Die Rechtsgrundlage
Der Verfassungsgerichtshof hat die Beschränkung der Ehe 2017 aufgehoben, seit 1. Jänner 2019 steht sie gleichgeschlechtlichen Paaren offen; die eingetragene Partnerschaft besteht daneben fort und ist seither auch verschiedengeschlechtlichen Paaren zugänglich. Im Arbeitsrecht ist der Schutz vor Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung umfassend; außerhalb der Arbeitswelt ist er enger als bei anderen Merkmalen, was seit Jahren als Angleichung diskutiert wird.
Die Öffnung der Ehe kam in Österreich nicht vom Gesetzgeber, sondern vom Verfassungsgerichtshof, der die Trennung zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft für verfassungswidrig erklärte; seit 2019 stehen beide Institute allen Paaren offen. Beim Diskriminierungsschutz besteht dagegen eine Lücke, die als Levelling-up-Debatte bekannt ist: Ausserhalb der Arbeitswelt ist der Schutz wegen der sexuellen Orientierung schwächer als jener wegen der ethnischen Herkunft.
Die wichtigsten Punkte
| Ehe | Seit 1. Jänner 2019, nach Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs |
|---|---|
| Eingetragene Partnerschaft | Besteht fort und steht allen Paaren offen |
| Arbeitswelt | Umfassender Schutz vor Diskriminierung |
| Außerhalb der Arbeitswelt | Schutz enger als bei anderen Merkmalen; Angleichung in Diskussion |
| Gleichbehandlungsanwaltschaft | Kostenlose und vertrauliche Beratung |
| Personenstand | Änderung des Geschlechtseintrags ohne operative Voraussetzungen |
| Adoption | Gemeinsame Adoption und Stiefkindadoption möglich |
In der Praxis
- Die Gleichbehandlungsanwaltschaft berät kostenlos und kann ein Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission einleiten.
- Fristen im Arbeitsrecht sind kurz: klären Sie sie beim ersten Beratungsgespräch.
- Außerhalb der Arbeitswelt ist zu prüfen, ob der Sachverhalt vom Gesetz erfasst ist.
- Beratungsstellen in den Landeshauptstädten bieten anonyme Erstgespräche.
Kosten und Übernahme
Die Beratung und das Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission sind kostenlos.
Aktuelle Entwicklungen
Die Angleichung des Diskriminierungsschutzes ausserhalb der Arbeitswelt bleibt politisch umstritten; bei der Änderung des Personenstands hat die Rechtsprechung die Anforderungen schrittweise gesenkt.
Anlaufstellen
- Gleichbehandlungsanwaltschaft, kostenlose Beratung.
- Beratungsstellen und Verbände in den Bundesländern.
- Jugendberatung, vertraulich.
Gut zu wissen
Der unterschiedliche Schutzumfang je nach Lebensbereich ist die Besonderheit dieses Rechts. Ob ein Vorfall erfasst ist, hängt davon ab, ob er die Arbeitswelt betrifft oder nicht.
Häufige Fragen
Können in Österreich alle Paare zwischen Ehe und Partnerschaft wählen?
Ja, seit 2019 stehen beide Institute allen Paaren offen — gleichgeschlechtlichen wie verschiedengeschlechtlichen. Die Unterschiede sind gering und betreffen vor allem Name, Auflösung und einzelne Formalien.
Ist Diskriminierung ausserhalb der Arbeit verboten?
Nur eingeschränkt. Im Zugang zu Gütern und Dienstleistungen ist der Schutz wegen der sexuellen Orientierung schwächer ausgestaltet als bei anderen Merkmalen; eine Angleichung wird seit Jahren gefordert. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft berät kostenlos und hilft bei der Einordnung des Einzelfalls.
Offizielle Quellen und Links
- oesterreich.gv.at — amtliches Portal für Behördenwege
- Rechtsinformationssystem des Bundes — geltende Rechtsvorschriften
