Eheschließung — Italien (Südtirol)

Zivilehe ab 18 Jahren nach italienischem Recht – für gleichgeschlechtliche Paare gibt es die zivile Union statt der Ehe.

Übersichtskarte — Italien (Südtirol) — Eheschließung
Italien (Südtirol). Vereinfachte Übersichtskarte — Natural-Earth-Daten, gemeinfrei.

Die Rechtsgrundlage

In Südtirol gilt italienisches Recht, angewendet von zweisprachigen Ämtern und Gerichten: Nach Artikel 99 des Autonomiestatuts ist Deutsch der italienischen Sprache gleichgestellt. Die Ehe wird vor dem Standesbeamten oder in Form der konkordatären Ehe geschlossen. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre, mit gerichtlicher Ermächtigung ausnahmsweise 16. Für gleichgeschlechtliche Paare hat der Gesetzgeber 2016 die zivile Union geschaffen: rechtlich der Ehe weitgehend gleichgestellt, aber ausdrücklich nicht als Ehe bezeichnet und ohne gemeinsame Adoption.

Es gilt italienisches Recht mit Aufgebot und Trauung beim Standesamt der Gemeinde; in Südtirol kann beides auf Deutsch erfolgen. Der Engpass für binationale Paare ist das nulla osta — die Bescheinigung des Heimatkonsulats, dass dem Eheschluss nichts entgegensteht. Stellt das Konsulat es nicht aus, braucht es einen gerichtlichen Ersatz, und der dauert.

Als Mitgliedstaat der Europäischen Union wendet dieses Land die Richtlinie 2004/38/EG zum Aufenthalt des Ehegatten und die Verordnung (EU) 2016/1191 an, die Personenstandsurkunden von der Apostille befreit; die Ehevoraussetzungen bleiben national.

Die wichtigsten Punkte

Mindestalter18 Jahre; 16 nur mit gerichtlicher Ermächtigung
MehreheVerboten; nach italienischem Recht ist die Doppelehe strafbar.
AufgebotÖffentlicher Aushang vor der Trauung
Gleichgeschlechtliche PaareZivile Union, nicht Ehe; keine gemeinsame Adoption
NamensrechtDie Ehefrau behält ihren Namen; der Name des Ehemanns kann hinzugefügt werden
GüterstandOhne Erklärung gilt Gütergemeinschaft
SpracheTrauung und Urkunden auf Deutsch möglich

In der Praxis

Kosten und Übernahme

Aufgebot und Trauung kosten je nach Gemeinde und Trauort unterschiedlich viel. Beglaubigte Übersetzungen, Apostillen und gegebenenfalls das gerichtliche Ersatzverfahren für das nulla osta sind die größeren Posten.

Aktuelle Entwicklungen

Die Gemeinden haben zusätzliche Trauorte ausgewiesen und die Verfahren digitalisiert; für Urkunden aus EU-Staaten gelten die erleichterten Regeln der EU-Urkundenverordnung.

Anlaufstellen

Gut zu wissen

Die Gütergemeinschaft gilt automatisch, wenn nichts anderes erklärt wird. Sie umfasst auch Erwerbungen eines Ehegatten allein – wer das nicht will, muss vorher handeln.

Häufige Fragen

Was ist das nulla osta und wie bekommt man es?

Eine Bescheinigung des Konsulats des Heimatstaats in Italien, dass nach dessen Recht kein Ehehindernis besteht. Beantragen Sie es frühzeitig. Verweigert das Konsulat die Ausstellung, kann das zuständige Gericht es ersetzen — dieses Verfahren dauert Monate und sollte parallel zur übrigen Planung laufen.

Welche Unterlagen braucht die ausländische Person?

In aller Regel: Reisepass, Geburtsurkunde neueren Datums, ein Ehefähigkeitszeugnis oder eine gleichwertige Bescheinigung des Heimatstaats, bei Vorehen den Nachweis der Auflösung und einen Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts. Ausländische Urkunden brauchen Apostille oder Legalisation und eine beglaubigte Übersetzung. Beginnen Sie mit dem Ehefähigkeitszeugnis — es ist fast immer der langsamste Teil.

Offizielle Quellen und Links

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