Partnerschaft und Zusammenleben — Italien (Südtirol)

Zwei Formen neben der Ehe: die zivile Union für gleichgeschlechtliche Paare und die faktische Lebensgemeinschaft mit Zusammenlebensvertrag.

Übersichtskarte — Italien (Südtirol) — Partnerschaft und Zusammenleben
Italien (Südtirol). Vereinfachte Übersichtskarte — Natural-Earth-Daten, gemeinfrei.

Die Rechtsgrundlage

In Südtirol gilt italienisches Recht, angewendet von zweisprachigen Ämtern und Gerichten: Nach Artikel 99 des Autonomiestatuts ist Deutsch der italienischen Sprache gleichgestellt. Das Gesetz von 2016 hat zwei Institute geschaffen. Die zivile Union steht ausschließlich gleichgeschlechtlichen Paaren offen und ist der Ehe in Unterhalt, Erbrecht und Güterstand weitgehend gleichgestellt. Die faktische Lebensgemeinschaft gilt für alle Paare, die zusammenleben, und kann durch einen notariell oder anwaltlich beurkundeten Zusammenlebensvertrag ausgestaltet werden.

Italien kennt seit 2016 zwei Formen neben der Ehe: die zivile Union, die gleichgeschlechtlichen Paaren vorbehalten ist und der Ehe nahekommt, und die faktische Lebensgemeinschaft, die allen offensteht und durch einen Zusammenlebensvertrag ausgestaltet werden kann. Die faktische Lebensgemeinschaft bringt vor allem Besuchs- und Auskunftsrechte im Krankenhaus sowie einen begrenzten Schutz der Wohnung — kein Erbrecht.

Als Mitgliedstaat der Europäischen Union, der an der Verstärkten Zusammenarbeit teilnimmt, richten sich die güterrechtlichen Wirkungen internationaler eingetragener Partnerschaften hier nach der Verordnung (EU) 2016/1104.

Die wichtigsten Punkte

Zivile UnionNur für gleichgeschlechtliche Paare; Auflösung ohne vorherige Trennung möglich
Faktische LebensgemeinschaftErfordert die Eintragung im melderechtlichen Familienbogen
ZusammenlebensvertragRegelt Vermögen und Beiträge; Erbrecht kann er nicht begründen
Kein gesetzliches ErbrechtUnverheiratete Partner erben nur mit Testament
Rechte im AlltagBesuchsrecht im Krankenhaus und Auskunftsrechte sind ausdrücklich geregelt
WohnungEintrittsrecht in den Mietvertrag beim Tod des Partners

In der Praxis

Kosten und Übernahme

Der Zusammenlebensvertrag verursacht Notar- oder Anwaltshonorare nach Aufwand. Die Eintragung der faktischen Lebensgemeinschaft im Melderegister der Gemeinde ist gebührenfrei oder sehr günstig.

Aktuelle Entwicklungen

Die Rechtsprechung hat die Rechte faktisch zusammenlebender Partner bei Wohnung und Gesundheitsentscheidungen schrittweise gestärkt; ein gesetzliches Erbrecht besteht weiterhin nicht.

Anlaufstellen

Gut zu wissen

Der Zusammenlebensvertrag regelt das Vermögen zu Lebzeiten, nicht den Todesfall. Wer den Partner absichern will, braucht zusätzlich ein Testament – und muss dabei die Pflichtteile der Verwandten beachten.

Häufige Fragen

Was ist ein Zusammenlebensvertrag?

Eine notariell oder anwaltlich beurkundete Vereinbarung zwischen faktisch zusammenlebenden Partnern über Vermögen, Wohnung und Beiträge zum Zusammenleben. Er wird im Melderegister vermerkt. Ein Erbrecht begründet er nicht — dafür braucht es ein Testament.

Was gehört in einen Vertrag für unverheiratete Paare?

Wem die Wohnung gehört oder wer den Mietvertrag hält, wie laufende Kosten geteilt werden, wem größere Anschaffungen gehören, wie mit gemeinsamen Konten und Krediten umgegangen wird und was bei einer Trennung geschieht. Ergänzen Sie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Ohne sie hat Ihr Partner im Krankenhaus keinerlei Auskunfts- oder Entscheidungsrecht.

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