Die Rechtsgrundlage
Die Adoption ist in den §§ 1741 ff. BGB und im Adoptionsvermittlungsgesetz geregelt. Sie ist eine Volladoption: Das Kind erhält die Stellung eines gemeinschaftlichen Kindes, die Verwandtschaft zur Herkunftsfamilie erlischt. Das Familiengericht spricht sie aus. Das Adoptionshilfe-Gesetz, in Kraft seit dem 1. April 2021, verpflichtet die Vermittlungsstellen zu Beratung vor, während und nach der Adoption und untersagt Auslandsadoptionen ohne Begleitung einer zugelassenen Vermittlungsstelle.
Das Missverhältnis ist in Deutschland besonders deutlich: Auf ein zur Adoption vermitteltes Kind kommen mehrere Bewerberpaare, und rund zwei Drittel aller Adoptionen sind Stiefkindadoptionen. Wer ein gesundes Säuglingskind erwartet, wartet praktisch unbegrenzt.
Die Adoptionspflege ist der eigentliche Prüfstein. Das Kind lebt bereits bei den Bewerbern, die Vermittlungsstelle begleitet, und erst danach ergeht der Beschluss. Für die Familie ist das eine Zeit ohne rechtliche Sicherheit, die viele als die schwierigste des ganzen Weges beschreiben.
Die Herkunftssuche hat sich verändert. Das Adoptionshilfe-Gesetz verpflichtet die Vermittlungsstellen, die Unterlagen 100 Jahre aufzubewahren und Adoptierte ab 16 Jahren zu informieren. Frei zugängliche DNA-Datenbanken tun das Übrige: Anonymität ist faktisch nicht mehr herstellbar.
Gleichgeschlechtliche Paare: seit der Öffnung der Ehe im Oktober 2017 ist die gemeinsame Adoption möglich. Für ein in der Ehe geborenes Kind wird die zweite Mutter jedoch nicht automatisch Elternteil: Es bleibt die Stiefkindadoption nötig, solange die seit Jahren angekündigte Reform des Abstammungsrechts nicht in Kraft ist.
Die wichtigsten Punkte
| Rechtsgrundlagen | §§ 1741 ff. BGB; Adoptionsvermittlungsgesetz; Adoptionshilfe-Gesetz 2021 |
|---|---|
| Form | Volladoption; Erwachsenenadoption als schwache Adoption möglich |
| Mindestalter | 25 Jahre, bei gemeinschaftlicher Adoption ein Ehegatte 25, der andere 21 |
| Zuständig | Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamts oder freier Träger; Familiengericht entscheidet |
| Probezeit | Adoptionspflege, meist ein Jahr, vor dem Beschluss |
| Haager Übereinkommen | Vertragsstaat seit 2002 |
In der Praxis
- Bei der Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamts oder einem anerkannten freien Träger die Bewerbung einreichen.
- Am verpflichtenden Beratungs- und Vorbereitungsangebot teilnehmen.
- Die Eignungsprüfung durchlaufen: Gespräche, Hausbesuch, Gesundheitszeugnis, Führungszeugnis, Einkommensnachweise.
- Nach der Vermittlung die Adoptionspflege absolvieren, begleitet von der Vermittlungsstelle.
- Den Adoptionsantrag notariell beurkunden lassen und den Beschluss des Familiengerichts abwarten.
Kosten und Übernahme
Die Inlandsadoption ist bis auf Notar- und Gerichtskosten von einigen hundert Euro kostenfrei. Eine Auslandsadoption kostet je nach Land 10 000 bis 25 000 €. Adoptiveltern haben Anspruch auf Elterngeld und Elternzeit ab der Aufnahme des Kindes; einen gesonderten Mutterschutz gibt es nicht.
Aktuelle Entwicklungen
Seit dem 1. April 2021 ist außerdem die Stiefkindadoption in nichtehelichen Lebensgemeinschaften möglich, nachdem das Bundesverfassungsgericht die frühere Beschränkung auf Ehepaare beanstandet hatte.
Anlaufstellen
- Adoptionsvermittlungsstelle des örtlichen Jugendamts
- Anerkannte freie Träger, etwa Caritas, Diakonie, AWO und Paritätischer
- Zentrale Adoptionsstellen der Landesjugendämter, zuständig für Auslandsadoptionen
- Bundeszentralstelle für Auslandsadoption beim Bundesamt für Justiz
- Familiengericht am Wohnsitz der Annehmenden
Gut zu wissen
Seit 2021 ist die unbegleitete Auslandsadoption verboten; eine im Ausland ohne Vermittlungsstelle durchgeführte Adoption wird nicht anerkannt.
Häufige Fragen
Können unverheiratete Paare gemeinsam adoptieren?
Eine gemeinschaftliche Adoption setzt weiterhin die Ehe voraus. Seit 2021 kann aber ein Partner in einer verfestigten Lebensgemeinschaft das Kind des anderen adoptieren.
Wie lange dauert das Verfahren?
Die Eignungsprüfung dauert etwa ein Jahr, die Wartezeit auf eine Vermittlung oft mehrere Jahre, die Adoptionspflege in der Regel ein weiteres Jahr.
Ist eine Auslandsadoption ohne Vermittlungsstelle möglich?
Nein. Seit dem 1. April 2021 ist sie untersagt, und eine so zustande gekommene Adoption wird in Deutschland nicht anerkannt.
Ab wann darf ein adoptiertes Kind seine Akte einsehen?
Ab 16 Jahren besteht ein Einsichtsrecht in die Vermittlungsakte; die Unterlagen werden 100 Jahre aufbewahrt.
Offizielle Quellen und Links
- Gesetze im Internet — amtliche Fassung der Bundesgesetze
- Bund.de — Behördenwegweiser des Bundes
