Die Rechtsgrundlage
In Südtirol gilt italienisches Recht, angewendet von zweisprachigen Ämtern und Gerichten: Nach Artikel 99 des Autonomiestatuts ist Deutsch der italienischen Sprache gleichgestellt. Das Gesetz von 2016 hat zwei Institute geschaffen. Die zivile Union steht ausschließlich gleichgeschlechtlichen Paaren offen und ist der Ehe in Unterhalt, Erbrecht und Güterstand weitgehend gleichgestellt. Die faktische Lebensgemeinschaft gilt für alle Paare, die zusammenleben, und kann durch einen notariell oder anwaltlich beurkundeten Zusammenlebensvertrag ausgestaltet werden.
Italien kennt seit 2016 zwei Formen neben der Ehe: die zivile Union, die gleichgeschlechtlichen Paaren vorbehalten ist und der Ehe nahekommt, und die faktische Lebensgemeinschaft, die allen offensteht und durch einen Zusammenlebensvertrag ausgestaltet werden kann. Die faktische Lebensgemeinschaft bringt vor allem Besuchs- und Auskunftsrechte im Krankenhaus sowie einen begrenzten Schutz der Wohnung — kein Erbrecht.
Als Mitgliedstaat der Europäischen Union, der an der Verstärkten Zusammenarbeit teilnimmt, richten sich die güterrechtlichen Wirkungen internationaler eingetragener Partnerschaften hier nach der Verordnung (EU) 2016/1104.
Die wichtigsten Punkte
| Zivile Union | Nur für gleichgeschlechtliche Paare; Auflösung ohne vorherige Trennung möglich |
|---|---|
| Faktische Lebensgemeinschaft | Erfordert die Eintragung im melderechtlichen Familienbogen |
| Zusammenlebensvertrag | Regelt Vermögen und Beiträge; Erbrecht kann er nicht begründen |
| Kein gesetzliches Erbrecht | Unverheiratete Partner erben nur mit Testament |
| Rechte im Alltag | Besuchsrecht im Krankenhaus und Auskunftsrechte sind ausdrücklich geregelt |
| Wohnung | Eintrittsrecht in den Mietvertrag beim Tod des Partners |
In der Praxis
- Lassen Sie die Lebensgemeinschaft melderechtlich eintragen: Ohne diese Eintragung greifen die gesetzlichen Rechte nicht.
- Einen Zusammenlebensvertrag abschließen, wenn eine Immobilie oder ein gemeinsames Unternehmen im Spiel ist.
- Ein Testament ist unverzichtbar – der Vertrag ersetzt es nicht.
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ergänzen, damit der Partner im Ernstfall handeln kann.
Kosten und Übernahme
Der Zusammenlebensvertrag verursacht Notar- oder Anwaltshonorare nach Aufwand. Die Eintragung der faktischen Lebensgemeinschaft im Melderegister der Gemeinde ist gebührenfrei oder sehr günstig.
Aktuelle Entwicklungen
Die Rechtsprechung hat die Rechte faktisch zusammenlebender Partner bei Wohnung und Gesundheitsentscheidungen schrittweise gestärkt; ein gesetzliches Erbrecht besteht weiterhin nicht.
Anlaufstellen
- Meldeämter der Gemeinden.
- Notariate und Rechtsanwaltskammer Bozen.
- Beratungsstellen für Paare und Familien.
Gut zu wissen
Der Zusammenlebensvertrag regelt das Vermögen zu Lebzeiten, nicht den Todesfall. Wer den Partner absichern will, braucht zusätzlich ein Testament – und muss dabei die Pflichtteile der Verwandten beachten.
Häufige Fragen
Was ist ein Zusammenlebensvertrag?
Eine notariell oder anwaltlich beurkundete Vereinbarung zwischen faktisch zusammenlebenden Partnern über Vermögen, Wohnung und Beiträge zum Zusammenleben. Er wird im Melderegister vermerkt. Ein Erbrecht begründet er nicht — dafür braucht es ein Testament.
Was gehört in einen Vertrag für unverheiratete Paare?
Wem die Wohnung gehört oder wer den Mietvertrag hält, wie laufende Kosten geteilt werden, wem größere Anschaffungen gehören, wie mit gemeinsamen Konten und Krediten umgegangen wird und was bei einer Trennung geschieht. Ergänzen Sie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Ohne sie hat Ihr Partner im Krankenhaus keinerlei Auskunfts- oder Entscheidungsrecht.
Offizielle Quellen und Links
- Autonome Provinz Bozen – Südtirol — amtliches Landesportal, deutsch und italienisch
- Landesinstitut für Statistik ASTAT — Landesstatistiken
