Güterstand und Erbrecht — Italien (Südtirol)

Gütergemeinschaft als Regelfall und ein sehr starkes Pflichtteilsrecht, das die Testierfreiheit stark einschränkt.

Übersichtskarte — Italien (Südtirol) — Güterstand und Erbrecht
Italien (Südtirol). Vereinfachte Übersichtskarte — Natural-Earth-Daten, gemeinfrei.

Die Rechtsgrundlage

In Südtirol gilt italienisches Recht, angewendet von zweisprachigen Ämtern und Gerichten: Nach Artikel 99 des Autonomiestatuts ist Deutsch der italienischen Sprache gleichgestellt. Ohne abweichende Erklärung leben Ehegatten in Gütergemeinschaft: Was während der Ehe erworben wird, gehört beiden. Im Erbrecht gilt ein ausgeprägtes System der Pflichtteile: Ehegatte, Kinder und unter Umständen Eltern haben Anspruch auf feste Quoten des Nachlasses, über die der Erblasser nicht verfügen kann. Erbverträge sind grundsätzlich unzulässig.

Italien kennt die Gütergemeinschaft als gesetzlichen Regelfall — ungewöhnlich im deutschsprachigen Raum: Was während der Ehe erworben wird, gehört beiden zu gleichen Teilen, sofern nicht bei der Eheschließung Gütertrennung erklärt wird. Das Pflichtteilsrecht ist zudem sehr stark und schränkt die Testierfreiheit erheblich ein. Für Südtiroler Höfe gilt zusätzlich das Höferecht mit dem geschlossenen Hof, das die Teilung verhindert.

Als Mitgliedstaat der Europäischen Union, der an der Verstärkten Zusammenarbeit teilnimmt, richtet sich das auf den Güterstand internationaler Paare anwendbare Recht hier nach der Verordnung (EU) 2016/1103.

Die wichtigsten Punkte

Gesetzlicher GüterstandGütergemeinschaft, sofern nichts anderes erklärt wird
GütertrennungDurch Erklärung bei der Trauung oder notariellen Vertrag
PflichtteileFeste Quoten für Ehegatte, Kinder und gegebenenfalls Eltern
ErbverträgeGrundsätzlich unzulässig; Ausnahme ist der Familienpakt für Unternehmen
WohnungDer überlebende Ehegatte hat ein Wohnrecht an der Familienwohnung
HöfeIn Südtirol gilt zusätzlich das Höferecht mit dem Grundsatz der Unteilbarkeit des geschlossenen Hofs

In der Praxis

Kosten und Übernahme

Die Erklärung der Gütertrennung bei der Eheschließung ist kostenlos, eine spätere notarielle Änderung kostet nach Tarif. Erbschaftsteuerlich ist Italien in gerader Linie mild, mit hohen Freibeträgen für Kinder und Ehegatten.

Aktuelle Entwicklungen

Die Höfegesetzgebung ist mehrfach angepasst worden, um Übergaben zu erleichtern; erbschaftsteuerlich bleibt Italien in gerader Linie eines der günstigsten Länder Europas.

Anlaufstellen

Gut zu wissen

Das Südtiroler Höferecht ist eine Besonderheit, die viele überrascht: Der geschlossene Hof geht ungeteilt an eine Person über, die übrigen Erben werden abgefunden. Wer einen Hof besitzt, sollte die Nachfolge zu Lebzeiten regeln.

Häufige Fragen

Muss man in Italien Gütertrennung ausdrücklich wählen?

Ja. Ohne ausdrückliche Erklärung gilt die Gütergemeinschaft: Alles während der Ehe Erworbene gehört beiden hälftig. Die Erklärung kann bei der Eheschließung oder später notariell abgegeben werden. Für Selbständige und Unternehmer ist das eine der wichtigsten Entscheidungen überhaupt.

Was ist der geschlossene Hof?

Eine Südtiroler Besonderheit: Landwirtschaftliche Betriebe, die als geschlossener Hof eingetragen sind, dürfen im Erbfall nicht geteilt werden. Ein Hofübernehmer erhält den Hof, die übrigen Erben werden abgefunden. Das Landesrecht regelt das eigenständig und geht dem allgemeinen Erbrecht vor.

Offizielle Quellen und Links

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