Gleichgeschlechtliche Ehe — Österreich

Ehe seit Januar 2019 — nicht durch das Parlament, sondern durch den Verfassungsgerichtshof.

Übersichtskarte — Österreich — Gleichgeschlechtliche Ehe
Österreich. Vereinfachte Übersichtskarte — Natural-Earth-Daten, gemeinfrei.

Die Rechtsgrundlage

Der Verfassungsgerichtshof hob Ende 2017 die Trennung zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft als verfassungswidrig auf; seit dem 1. Januar 2019 stehen beide Institute allen Paaren offen. Das ist eine österreichische Besonderheit: Anders als fast überall wurde die Partnerschaft nicht abgeschafft, sondern ebenfalls geöffnet. Die Abstammung der zweiten Mutter ist seit 2015 geregelt.

Österreich ist das Lehrbuchbeispiel des gerichtlichen Wegs: Das Parlament hatte über Jahre nichts unternommen, und der Verfassungsgerichtshof löste die Frage mit einem einzigen Erkenntnis. Die Folge ist ein System, das sonst nirgends existiert — zwei gleichwertige Institute nebeneinander, beide für alle offen.

Die wichtigsten Punkte

EheGeöffnet seit dem 1. Januar 2019, durch Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs
Eingetragene PartnerschaftBleibt bestehen und steht seit 2019 allen Paaren offen
AdoptionGemeinsame Adoption seit 2016, Stiefkindadoption seit 2013
AbstammungDie Ehefrau oder Partnerin gilt nach Samenspende als zweiter Elternteil
FortpflanzungsmedizinSeit 2015 für Frauenpaare zugänglich
LeihmutterschaftVerboten
DiskriminierungAusserhalb der Arbeitswelt schwächer geschützt als andere Merkmale

In der Praxis

Kosten und Übernahme

Die Eheschliessung kostet je nach Gemeinde und Trauort etwa fünfzig bis dreihundert Euro. Die Fortpflanzungsmedizin wird über den IVF-Fonds teilweise gefördert.

Aktuelle Entwicklungen

Seit 2019 stehen Ehe und eingetragene Partnerschaft allen Paaren offen; die Angleichung des Diskriminierungsschutzes ausserhalb der Arbeitswelt ist weiterhin offen.

Anlaufstellen

Gut zu wissen

Der sogenannte Levelling-up-Mangel bleibt: Beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen ist der Schutz wegen der sexuellen Orientierung schwächer ausgestaltet als bei der ethnischen Herkunft.

Häufige Fragen

Ehe oder eingetragene Partnerschaft?

Beide stehen allen Paaren offen und haben weitgehend dieselben Wirkungen. Unterschiede betreffen die Begründung, einzelne Namensregeln und die Auflösung. Für ein binationales Paar ist die Ehe vorzuziehen, weil sie im Ausland zuverlässiger anerkannt wird.

Ist die zweite Mutter automatisch Elternteil?

Ja, wenn das Kind nach einer Samenspende im geregelten Rahmen geboren wird und die Frauen verheiratet oder eingetragene Partnerinnen sind. Damit ist Österreich in diesem Punkt weiter als Deutschland.

Offizielle Quellen und Links

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