Patchworkfamilie — Schweiz

Eine gesetzliche Beistandspflicht, und die Stiefkindadoption seit 2018 auch für unverheiratete Paare.

Übersichtskarte — Schweiz — Patchworkfamilie
Schweiz. Vereinfachte Übersichtskarte — Natural-Earth-Daten, gemeinfrei.

Die Rechtsgrundlage

Das Zivilgesetzbuch verpflichtet jeden Ehegatten, dem anderen in der elterlichen Sorge gegenüber dessen Kindern in angemessener Weise beizustehen und ihn zu vertreten, wenn es die Umstände erfordern. Seit dem 1. Januar 2018 steht die Adoption des Kindes des Partners auch eingetragenen Partnerschaften und faktischen Lebensgemeinschaften offen. Ohne Adoption besteht kein gesetzliches Erbrecht; die Erbschaftssteuer ist kantonal geregelt.

Das Schweizer Zivilgesetzbuch verpflichtet jeden Ehegatten, dem anderen bei der Ausübung der elterlichen Sorge über dessen Kinder beizustehen und ihn zu vertreten, wenn es die Umstände erfordern. Seit 2018 steht die Stiefkindadoption auch Paaren offen, die in eingetragener Partnerschaft oder in faktischer Lebensgemeinschaft leben — vorausgesetzt, sie führen seit mindestens drei Jahren einen gemeinsamen Haushalt.

Die wichtigsten Punkte

BeistandspflichtIm Zivilgesetzbuch verankert
VertretungZulässig, wenn die Umstände es erfordern
StiefkindadoptionSeit 2018 auch für eingetragene Partnerschaften und Konkubinate
Elterliche SorgeBleibt bei den Eltern
ErbrechtKein gesetzliches Erbrecht ohne Adoption
ErbschaftssteuerKantonal; manche Kantone stellen Stiefkinder eigenen Kindern gleich
UnterhaltKeine gesetzliche Pflicht nach einer Trennung

In der Praxis

Kosten und Übernahme

Behördliche Beratung ist kostenlos; Adoption und Testament verursachen Kosten.

Aktuelle Entwicklungen

Seit der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare steht die Stiefkindadoption allen verheirateten Paaren offen. Die kantonalen Unterschiede bei der Erbschaftssteuer auf Zuwendungen an Stiefkinder bleiben erheblich und sollten vor einer Nachlassplanung geprüft werden.

Anlaufstellen

Gut zu wissen

Weil die Erbschaftssteuer kantonal ist, kann dieselbe Zuwendung an ein Stiefkind in einem Kanton steuerfrei und im Nachbarkanton hoch belastet sein. Das gehört zu jeder Planung dazu.

Häufige Fragen

Wer kann in der Schweiz ein Stiefkind adoptieren?

Ehegatten, eingetragene Partnerinnen und Partner sowie faktische Lebensgemeinschaften, wenn der gemeinsame Haushalt seit mindestens drei Jahren besteht. Das Kind muss angehört werden, und der andere leibliche Elternteil muss grundsätzlich zustimmen. Entschieden wird im Kanton, nach einer Abklärung durch die zuständige Behörde.

Was gilt ohne Adoption?

Die gesetzliche Beistandspflicht — Vertretung in Alltagsfragen, wenn es die Umstände erfordern —, aber keine elterliche Sorge, keine Unterhaltspflicht und kein Erbrecht. Für Letzteres braucht es eine Verfügung von Todes wegen; beachten Sie, dass Stiefkinder in den meisten Kantonen steuerlich ungünstiger behandelt werden als eigene.

Offizielle Quellen und Links

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