Die Rechtsgrundlage
Die Artikel 90 ff. ZGB regeln die Eheschließung. Die „Ehe für alle“ wurde am 26. September 2021 mit 64 Prozent der Stimmen angenommen und trat am 1. Juli 2022 in Kraft. Seither können keine neuen eingetragenen Partnerschaften mehr begründet werden.
Die Schweiz kennt keine Ausnahme vom Mindestalter achtzehn — anders als Österreich. Dem Eheschluss geht ein Vorbereitungsverfahren beim Zivilstandsamt voraus, in dem Identität, Zivilstand und Ehefähigkeit geprüft werden. Eine schweizerische Besonderheit: Das Zivilstandsamt muss die Migrationsbehörden informieren, wenn sich eine verlobte Person unrechtmäßig im Land aufhält.
Die wichtigsten Punkte
| Alter | 18 Jahre, ohne Ausnahme |
|---|---|
| Mehrehe | Verboten; die Doppelehe ist strafbar, und ausländische Mehrehen werden nicht anerkannt. |
| Ehe für alle | Seit 1. Juli 2022, mit Zugang zur Samenspende für Frauenpaare |
| Vorbereitungsverfahren | Beim Zivilstandsamt; die Trauung muss innerhalb von drei Monaten danach erfolgen |
| Trauzeugen | Zwei volljährige Personen |
| Religiöse Trauung | Erst nach der Ziviltrauung zulässig |
| Name | Seit 2013 behält jeder den eigenen Namen; das Parlament hat den Doppelnamen wieder eingeführt |
| Zwangsehe | Ungültig; der Schutz wurde 2024 verschärft |
| Dauer des Vorbereitungsverfahrens | In der Regel mehrere Wochen, je nach Zivilstandsamt |
| Gültigkeit | Die Trauungsbewilligung ist befristet |
| Ausländische Verlobte | Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts erforderlich |
| Ort | Trauung im Trauungslokal des Zivilstandsamts, teils auch an bewilligten Orten |
In der Praxis
- Gesuch beim Zivilstandsamt des Wohnsitzes einreichen.
- Für ausländische Verlobte Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts beibringen.
- Ehevertrag öffentlich beurkunden lassen, wenn vom ordentlichen Güterstand abgewichen werden soll.
- Nach der Trauung Vorsorgeeinrichtung und Versicherungen informieren.
- Das Vorbereitungsverfahren mindestens drei Monate vor dem Wunschtermin einleiten.
- Bei ausländischen Dokumenten frühzeitig Übersetzungen und Beglaubigungen besorgen.
Kosten und Übernahme
Vorbereitungsverfahren und Trauung kosten je nach Kanton zusammen etwa dreihundert bis sechshundert Franken, mit Zuschlägen bei Auslandsbezug und für Trauungen ausserhalb der Amtsräume.
Aktuelle Entwicklungen
Seit der Einführung der Ehe für alle im Juli 2022 gelten die Verfahren für alle Paare gleichermaßen; die Prüfung des rechtmäßigen Aufenthalts im Vorbereitungsverfahren bleibt bestehen.
Anlaufstellen
- Zivilstandsamt des Wohnsitzkreises.
- Notariate bzw. Urkundspersonen für Eheverträge.
- Kantonale Migrationsämter für ausländische Verlobte.
- Zivilstandsämter der Wohngemeinden.
Gut zu wissen
In der Schweiz darf die kirchliche Trauung erst nach der zivilen stattfinden — anders als in Deutschland und Österreich, wo die Reihenfolge frei ist. Der gesetzliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung teilt nur, was während der Ehe erworben wurde. Eingebrachtes Vermögen und Erbschaften bleiben Eigengut – dokumentieren Sie beides bei der Heirat.
Häufige Fragen
Muss man für eine Heirat in der Schweiz dort wohnen?
Nein, aber das Vorbereitungsverfahren läuft über das Zivilstandsamt am Wohnort einer der beiden Personen; wohnt keine in der Schweiz, über das Amt am gewählten Trauort. Für Drittstaatsangehörige wird der rechtmäßige Aufenthalt geprüft.
Welche Unterlagen braucht die ausländische Person?
In aller Regel: Reisepass, Geburtsurkunde neueren Datums, ein Ehefähigkeitszeugnis oder eine gleichwertige Bescheinigung des Heimatstaats, bei Vorehen den Nachweis der Auflösung und einen Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts. Ausländische Urkunden brauchen Apostille oder Legalisation und eine beglaubigte Übersetzung. Beginnen Sie mit dem Ehefähigkeitszeugnis — es ist fast immer der langsamste Teil.
