Eheschließung — Schweiz

18 Jahre ohne Ausnahme, Ehe für alle seit Juli 2022, Vorbereitungsverfahren beim Zivilstandsamt.

Übersichtskarte — Schweiz — Eheschließung
Schweiz. Vereinfachte Übersichtskarte — Natural-Earth-Daten, gemeinfrei.

Die Rechtsgrundlage

Die Artikel 90 ff. ZGB regeln die Eheschließung. Die „Ehe für alle“ wurde am 26. September 2021 mit 64 Prozent der Stimmen angenommen und trat am 1. Juli 2022 in Kraft. Seither können keine neuen eingetragenen Partnerschaften mehr begründet werden.

Die Schweiz kennt keine Ausnahme vom Mindestalter achtzehn — anders als Österreich. Dem Eheschluss geht ein Vorbereitungsverfahren beim Zivilstandsamt voraus, in dem Identität, Zivilstand und Ehefähigkeit geprüft werden. Eine schweizerische Besonderheit: Das Zivilstandsamt muss die Migrationsbehörden informieren, wenn sich eine verlobte Person unrechtmäßig im Land aufhält.

Die wichtigsten Punkte

Alter18 Jahre, ohne Ausnahme
MehreheVerboten; die Doppelehe ist strafbar, und ausländische Mehrehen werden nicht anerkannt.
Ehe für alleSeit 1. Juli 2022, mit Zugang zur Samenspende für Frauenpaare
VorbereitungsverfahrenBeim Zivilstandsamt; die Trauung muss innerhalb von drei Monaten danach erfolgen
TrauzeugenZwei volljährige Personen
Religiöse TrauungErst nach der Ziviltrauung zulässig
NameSeit 2013 behält jeder den eigenen Namen; das Parlament hat den Doppelnamen wieder eingeführt
ZwangseheUngültig; der Schutz wurde 2024 verschärft
Dauer des VorbereitungsverfahrensIn der Regel mehrere Wochen, je nach Zivilstandsamt
GültigkeitDie Trauungsbewilligung ist befristet
Ausländische VerlobteNachweis des rechtmäßigen Aufenthalts erforderlich
OrtTrauung im Trauungslokal des Zivilstandsamts, teils auch an bewilligten Orten

In der Praxis

Kosten und Übernahme

Vorbereitungsverfahren und Trauung kosten je nach Kanton zusammen etwa dreihundert bis sechshundert Franken, mit Zuschlägen bei Auslandsbezug und für Trauungen ausserhalb der Amtsräume.

Aktuelle Entwicklungen

Seit der Einführung der Ehe für alle im Juli 2022 gelten die Verfahren für alle Paare gleichermaßen; die Prüfung des rechtmäßigen Aufenthalts im Vorbereitungsverfahren bleibt bestehen.

Anlaufstellen

Gut zu wissen

In der Schweiz darf die kirchliche Trauung erst nach der zivilen stattfinden — anders als in Deutschland und Österreich, wo die Reihenfolge frei ist. Der gesetzliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung teilt nur, was während der Ehe erworben wurde. Eingebrachtes Vermögen und Erbschaften bleiben Eigengut – dokumentieren Sie beides bei der Heirat.

Häufige Fragen

Muss man für eine Heirat in der Schweiz dort wohnen?

Nein, aber das Vorbereitungsverfahren läuft über das Zivilstandsamt am Wohnort einer der beiden Personen; wohnt keine in der Schweiz, über das Amt am gewählten Trauort. Für Drittstaatsangehörige wird der rechtmäßige Aufenthalt geprüft.

Welche Unterlagen braucht die ausländische Person?

In aller Regel: Reisepass, Geburtsurkunde neueren Datums, ein Ehefähigkeitszeugnis oder eine gleichwertige Bescheinigung des Heimatstaats, bei Vorehen den Nachweis der Auflösung und einen Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts. Ausländische Urkunden brauchen Apostille oder Legalisation und eine beglaubigte Übersetzung. Beginnen Sie mit dem Ehefähigkeitszeugnis — es ist fast immer der langsamste Teil.

Offizielle Quellen und Links

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