Grundrechte — Europäische Union

Die Charta hat seit 2009 denselben Rang wie die Verträge, bindet die Mitgliedstaaten aber nur bei der Durchführung des Unionsrechts.

Die Rechtsgrundlage

2000 proklamiert und durch den Vertrag von Lissabon 2009 rechtsverbindlich geworden, fasst die Charta in 54 Artikeln die in der Union anerkannten bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte zusammen: Würde, Freiheiten, Gleichheit, Solidarität, Bürgerrechte, justizielle Rechte. Artikel 51 begrenzt ihre Reichweite: Sie richtet sich an die Unionsorgane und an die Mitgliedstaaten nur bei der Durchführung des Unionsrechts. Sie ist von der Europäischen Menschenrechtskonvention zu unterscheiden, die zum Europarat gehört.

Die Grenze des Artikels 51 wird oft verkannt: In einem rein innerstaatlichen Streit lässt sich die Charta nicht heranziehen. Es bedarf eines Bezugs zum Unionsrecht.

Zwei europäische Gerichte bestehen nebeneinander: der Gerichtshof in Luxemburg für die Charta, der EGMR in Straßburg für die Konvention. Sie gehören zu verschiedenen Organisationen.

Die wichtigsten Punkte

RechtsaktGrundrechtecharta, verbindlich seit 1. Dezember 2009
Inhalt54 Artikel: Würde, Freiheiten, Gleichheit, Solidarität, Bürgerrechte, Justiz
ReichweiteUnionsorgane und Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Unionsrechts
AbgrenzungGetrennt von der Europäischen Menschenrechtskonvention
GerichtGerichtshof der Europäischen Union

In der Praxis

Kosten und Übernahme

Die Einsicht in das Unionsrecht kostet nichts: EUR-Lex veröffentlicht jeden Text kostenfrei, in 24 Amtssprachen und in konsolidierter Fassung. Kosten entstehen allenfalls durch Rechtsberatung, wenn das Zusammenspiel von europäischem Text und nationalem Umsetzungsgesetz entscheidend wird — bei Richtlinien häufig, bei Verordnungen selten.

Anlaufstellen

Gut zu wissen

Union und Europarat nicht verwechseln: Die Europäische Menschenrechtskonvention und der Straßburger Gerichtshof gehören nicht zur Union und umfassen 46 Staaten, darunter die Schweiz und das Vereinigte Königreich.

Häufige Fragen

Kann ich mich vor dem nationalen Gericht auf die Charta berufen?

Nur wenn der Streit die Durchführung von Unionsrecht betrifft. Sonst gelten Verfassung und Europäische Menschenrechtskonvention.

Worin liegt der Unterschied zur EMRK?

Die Charta ist Unionsrecht und wird vom Gerichtshof angewandt; die Konvention gehört zum Europarat und zum Straßburger Gerichtshof.

Schafft die Charta neue Rechte?

Sie bündelt bereits anerkannte Rechte und erweitert die Zuständigkeiten der Union nicht.

Wer ist gebunden?

Die Unionsorgane stets, die Mitgliedstaaten nur bei der Durchführung des Unionsrechts.

Offizielle Quellen und Links

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