Die Rechtsgrundlage
Die Verordnung (EU) 2016/1103, in Verstärkter Zusammenarbeit von achtzehn Staaten angenommen, gilt für Ehen ab dem 29. Januar 2019 oder für danach getroffene Rechtswahlen. Ohne Rechtswahl gilt das Recht des ersten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts nach der Eheschließung, danach das gemeinsame Heimatrecht, danach das Recht der engsten Verbindung. Die Ehegatten können das Recht des Aufenthalts oder das Heimatrecht eines von ihnen wählen. Eine Parallelverordnung (EU) 2016/1104 gilt für eingetragene Partnerschaften.
Die Verordnung beendete eine echte Unsicherheit: Ein deutsch-französisches Paar mit Wohnsitz in Portugal hatte zuvor keine klare Antwort, und sie konnte je nach angerufenem Gericht anders ausfallen.
Die Anknüpfung an den ersten gemeinsamen Aufenthalt ist unwandelbar: Ein späterer Umzug ändert den Güterstand nicht, es sei denn, das Paar schließt eine Rechtswahlvereinbarung.
Die wichtigsten Punkte
| Rechtsakt | Verordnung (EU) 2016/1103, anwendbar seit 29. Januar 2019 |
|---|---|
| Ohne Rechtswahl | Erster gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt nach der Eheschließung |
| Rechtswahl | Recht des Aufenthalts oder Heimatrecht eines Ehegatten |
| Form | Schriftliche, datierte und unterschriebene Vereinbarung |
| Partnerschaften | Parallelverordnung (EU) 2016/1104 |
In der Praxis
- Zuerst die Rechtsnatur prüfen: Eine Verordnung gilt unmittelbar, eine Richtlinie muss umgesetzt werden und lässt Unterschiede zu.
- Die konsolidierte Fassung auf EUR-Lex heranziehen, die alle Änderungen enthält.
- Das nationale Umsetzungsgesetz ermitteln: Es wird vom Gericht tatsächlich angewandt.
- Bei Auslegungsfragen die einschlägigen Urteile des Gerichtshofs suchen.
- Bei grenzüberschreitenden Fällen prüfen, ob eine nationale Kontaktstelle oder ein europäisches Netz hilft.
Kosten und Übernahme
Die Einsicht in das Unionsrecht kostet nichts: EUR-Lex veröffentlicht jeden Text kostenfrei, in 24 Amtssprachen und in konsolidierter Fassung. Kosten entstehen allenfalls durch Rechtsberatung, wenn das Zusammenspiel von europäischem Text und nationalem Umsetzungsgesetz entscheidend wird — bei Richtlinien häufig, bei Verordnungen selten.
Anlaufstellen
- EUR-Lex, das amtliche Portal des Unionsrechts mit jedem Text in 24 Sprachen
- Europäisches Justizportal, für grenzüberschreitende Verfahren
- Ihr Europa, der Informationsdienst der Kommission für Bürgerinnen und Bürger
- SOLVIT, das Netz zur Lösung fehlerhafter Anwendung des Unionsrechts durch Behörden
- Europäisches Verbraucherzentrum Ihres Landes, für grenzüberschreitende Verbraucherstreitigkeiten
Gut zu wissen
Union und Europarat nicht verwechseln: Die Europäische Menschenrechtskonvention und der Straßburger Gerichtshof gehören nicht zur Union und umfassen 46 Staaten, darunter die Schweiz und das Vereinigte Königreich.
Häufige Fragen
Welches Recht gilt für unseren Güterstand?
Das gewählte; ohne Wahl das Recht des ersten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts nach der Eheschließung.
Ändert ein Umzug den Güterstand?
Nein, nur eine Rechtswahlvereinbarung tut das.
Kann man frei wählen?
Zwischen dem Aufenthaltsrecht und dem Heimatrecht eines Ehegatten, in der vorgeschriebenen Form.
Und bei eingetragener Partnerschaft?
Dann gilt die Verordnung (EU) 2016/1104 mit parallelen Regeln.
Offizielle Quellen und Links
- UN-Menschenrechtsbüro — ratifizierte Verträge und Länderprüfungen
