Adoption — Deutschland

Das Adoptionshilfe-Gesetz von 2021 hat die Beratung vor und nach der Adoption zur Pflicht gemacht und die unbegleitete Auslandsadoption verboten.

Übersichtskarte — Deutschland — Adoption
Deutschland. Vereinfachte Übersichtskarte — Natural-Earth-Daten, gemeinfrei.

Die Rechtsgrundlage

Die Adoption ist in den §§ 1741 ff. BGB und im Adoptionsvermittlungsgesetz geregelt. Sie ist eine Volladoption: Das Kind erhält die Stellung eines gemeinschaftlichen Kindes, die Verwandtschaft zur Herkunftsfamilie erlischt. Das Familiengericht spricht sie aus. Das Adoptionshilfe-Gesetz, in Kraft seit dem 1. April 2021, verpflichtet die Vermittlungsstellen zu Beratung vor, während und nach der Adoption und untersagt Auslandsadoptionen ohne Begleitung einer zugelassenen Vermittlungsstelle.

Das Missverhältnis ist in Deutschland besonders deutlich: Auf ein zur Adoption vermitteltes Kind kommen mehrere Bewerberpaare, und rund zwei Drittel aller Adoptionen sind Stiefkindadoptionen. Wer ein gesundes Säuglingskind erwartet, wartet praktisch unbegrenzt.

Die Adoptionspflege ist der eigentliche Prüfstein. Das Kind lebt bereits bei den Bewerbern, die Vermittlungsstelle begleitet, und erst danach ergeht der Beschluss. Für die Familie ist das eine Zeit ohne rechtliche Sicherheit, die viele als die schwierigste des ganzen Weges beschreiben.

Die Herkunftssuche hat sich verändert. Das Adoptionshilfe-Gesetz verpflichtet die Vermittlungsstellen, die Unterlagen 100 Jahre aufzubewahren und Adoptierte ab 16 Jahren zu informieren. Frei zugängliche DNA-Datenbanken tun das Übrige: Anonymität ist faktisch nicht mehr herstellbar.

Gleichgeschlechtliche Paare: seit der Öffnung der Ehe im Oktober 2017 ist die gemeinsame Adoption möglich. Für ein in der Ehe geborenes Kind wird die zweite Mutter jedoch nicht automatisch Elternteil: Es bleibt die Stiefkindadoption nötig, solange die seit Jahren angekündigte Reform des Abstammungsrechts nicht in Kraft ist.

Die wichtigsten Punkte

Rechtsgrundlagen§§ 1741 ff. BGB; Adoptionsvermittlungsgesetz; Adoptionshilfe-Gesetz 2021
FormVolladoption; Erwachsenenadoption als schwache Adoption möglich
Mindestalter25 Jahre, bei gemeinschaftlicher Adoption ein Ehegatte 25, der andere 21
ZuständigAdoptionsvermittlungsstelle des Jugendamts oder freier Träger; Familiengericht entscheidet
ProbezeitAdoptionspflege, meist ein Jahr, vor dem Beschluss
Haager ÜbereinkommenVertragsstaat seit 2002

In der Praxis

Kosten und Übernahme

Die Inlandsadoption ist bis auf Notar- und Gerichtskosten von einigen hundert Euro kostenfrei. Eine Auslandsadoption kostet je nach Land 10 000 bis 25 000 €. Adoptiveltern haben Anspruch auf Elterngeld und Elternzeit ab der Aufnahme des Kindes; einen gesonderten Mutterschutz gibt es nicht.

Aktuelle Entwicklungen

Seit dem 1. April 2021 ist außerdem die Stiefkindadoption in nichtehelichen Lebensgemeinschaften möglich, nachdem das Bundesverfassungsgericht die frühere Beschränkung auf Ehepaare beanstandet hatte.

Anlaufstellen

Gut zu wissen

Seit 2021 ist die unbegleitete Auslandsadoption verboten; eine im Ausland ohne Vermittlungsstelle durchgeführte Adoption wird nicht anerkannt.

Häufige Fragen

Können unverheiratete Paare gemeinsam adoptieren?

Eine gemeinschaftliche Adoption setzt weiterhin die Ehe voraus. Seit 2021 kann aber ein Partner in einer verfestigten Lebensgemeinschaft das Kind des anderen adoptieren.

Wie lange dauert das Verfahren?

Die Eignungsprüfung dauert etwa ein Jahr, die Wartezeit auf eine Vermittlung oft mehrere Jahre, die Adoptionspflege in der Regel ein weiteres Jahr.

Ist eine Auslandsadoption ohne Vermittlungsstelle möglich?

Nein. Seit dem 1. April 2021 ist sie untersagt, und eine so zustande gekommene Adoption wird in Deutschland nicht anerkannt.

Ab wann darf ein adoptiertes Kind seine Akte einsehen?

Ab 16 Jahren besteht ein Einsichtsrecht in die Vermittlungsakte; die Unterlagen werden 100 Jahre aufbewahrt.

Offizielle Quellen und Links

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