Die Rechtsgrundlage
Das liechtensteinische Erbrecht ist dem österreichischen nachgebildet: gesetzliche Erbfolge nach Linien, Pflichtteil für Nachkommen und Ehegatten, Testament in eigenhändiger oder öffentlicher Form. Die Erbschafts- und Schenkungssteuer wurde mit der Steuerreform 2011 abgeschafft. Wegen der Bedeutung von Stiftungen und Trusts im liechtensteinischen Recht wird Vermögen häufig ausserhalb des Nachlasses strukturiert, was eigene Regeln über Pflichtteilsergänzung auslöst.
Am wichtigsten ist in Liechtenstein die Frage, was überhaupt in den Nachlass fällt. Lebensversicherungen mit Bezugsberechtigung, betriebliche Altersvorsorge und Gemeinschaftskonten gehen häufig am Testament vorbei — und werden nach Trennung oder Wiederheirat fast nie angepasst.
Die gesetzliche Erbfolge ist keine neutrale Voreinstellung. Sie verteilt nach einer Formel, die selten dem entspricht, was ein Paar gewollt hätte, und sie berücksichtigt weder Stiefkinder noch einen Betrieb, der weitergeführt werden muss.
Grenzüberschreitendes Vermögen verkompliziert alles. Eine Ferienwohnung oder ein Konto im Ausland verlangt meist ein eigenes Verfahren dort, und die beiden Rechtsordnungen können sich über das anwendbare Recht uneinig sein.
Die wichtigsten Punkte
| Rechtsgrundlage | ABGB liechtensteinischer Fassung |
|---|---|
| Pflichtteil | Für Nachkommen und Ehegatten |
| Erbschaftsteuer | Seit der Steuerreform 2011 abgeschafft |
| Stiftungen | Häufig genutzt; Pflichtteilsergänzung ist zu beachten |
| Testament | Eigenhändig oder öffentlich |
| Verfahren | Verlassenschaftsverfahren beim Landgericht |
In der Praxis
- Den Todesfall bei der zuständigen Behörde anzeigen und die Sterbeurkunde beschaffen.
- Nach einem Testament suchen und das zuständige Register abfragen lassen.
- Über Annahme oder Ausschlagung innerhalb der gesetzlichen Frist entscheiden.
- Den Nachlass inventarisieren, Schulden feststellen und vor jeder Verteilung begleichen.
- Die erforderlichen Nachweise beantragen, damit Banken und Grundbuch die Übertragung vornehmen.
Kosten und Übernahme
Die Verfahrenskosten hängen vom Nachlasswert ab und bleiben in der Regel überschaubar. Teuer wird es bei Streit unter Erben und bei Immobilien ohne geklärte Eigentumsverhältnisse. Wo eine Erbschaftsteuer besteht, zählen die Freibeträge mehr als der Steuersatz.
Aktuelle Entwicklungen
Die Rechtsprechung zur Pflichtteilsergänzung bei Stiftungsvermögen hat sich in den letzten Jahren gefestigt und ist bei jeder Gestaltung zu berücksichtigen.
Anlaufstellen
- Zuständiges Nachlassgericht oder zuständige Behörde
- Notariat, für Testament, Erbvertrag und Nachlassabwicklung
- Testamentsregister des jeweiligen Staates
- Finanzverwaltung, soweit Steuern anfallen
- Grundbuchamt oder Katasterbehörde, für die Übertragung von Immobilien
Gut zu wissen
Vermögen in einer Stiftung fällt nicht in den Nachlass, kann aber Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen: Die Gestaltung muss diese Ansprüche mitdenken.
Häufige Fragen
Wer erbt ohne Testament?
Die gesetzlichen Erben in der vom Recht vorgesehenen Reihenfolge: Ehegatte und Abkömmlinge zuerst, danach die weiteren Verwandten.
Fallen Lebensversicherungen in den Nachlass?
In der Regel nicht. Sie gehen an die bezugsberechtigte Person und gehen dem Testament vor.
Wie lange dauert die Abwicklung?
Bei unstreitigen Nachlässen meist sechs bis achtzehn Monate, bei Streit oder Auslandsvermögen deutlich länger.
Kann ein Testament angefochten werden?
Ja, wegen Testierunfähigkeit, Willensmängeln oder Formfehlern — und Pflichtteilsberechtigte können ihren Anspruch geltend machen. Die Fristen sind kurz.
Offizielle Quellen und Links
- Landesverwaltung Liechtenstein — amtliches Portal des Fürstentums
- Gesetzesdatenbank — Landesgesetzblatt und geltendes Recht
