Die Rechtsgrundlage
Das liechtensteinische Eherecht folgt dem österreichischen Modell. Der Landtag beschloss 2024 die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare; sie trat am 1. Januar 2025 in Kraft. Zuvor bestand seit 2011 die eingetragene Partnerschaft.
Ein einziges Zivilstandsamt in Vaduz ist für das ganze Fürstentum zuständig, was Auskünfte einheitlich und verlässlich macht. Die Ehe steht seit dem 1. Januar 2025 auch gleichgeschlechtlichen Paaren offen — eine der jüngsten Öffnungen Europas. Die eigentliche Hürde für binationale Paare liegt nicht bei der Trauung, sondern beim anschliessenden Aufenthalt, der kontingentiert ist.
Die wichtigsten Punkte
| Alter | 18 Jahre |
|---|---|
| Mehrehe | Verboten; die Ehe ist streng monogam. |
| Ehe für alle | Seit 1. Januar 2025 |
| Eingetragene Partnerschaft | Bestehende Partnerschaften können umgewandelt werden |
| Anmeldung | Beim Zivilstandsamt |
| Trauzeugen | Erforderlich |
| Ausländische Verlobte | Nachweis der Ehefähigkeit nach Heimatrecht |
| Vorbereitungsverfahren | Prüfung der Ehevoraussetzungen vor dem Termin |
| Befristung | Die Bewilligung gilt nur für eine begrenzte Zeit |
| Anerkennung | Im Ausland geschlossene Ehen werden nach Prüfung eingetragen |
In der Praxis
- Anmeldung beim Zivilstandsamt mit vollständigen Urkunden.
- Bei bestehender Partnerschaft die Umwandlung in eine Ehe prüfen — sie hat Folgen für Güterstand und Vorsorge.
- Ehevertrag notariell abschließen, wenn erforderlich.
- Wegen der kleinen Verwaltung frühzeitig Termine vereinbaren.
- Bei Wohnsitz in der Schweiz oder Österreich klären, wo die Trauung erfolgen soll.
Kosten und Übernahme
Vorbereitungsverfahren und Trauung kosten eine moderate Gebühr. Beglaubigte Übersetzungen und Apostillen sind bei Auslandsbezug der größere Posten.
Aktuelle Entwicklungen
Zum 1. Januar 2025 ist die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet worden; bestehende eingetragene Partnerschaften können beim Zivilstandsamt umgewandelt werden.
Anlaufstellen
- Zivilstandsamt Liechtenstein.
- Rechtsanwälte und Notare in Vaduz.
- Ausländer- und Passamt für ausländische Verlobte.
Gut zu wissen
Bei einer Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe lohnt sich vorher die Prüfung der vermögensrechtlichen Folgen — sie sind nicht in allen Punkten identisch. Viele Paare haben Bezug zu mehreren Ländern. Klären Sie vor der Trauung, welches Güterrecht gilt – es richtet sich nicht zwingend nach dem Ort der Trauung.
Häufige Fragen
Bekommt der ausländische Ehepartner automatisch eine Aufenthaltsbewilligung?
Nicht automatisch, aber Ehepartner von liechtensteinischen Staatsangehörigen und von EWR-Bürgern mit Aufenthaltsrecht haben deutlich bessere Voraussetzungen als andere. Geprüft werden Wohnraum, gesicherter Unterhalt und teilweise Sprachkenntnisse. Klären Sie das mit dem Ausländer- und Passamt vor der Hochzeitsplanung.
Welche Unterlagen braucht die ausländische Person?
In aller Regel: Reisepass, Geburtsurkunde neueren Datums, ein Ehefähigkeitszeugnis oder eine gleichwertige Bescheinigung des Heimatstaats, bei Vorehen den Nachweis der Auflösung und einen Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts. Ausländische Urkunden brauchen Apostille oder Legalisation und eine beglaubigte Übersetzung. Beginnen Sie mit dem Ehefähigkeitszeugnis — es ist fast immer der langsamste Teil.
Offizielle Quellen und Links
- Landesverwaltung Liechtenstein — amtliches Portal des Fürstentums
- Gesetzesdatenbank — Landesgesetzblatt und geltendes Recht
