Scheidung — Österreich

Einvernehmliche Scheidung nach sechs Monaten Trennung — und ein Verschuldensprinzip, das es weiterhin gibt.

Übersichtskarte — Österreich — Scheidung
Österreich. Vereinfachte Übersichtskarte — Natural-Earth-Daten, gemeinfrei.

Die Rechtsgrundlage

Das Ehegesetz sieht die einvernehmliche Scheidung (§ 55a) vor, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens sechs Monaten aufgehoben ist, beide die unheilbare Zerrüttung einsehen und sich über die Folgen einigen. Daneben bestehen die Verschuldensscheidung (§ 49) und die Scheidung nach dreijähriger Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft (§ 55).

Österreich kennt drei Wege: die einvernehmliche Scheidung nach sechs Monaten Trennung, die Scheidung aus Verschulden und die Scheidung nach dreijähriger Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft. Das Verschuldensprinzip besteht also weiter und hat praktische Folgen: Es beeinflusst den nachehelichen Unterhalt erheblich. Bei der einvernehmlichen Scheidung müssen alle Folgen — Unterhalt, Obsorge, Vermögen — vorab geregelt sein.

Als Mitgliedstaat der Europäischen Union richten sich Zuständigkeit und Anerkennung bei der Scheidung hier nach der Verordnung (EU) 2019/1111 und das anwendbare Recht nach der Verordnung (EG) 1259/2010, soweit der Staat daran teilnimmt.

Die wichtigsten Punkte

Einvernehmliche ScheidungNach sechs Monaten Trennung, mit schriftlicher Scheidungsfolgenvereinbarung
VerschuldensscheidungWeiterhin möglich; das Verschulden wirkt sich auf den Unterhalt aus
§ 55-ScheidungNach drei Jahren Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft
AufteilungEheliches Gebrauchsvermögen und Ersparnisse werden nach Billigkeit aufgeteilt
PensionKein automatischer Ausgleich; ein freiwilliges Pensionssplitting ist zu beantragen
GerichtBezirksgericht
KinderObsorge, Kontaktrecht und Unterhalt werden in der Vereinbarung geregelt
Sechs MonateDie einvernehmliche Scheidung setzt sechs Monate Trennung voraus
VereinbarungSie muss Unterhalt, Aufteilung und Kinder abschließend regeln
AufteilungsfristDer Antrag auf Aufteilung ist binnen eines Jahres nach Rechtskraft zu stellen
VerschuldensausspruchEr wirkt sich auf den nachehelichen Unterhalt aus

In der Praxis

Kosten und Übernahme

Eine einvernehmliche Scheidung kostet mit Pauschalgebühr und anwaltlicher Begleitung häufig zwischen tausend und dreitausend Euro. Streitige Verfahren sind deutlich teurer; bei geringem Einkommen gibt es Verfahrenshilfe.

Aktuelle Entwicklungen

Die Familiengerichtshilfe unterstützt Gerichte bei Obsorge- und Kontaktrechtsfragen, und die verpflichtende Elternberatung vor einer einvernehmlichen Scheidung mit minderjährigen Kindern ist etabliert.

Anlaufstellen

Gut zu wissen

Das Pensionssplitting ist freiwillig und muss beantragt werden. Wer es versäumt, verliert bei klassischer Rollenaufteilung erhebliche Ansprüche — anders als in Deutschland und der Schweiz. Die Einjahresfrist für den Aufteilungsantrag ist die häufigste Falle im österreichischen Scheidungsrecht: Wer sie versäumt, verliert den Anspruch endgültig.

Häufige Fragen

Welche Rolle spielt das Verschulden in Österreich?

Eine erhebliche: Wer allein oder überwiegend schuldig geschieden wird, hat in der Regel keinen Unterhaltsanspruch gegen den anderen, kann aber unterhaltspflichtig sein. Deshalb wird um den Verschuldensausspruch oft härter gestritten als um die Scheidung selbst. Die einvernehmliche Scheidung vermeidet diese Auseinandersetzung.

Was passiert mit den Kindern?

Die elterliche Sorge bleibt in aller Regel gemeinsam; geregelt werden der Lebensmittelpunkt, der Umgang und der Kindesunterhalt. Gerichte entscheiden nach dem Kindeswohl und hören das Kind ab einem bestimmten Alter an. Bei binationalen Paaren kommt die Frage des Wegzugs ins Ausland hinzu — dafür braucht es die Zustimmung des anderen Elternteils oder eine gerichtliche Entscheidung. Eine eigenmächtige Ausreise gilt als Kindesentführung.

Offizielle Quellen und Links

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