Güterstand und Erbrecht — Schweiz

Errungenschaftsbeteiligung als ordentlicher Güterstand und seit 2023 deutlich reduzierte Pflichtteile.

Übersichtskarte — Schweiz — Güterstand und Erbrecht
Schweiz. Vereinfachte Übersichtskarte — Natural-Earth-Daten, gemeinfrei.

Die Rechtsgrundlage

Der ordentliche Güterstand ist die Errungenschaftsbeteiligung: Jeder bleibt Eigentümer, der während der Ehe erarbeitete Vermögenszuwachs wird bei Auflösung geteilt. Die Erbrechtsrevision, in Kraft seit dem 1. Januar 2023, hat den Pflichtteil der Nachkommen auf die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils gesenkt und denjenigen der Eltern gestrichen.

Die Errungenschaftsbeteiligung trennt Eigengut und Errungenschaft: Was Sie in die Ehe eingebracht oder geerbt haben, bleibt Ihres; geteilt wird, was während der Ehe erarbeitet wurde. Seit 2023 sind die Pflichtteile deutlich reduziert — der Pflichtteil der Eltern ist entfallen, jener der Nachkommen auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils gesenkt. Damit steht ein erheblich größerer frei verfügbarer Teil zur Verfügung, was für Patchwork- und Konkubinatssituationen entscheidend ist.

Die wichtigsten Punkte

Ordentlicher GüterstandErrungenschaftsbeteiligung
WahlgüterständeGütertrennung oder Gütergemeinschaft durch Ehevertrag
Pflichtteil NachkommenSeit 2023 die Hälfte des gesetzlichen Erbteils
Pflichtteil ElternSeit 2023 entfallen
TestamentEigenhändig vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben, oder öffentlich beurkundet
ErbschaftssteuerKantonal; Ehegatten überall befreit, Nachkommen fast überall
Säule 3aFolgt eigenen Begünstigungsregeln außerhalb der Erbmasse
Eigengut und ErrungenschaftEingebrachtes Vermögen, Erbschaften und Schenkungen bleiben Eigengut
BeweislastWer Eigengut behauptet, muss es beweisen – sonst gilt es als Errungenschaft
ErbvertragZulässig und öffentlich zu beurkunden, anders als in vielen Nachbarländern
Kantonale SteuernEhegatten und Nachkommen sind meist befreit, andere Personen nicht

In der Praxis

Kosten und Übernahme

Ein notarieller Ehe- oder Erbvertrag kostet je nach Kanton und Vermögenswert einige hundert bis mehrere tausend Franken. Ein eigenhändiges Testament ist kostenlos; die Hinterlegung bei der zuständigen Amtsstelle ist günstig.

Aktuelle Entwicklungen

Die Erbrechtsrevision ist 2023 in Kraft getreten und hat die Pflichtteile reduziert; die Erbschaftssteuer bleibt kantonal geregelt, wobei Ehegatten und direkte Nachkommen fast überall befreit sind, Konkubinatspartner dagegen oft hoch besteuert werden.

Anlaufstellen

Gut zu wissen

Auch in der Schweiz gilt: Ein getipptes Testament ist ungültig. Handschrift, Datum und Unterschrift sind zwingend. Ohne Nachweis wird Vermögen der Errungenschaft zugerechnet und damit geteilt. Das Inventar bei der Heirat ist der wirksamste Schutz und kostet fast nichts.

Häufige Fragen

Was hat die Erbrechtsrevision von 2023 geändert?

Die Pflichtteile wurden gesenkt: Der Pflichtteil der Eltern ist weggefallen, jener der Nachkommen auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils reduziert. Dadurch können Sie über einen größeren Teil Ihres Nachlasses frei verfügen — etwa zugunsten eines Konkubinatspartners oder eines Stiefkindes.

Welches Erbrecht gilt bei einem binationalen Paar?

Im EU-Raum gilt die Europäische Erbrechtsverordnung: Maßgeblich ist das Recht des Staates, in dem die verstorbene Person ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte — nicht ihre Staatsangehörigkeit. Sie können aber im Testament das Recht Ihres Heimatstaats wählen. Für Länder außerhalb der EU gelten eigene Kollisionsregeln; lassen Sie sich notariell beraten, bevor Sie ein Testament aufsetzen.

Offizielle Quellen und Links

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