Die Rechtsgrundlage
Titel II der Verfassung enthält die Grundrechte. Der Verfassungsgerichtshof prüft Normen auf Antrag: durch Nichtigkeitsklage binnen sechs Monaten nach Veröffentlichung oder durch Vorabentscheidungsfrage, die jedes Gericht stellen kann und in vielen Fällen stellen muss. Unia, das Institut für die Gleichheit von Frauen und Männern und Myria decken die spezialisierten Bereiche ab.
Der belgische Verfassungsgerichtshof ist auf zwei Wegen erreichbar: über die Nichtigkeitsklage, die jede Person mit Interesse binnen sechs Monaten nach Veröffentlichung eines Gesetzes erheben kann, und über die Vorabentscheidungsfrage, die ein Gericht stellt. Der erste Weg ist ungewöhnlich offen — in den meisten Nachbarländern gibt es nichts Vergleichbares. Der Gerichtshof prüft auch die Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund, Regionen und Gemeinschaften.
Als Mitgliedstaat der Europäischen Union gilt hier die Grundrechtecharta bei der Durchführung des Unionsrechts, neben der nationalen Verfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Die wichtigsten Punkte
| Verfassung | Titel II, ergänzt durch unmittelbar anwendbare Verträge |
|---|---|
| Nichtigkeitsklage | Sechs Monate nach Veröffentlichung der Norm |
| Vorabentscheidungsfrage | Von jedem Gericht an den Verfassungsgerichtshof |
| Unia | Zuständig für Diskriminierung |
| Myria | Zuständig für die Rechte von Ausländern |
| EGMR | Vier Monate nach dem letzten innerstaatlichen Entscheid |
| Interessennachweis | Für die Nichtigkeitsklage ist ein persönliches Interesse darzulegen |
| Wirkung der Nichtigerklärung | Die Norm entfällt rückwirkend, mit möglichen Übergangsregelungen |
| Vorabentscheidungspflicht | Gerichte müssen die Frage in vielen Fällen vorlegen |
| Rechtsbeistand | Kostenlose juristische Erstberatung in den Justizhäusern |
In der Praxis
- Zuerst den innerstaatlichen Rechtsweg ausschöpfen: Ohne das nimmt kein Verfassungs- oder Menschenrechtsgericht die Sache an.
- Fristen genau notieren: Sie sind kurz und werden nicht verlängert.
- Alle Entscheidungen, Schreiben und Empfangsbestätigungen aufbewahren.
- Kostenlose Stellen wie Ombudsleute und Gleichbehandlungsstellen zuerst nutzen.
- Das persönliche Interesse in der Nichtigkeitsklage konkret darlegen – daran scheitern die meisten Klagen.
- Im laufenden Verfahren ausdrücklich die Vorlage an den Verfassungsgerichtshof beantragen.
Kosten und Übernahme
Das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof ist weitgehend kostenfrei; anwaltliche Vertretung verursacht die wesentlichen Kosten. Bei geringem Einkommen deckt die juristische Zweitlinienhilfe das Honorar ganz oder teilweise.
Aktuelle Entwicklungen
Der Verfassungsgerichtshof hat in den vergangenen Jahren mehrfach zu Datenschutz, Überwachung und Antidiskriminierung entschieden und dabei die Rechtsprechung der europäischen Gerichte eng einbezogen.
Anlaufstellen
- Unia und Institut für die Gleichheit von Frauen und Männern.
- Föderales Institut für Menschenrechte.
- Verfassungsgerichtshof, Brüssel.
- Justizhäuser mit kostenloser juristischer Erstberatung.
Gut zu wissen
Nach Ablauf der sechs Monate bleibt nur noch die Vorabentscheidungsfrage im Rahmen eines konkreten Verfahrens: Die Nichtigkeitsklage ist dann endgültig verschlossen. Die Sechsmonatsfrist für die Nichtigkeitsklage läuft ab der Veröffentlichung der Norm, nicht ab dem Zeitpunkt, an dem sie Sie betrifft.
Häufige Fragen
Wer kann in Belgien ein Gesetz anfechten?
Jede natürliche oder juristische Person, die ein Interesse nachweist, innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung des Gesetzes. Die Frist ist streng, das Interesse muss konkret sein. Alternativ kann ein Gericht dem Verfassungsgerichtshof eine Frage vorlegen, wenn sich die Verfassungsmäßigkeit in einem Verfahren stellt.
Was bleibt, wenn der nationale Rechtsweg erschöpft ist?
Die Beschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, innerhalb von vier Monaten nach der letzten innerstaatlichen Entscheidung. Sie ist kostenlos, setzt aber die Erschöpfung des nationalen Rechtswegs voraus und richtet sich gegen den Staat, nicht gegen eine Privatperson. Die Verfahren dauern Jahre; der Gerichtshof kann eine Entschädigung zusprechen, nationale Urteile aber nicht selbst aufheben.
Offizielle Quellen und Links
- belgium.be — amtliches Portal der föderalen Dienste, auch auf Deutsch
- Ostbelgien Live — Portal der Deutschsprachigen Gemeinschaft
