Drogen und Betäubungsmittel — Liechtenstein

Ein Betäubungsmittelgesetz nach schweizerischem Vorbild, ohne dessen Ordnungsbußenverfahren.

Übersichtskarte — Liechtenstein — Drogen und Betäubungsmittel
Liechtenstein. Vereinfachte Übersichtskarte — Natural-Earth-Daten, gemeinfrei.

Die Rechtsgrundlage

Das liechtensteinische Betäubungsmittelgesetz lehnt sich eng an das schweizerische an und stellt Erwerb, Besitz, Anbau und Handel unter Strafe. Ein Ordnungsbußenverfahren für den Cannabiskonsum wie in der Schweiz besteht nicht; der Konsum wird im ordentlichen Verfahren behandelt.

Das Fürstentum ist klein und die Kontrolldichte hoch; die Zusammenarbeit mit den schweizerischen Behörden ist eng.

Die Behandlung erfolgt weitgehend über schweizerische Einrichtungen im Rahmen bestehender Vereinbarungen.

Die Pilotversuche mit kontrolliertem Verkauf, die in der Schweiz laufen, gelten in Liechtenstein nicht.

Praktisch bedeutet das: Wer im Fürstentum mit einer geringen Menge Cannabis angetroffen wird, erhält kein Ordnungsbußenverfahren wie wenige Kilometer weiter in der Schweiz, sondern ein reguläres Strafverfahren mit möglichem Eintrag. Für Berufe mit Zuverlässigkeitsprüfung — Finanzsektor, öffentlicher Dienst, Treuhandwesen, in einem Land, in dem diese Branchen einen großen Teil der Arbeitsplätze stellen — ist das eine erhebliche Folge.

Der Handel wird nach denselben Kriterien beurteilt wie im schweizerischen Recht: Menge, Organisationsgrad, Gewinn und Gefährdung der Gesundheit vieler Menschen führen zur Qualifikation als schwerer Fall mit deutlich höherem Strafrahmen.

Am Steuer gilt für Betäubungsmittel Nulltoleranz; ein positiver Speicheltest führt zum Entzug des Führerausweises, und die Wiedererteilung kann an eine verkehrsmedizinische Abklärung geknüpft werden.

Für Jugendliche ist der Weg in die Beratung kurz: Die Schulsozialarbeit und das Amt für Soziale Dienste arbeiten eng zusammen, und eine Beratung kann ohne Einschaltung der Eltern beginnen, wenn die urteilsfähige Person es wünscht.

Die wichtigsten Punkte

HauptgesetzLiechtensteinisches Betäubungsmittelgesetz
OrdnungsbußeKein Verfahren wie in der Schweiz
BehandlungWeitgehend über schweizerische Einrichtungen
PilotversucheGelten nicht in Liechtenstein

In der Praxis

Kosten und Übernahme

Beratung über das Amt für Soziale Dienste; Behandlungskosten über die Krankenversicherung.

Aktuelle Entwicklungen

Die Debatte über die schweizerischen Pilotversuche wird verfolgt, ohne dass eine Übernahme beschlossen wäre.

Anlaufstellen

Gut zu wissen

Die schweizerische Ordnungsbuße von hundert Franken gilt in Liechtenstein nicht. Dieselbe Handlung wird wenige Kilometer weiter anders behandelt.

Häufige Fragen

Gilt die schweizerische Ordnungsbuße auch hier?

Nein. Der Konsum wird im ordentlichen Verfahren behandelt.

Wo findet man Behandlung?

Über das Amt für Soziale Dienste, meist in Zusammenarbeit mit schweizerischen Einrichtungen.

Was passiert bei einem positiven Drogentest im Straßenverkehr?

Es gilt Nulltoleranz: Der Führerausweis wird entzogen, und die Wiedererteilung kann eine verkehrsmedizinische Abklärung voraussetzen.

Kann ein Jugendlicher allein zur Beratung gehen?

Ja. Eine urteilsfähige jugendliche Person kann eine Beratung ohne Einschaltung der Eltern beginnen.

Offizielle Quellen und Links

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