güterrechts- und die EU-Erbrechtsverordnung, das fehlende Abkommen über die Erbschaftsteuer, die seit 2021 vorgeschriebene Begleitung jeder Auslandsadoption durch eine zugelassene Stelle — Kamerun gehört dem Haager Adoptionsübereinkommen von 1993 nicht an —, die Warnungen des Auswärtigen Amts für die Regionen Nordwest, Südwest und Extrême-Nord, die Botschaft in Jaunde und den Honorarkonsul in Douala.
