Die Rechtsgrundlage
Das liechtensteinische Ehe- und Erbrecht folgt weitgehend dem österreichischen ABGB-Modell: Gütertrennung als gesetzlicher Güterstand, Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens bei Scheidung, und ein Pflichtteilsrecht der nächsten Angehörigen. Eine Erbschaftssteuer wird nicht erhoben.
Gütertrennung nach österreichischem Vorbild, ein Pflichtteilsrecht für Nachkommen und Ehegatten — und keine Erbschaftssteuer. Liechtenstein ist zudem für seine Stiftungen und Treuhandschaften bekannt, die in der Nachlassplanung eine Rolle spielen können; für ein binationales Paar sind sie allerdings nur sinnvoll, wenn der Wohnsitzstaat des Erben sie anerkennt und nicht als Umgehung behandelt.
Die wichtigsten Punkte
| Gesetzlicher Güterstand | Gütertrennung |
|---|---|
| Aufteilung bei Scheidung | Eheliches Gebrauchsvermögen und Ersparnisse |
| Pflichtteil | Für Nachkommen und Ehegatten vorgesehen |
| Testament | Eigenhändig oder fremdhändig mit Zeugen |
| Erbschaftssteuer | Nicht erhoben |
| Stiftungen | Liechtensteinische Stiftungen und Trusts spielen in der Nachlassplanung eine große Rolle |
| Anlehnung an Österreich | Das Erbrecht folgt weitgehend österreichischem Vorbild |
| Internationale Bezüge | Rechtswahl und Zuständigkeit sind bei Auslandsvermögen zu klären |
In der Praxis
- Ehevertrag oder Ehepakt notariell abschließen.
- Testament errichten und sicher hinterlegen.
- Bei internationalem Vermögen die anwendbaren Rechtsordnungen abstimmen.
- Stiftungslösungen nur mit spezialisierter Beratung.
- Bei Stiftungslösungen die Pflichtteilsansprüche vorab berechnen lassen.
- Testament und Stiftungsdokumente aufeinander abstimmen.
Kosten und Übernahme
Notarielle Verträge und Testamente werden nach Aufwand honoriert. Bei grenzüberschreitenden Vermögen ist eine Beratung in beiden Staaten nötig — sparen Sie daran nicht, die Folgekosten eines Fehlers sind höher.
Aktuelle Entwicklungen
Das Erb- und Güterrecht ist schrittweise modernisiert worden; mit der Eheöffnung 2025 gelten die erbrechtlichen Regeln für alle Ehepaare gleichermaßen.
Anlaufstellen
- Rechtsanwälte und Treuhänder in Vaduz.
- Fürstliches Landgericht für Verlassenschaftsverfahren.
- Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt.
- Notariate und Treuhänder im Fürstentum.
Gut zu wissen
Wer Vermögen in Liechtenstein, der Schweiz und Österreich hält, sollte die Testamente aufeinander abstimmen: Eine allgemeine Widerrufsklausel in einem späteren Testament kann die anderen unbeabsichtigt aufheben. Vermögensübertragungen auf Stiftungen können bei der Pflichtteilsberechnung hinzugerechnet werden. Wer damit Pflichtteile umgehen will, riskiert langwierige Prozesse.
Häufige Fragen
Gibt es in Liechtenstein eine Erbschaftssteuer?
Nein. Das macht das Fürstentum für Vermögensübertragungen attraktiv. Entscheidend ist aber der Wohnsitz der beteiligten Personen: Lebt der Erbe in Deutschland oder Österreich, kann dort Steuer anfallen, unabhängig davon, wo der Nachlass liegt.
Welches Erbrecht gilt bei einem binationalen Paar?
Im EU-Raum gilt die Europäische Erbrechtsverordnung: Maßgeblich ist das Recht des Staates, in dem die verstorbene Person ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte — nicht ihre Staatsangehörigkeit. Sie können aber im Testament das Recht Ihres Heimatstaats wählen. Für Länder außerhalb der EU gelten eigene Kollisionsregeln; lassen Sie sich notariell beraten, bevor Sie ein Testament aufsetzen.
Offizielle Quellen und Links
- Landesverwaltung Liechtenstein — amtliches Portal des Fürstentums
- Gesetzesdatenbank — Landesgesetzblatt und geltendes Recht
