Die Rechtsgrundlage
Der Verfassungsgerichtshof hob Ende 2017 die Trennung zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft als verfassungswidrig auf; seit dem 1. Januar 2019 stehen beide Institute allen Paaren offen. Das ist eine österreichische Besonderheit: Anders als fast überall wurde die Partnerschaft nicht abgeschafft, sondern ebenfalls geöffnet. Die Abstammung der zweiten Mutter ist seit 2015 geregelt.
Österreich ist das Lehrbuchbeispiel des gerichtlichen Wegs: Das Parlament hatte über Jahre nichts unternommen, und der Verfassungsgerichtshof löste die Frage mit einem einzigen Erkenntnis. Die Folge ist ein System, das sonst nirgends existiert — zwei gleichwertige Institute nebeneinander, beide für alle offen.
Die wichtigsten Punkte
| Ehe | Geöffnet seit dem 1. Januar 2019, durch Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs |
|---|---|
| Eingetragene Partnerschaft | Bleibt bestehen und steht seit 2019 allen Paaren offen |
| Adoption | Gemeinsame Adoption seit 2016, Stiefkindadoption seit 2013 |
| Abstammung | Die Ehefrau oder Partnerin gilt nach Samenspende als zweiter Elternteil |
| Fortpflanzungsmedizin | Seit 2015 für Frauenpaare zugänglich |
| Leihmutterschaft | Verboten |
| Diskriminierung | Ausserhalb der Arbeitswelt schwächer geschützt als andere Merkmale |
In der Praxis
- Sie können zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft wählen — rechtlich sind die Unterschiede gering.
- Für die automatische Elternschaft muss die Samenspende im geregelten Rahmen erfolgen.
- Eine österreichische Ehe wird in der gesamten EU anerkannt.
- Beim Diskriminierungsschutz ausserhalb der Arbeit bestehen Lücken: Beratung bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft.
Kosten und Übernahme
Die Eheschliessung kostet je nach Gemeinde und Trauort etwa fünfzig bis dreihundert Euro. Die Fortpflanzungsmedizin wird über den IVF-Fonds teilweise gefördert.
Aktuelle Entwicklungen
Seit 2019 stehen Ehe und eingetragene Partnerschaft allen Paaren offen; die Angleichung des Diskriminierungsschutzes ausserhalb der Arbeitswelt ist weiterhin offen.
Anlaufstellen
- Standesamt des Wohnsitzes.
- Gleichbehandlungsanwaltschaft, kostenlose Beratung.
- Kinderwunschzentren, für Samenspende und Elternschaft.
Gut zu wissen
Der sogenannte Levelling-up-Mangel bleibt: Beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen ist der Schutz wegen der sexuellen Orientierung schwächer ausgestaltet als bei der ethnischen Herkunft.
Häufige Fragen
Ehe oder eingetragene Partnerschaft?
Beide stehen allen Paaren offen und haben weitgehend dieselben Wirkungen. Unterschiede betreffen die Begründung, einzelne Namensregeln und die Auflösung. Für ein binationales Paar ist die Ehe vorzuziehen, weil sie im Ausland zuverlässiger anerkannt wird.
Ist die zweite Mutter automatisch Elternteil?
Ja, wenn das Kind nach einer Samenspende im geregelten Rahmen geboren wird und die Frauen verheiratet oder eingetragene Partnerinnen sind. Damit ist Österreich in diesem Punkt weiter als Deutschland.
Offizielle Quellen und Links
- oesterreich.gv.at — amtliches Portal für Behördenwege
- Rechtsinformationssystem des Bundes — geltende Rechtsvorschriften
