Die Rechtsgrundlage
Die gesetzliche Erbfolge ordnet die Verwandten in Ordnungen: Abkömmlinge, dann Eltern und deren Abkömmlinge, dann Großeltern. Der Ehegatte erbt neben Abkömmlingen ein Viertel, das sich im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft pauschal um ein weiteres Viertel erhöht. Wer durch Testament ausgeschlossen wird, hat keinen Anspruch auf Gegenstände, sondern auf Geld: den Pflichtteil in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Das Berliner Testament, mit dem sich Ehegatten gegenseitig einsetzen, ist verbreitet und löst genau diesen Anspruch der Kinder aus.
Das Berliner Testament ist die häufigste Gestaltung und zugleich die häufigste Fehlerquelle. Setzen sich Ehegatten gegenseitig als Alleinerben ein, werden die Kinder im ersten Erbfall enterbt und können sofort den Pflichtteil in Geld verlangen — was den überlebenden Ehegatten zwingen kann, das Haus zu verkaufen. Eine Pflichtteilsstrafklausel mildert das, beseitigt es aber nicht.
Der nichteheliche Partner erbt nicht und hat keinen Pflichtteil. Er zahlt zudem Erbschaftsteuer nach Steuerklasse III mit einem Freibetrag von nur 20 000 €. Ohne Testament und ohne weitere Gestaltung ist er die am schlechtesten gestellte Person im deutschen Erbrecht.
Schenkungen der letzten zehn Jahre werden für den Pflichtteilsergänzungsanspruch anteilig berücksichtigt, jährlich um ein Zehntel abschmelzend. Wer Vermögen übertragen will, sollte früh beginnen — und bei Nießbrauchsvorbehalt beginnt die Frist regelmäßig gar nicht zu laufen.
Als Mitgliedstaat der Europäischen Union richtet sich das auf einen grenzüberschreitenden Nachlass anwendbare Recht hier nach der Verordnung (EU) Nr. 650/2012: Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, sofern nicht ausdrücklich das Heimatrecht gewählt wurde.
Die wichtigsten Punkte
| Rechtsgrundlagen | BGB, §§ 1922 ff.; Pflichtteil §§ 2303 ff. |
|---|---|
| Ehegatte | Ein Viertel neben Abkömmlingen, plus ein Viertel pauschaler Zugewinnausgleich |
| Pflichtteil | Hälfte des gesetzlichen Erbteils, als Geldanspruch |
| Ausschlagung | Sechs Wochen ab Kenntnis, sechs Monate bei Auslandsbezug |
| Register | Zentrales Testamentsregister der Bundesnotarkammer |
| Erbschaftsteuer | Freibetrag 500 000 € für Ehegatten, 400 000 € je Kind |
In der Praxis
- Sterbefall beim Standesamt anzeigen; das Nachlassgericht wird über das Testamentsregister informiert.
- Das Testament eröffnen lassen; eigenhändige Testamente müssen abgeliefert werden.
- Innerhalb von sechs Wochen entscheiden, ob die Erbschaft ausgeschlagen wird.
- Erbschein oder Testamentsvollstreckerzeugnis beantragen, soweit Banken oder Grundbuch es verlangen.
- Erbschaftsteuererklärung abgeben und Pflichtteilsansprüche prüfen; sie verjähren in drei Jahren.
Kosten und Übernahme
Ein notarielles Testament kostet je nach Nachlasswert einige hundert Euro und erspart später den Erbschein, was unter dem Strich häufig günstiger ist. Die Erbschaftsteuer greift erst oberhalb der Freibeträge; zwischen Ehegatten und Kindern bleiben viele Nachlässe steuerfrei, zwischen Geschwistern und Nichtverwandten nicht.
Aktuelle Entwicklungen
Die Diskussion über eine Reform der Erbschaftsteuer und über die Bewertung von Immobilien hält an; die zivilrechtlichen Pflichtteilsregeln sind seit der Reform von 2010 unverändert.
Anlaufstellen
- Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers
- Notarin oder Notar, für Testament, Erbvertrag und Erbschein
- Zentrales Testamentsregister der Bundesnotarkammer
- Finanzamt, für die Erbschaftsteuererklärung
- Fachanwältinnen und Fachanwälte für Erbrecht, bei Pflichtteilsstreit
Gut zu wissen
Wer die Ausschlagungsfrist von sechs Wochen verstreichen lässt, haftet für die Nachlassverbindlichkeiten mit dem eigenen Vermögen.
Häufige Fragen
Kann ich mein Kind enterben?
Sie können es als Erben ausschließen, aber es behält den Pflichtteil: die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, als Geldanspruch gegen die Erben.
Wie viel erbt der Ehegatte?
Neben Kindern ein Viertel, im gesetzlichen Güterstand erhöht um ein weiteres Viertel — insgesamt also die Hälfte.
Wie lange kann ich ausschlagen?
Sechs Wochen ab Kenntnis von Erbfall und Berufungsgrund, sechs Monate bei Auslandsbezug.
Erbt mein Lebensgefährte?
Nein, weder gesetzlich noch mit Pflichtteil. Ohne Testament erhält er nichts und wird steuerlich am schlechtesten behandelt.
Was ist ein Berliner Testament?
Ein gemeinschaftliches Testament, in dem sich Ehegatten gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Es löst im ersten Erbfall Pflichtteilsansprüche der Kinder aus.
Offizielle Quellen und Links
- Gesetze im Internet — amtliche Fassung der Bundesgesetze
- Bund.de — Behördenwegweiser des Bundes
