Die Rechtsgrundlage
Für die Deutschsprachige Gemeinschaft gilt das föderale belgische Recht. Das Gesetz von 1990, 2018 aus dem Strafgesetzbuch herausgelöst, erlaubt den Abbruch bis zwölf Wochen nach der Empfängnis, nach einer Erstberatung und einer Bedenkzeit von sechs Tagen. Die Gemeinschaft ist für Gesundheitsförderung und Beratungsangebote zuständig und stellt deutschsprachige Dienste bereit.
Belgien erlaubt den Abbruch bis zwölf Wochen nach der Empfängnis, mit sechs Tagen Bedenkzeit zwischen dem ersten Gespräch und dem Eingriff. Der Abbruch wurde 2018 aus dem Strafgesetzbuch herausgelöst und in ein eigenes Gesetz überführt. Eine Ausweitung auf achtzehn Wochen und eine Verkürzung der Bedenkzeit sind seit Jahren in der Diskussion. Die Beratung ist in der Deutschsprachigen Gemeinschaft auf Deutsch möglich.
Die wichtigsten Punkte
| Frist | 12 Wochen nach der Empfängnis, also 14 Wochen nach der letzten Regel |
|---|---|
| Bedenkzeit | Sechs Tage zwischen Erstgespräch und Eingriff |
| Voraussetzung | Notlage, die allein die Schwangere beurteilt |
| Nach der Frist | Nur bei schwerer Gesundheitsgefahr oder schwerer unheilbarer Erkrankung des Fötus |
| Minderjährige | Keine elterliche Zustimmung erforderlich |
| Kosten | Durch die Pflichtversicherung nahezu vollständig gedeckt |
| Entkriminalisierung | 2018 aus dem Strafgesetzbuch herausgelöst und in einem eigenen Gesetz geregelt |
| Medikamentöser Abbruch | Bis zur 9. Woche, auch in Familienplanungszentren |
| Reformdebatte | Eine Verlängerung der Frist wird seit Jahren diskutiert, ist aber nicht beschlossen |
| Versorgung | Ein dichtes Netz von Familienplanungszentren, auch im deutschsprachigen Osten erreichbar |
In der Praxis
- Erstgespräch in einem Familienplanungszentrum oder einer Klinik — es setzt die Sechs-Tage-Frist in Gang.
- Ultraschall, Aufklärung über die Methoden, Gespräch.
- Durchführung in einem zugelassenen außerklinischen Zentrum oder im Krankenhaus.
- Nachkontrolle und Verhütung.
- Die Familienplanungszentren bieten meist schnellere Termine als Krankenhäuser.
- Die sechstägige Bedenkzeit beim ersten Termin ausdrücklich ansprechen und einplanen.
Kosten und Übernahme
Der Eigenanteil ist dank der Pflichtversicherung symbolisch — in zugelassenen Zentren wenige Euro.
Aktuelle Entwicklungen
Der Abbruch ist 2018 aus dem Strafgesetzbuch herausgelöst worden; eine Ausweitung der Frist auf achtzehn Wochen und eine Verkürzung der Bedenkzeit werden politisch weiterhin verhandelt.
Anlaufstellen
- Familienplanungszentren in der Wallonie und in Brüssel, teils mit deutschsprachigem Angebot.
- Dienste der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Beratung und Begleitung.
- Klinische Einrichtungen in Eupen, Lüttich und Aachen.
- Familienplanungszentren in der Deutschsprachigen Gemeinschaft und in Lüttich.
Gut zu wissen
Die sechstägige Bedenkzeit wird streng gerechnet und kann bei später Feststellung der Schwangerschaft dazu führen, dass die Zwölf-Wochen-Grenze überschritten wird. Erstgespräch deshalb sofort vereinbaren. Die Bedenkzeit von sechs Tagen zählt zur Frist. Wer in der zehnten Woche beginnt, kann die Frist bereits überschritten haben, wenn der Eingriff ansteht.
Häufige Fragen
Wie lange ist die Bedenkzeit in Belgien?
Sechs Tage zwischen dem ersten Gespräch und dem Eingriff. Sie kann nur verkürzt werden, wenn die Frist sonst überschritten würde und ein medizinischer Grund vorliegt. Die Frist für den Eingriff selbst liegt bei zwölf Wochen nach der Empfängnis, was etwa vierzehn Schwangerschaftswochen entspricht.
Kann man den Abbruch im Ausland vornehmen lassen?
Rechtlich ist der Eingriff dort zulässig, wo er nach dortigem Recht erlaubt ist; eine Strafverfolgung im Wohnsitzstaat wegen einer im Ausland legal vorgenommenen Handlung ist in Europa nicht die Regel. Praktisch stellen sich drei Fragen: die Kosten, die meist selbst zu tragen sind, die Nachsorge zu Hause und die Fristen, die von Land zu Land abweichen. Lassen Sie sich vorher von einer Beratungsstelle über beide Rechtsordnungen informieren.
Offizielle Quellen und Links
- belgium.be — amtliches Portal der föderalen Dienste, auch auf Deutsch
- Ostbelgien Live — Portal der Deutschsprachigen Gemeinschaft
