Die Rechtsgrundlage
Das Zivilgesetzbuch verpflichtet jeden Ehegatten, dem anderen in der elterlichen Sorge gegenüber dessen Kindern in angemessener Weise beizustehen und ihn zu vertreten, wenn es die Umstände erfordern. Seit dem 1. Januar 2018 steht die Adoption des Kindes des Partners auch eingetragenen Partnerschaften und faktischen Lebensgemeinschaften offen. Ohne Adoption besteht kein gesetzliches Erbrecht; die Erbschaftssteuer ist kantonal geregelt.
Das Schweizer Zivilgesetzbuch verpflichtet jeden Ehegatten, dem anderen bei der Ausübung der elterlichen Sorge über dessen Kinder beizustehen und ihn zu vertreten, wenn es die Umstände erfordern. Seit 2018 steht die Stiefkindadoption auch Paaren offen, die in eingetragener Partnerschaft oder in faktischer Lebensgemeinschaft leben — vorausgesetzt, sie führen seit mindestens drei Jahren einen gemeinsamen Haushalt.
Die wichtigsten Punkte
| Beistandspflicht | Im Zivilgesetzbuch verankert |
|---|---|
| Vertretung | Zulässig, wenn die Umstände es erfordern |
| Stiefkindadoption | Seit 2018 auch für eingetragene Partnerschaften und Konkubinate |
| Elterliche Sorge | Bleibt bei den Eltern |
| Erbrecht | Kein gesetzliches Erbrecht ohne Adoption |
| Erbschaftssteuer | Kantonal; manche Kantone stellen Stiefkinder eigenen Kindern gleich |
| Unterhalt | Keine gesetzliche Pflicht nach einer Trennung |
In der Praxis
- Prüfen Sie das Steuerrecht Ihres Kantons: die Belastung für Stiefkinder unterscheidet sich erheblich.
- Die Adoption setzt eine Mindestdauer des Zusammenlebens voraus; erkundigen Sie sich bei der kantonalen Behörde.
- Ein Testament ist ohne Adoption unverzichtbar.
- Eine schriftliche Vollmacht des Elternteils löst Schule, Arzt und Reisen.
Kosten und Übernahme
Behördliche Beratung ist kostenlos; Adoption und Testament verursachen Kosten.
Aktuelle Entwicklungen
Seit der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare steht die Stiefkindadoption allen verheirateten Paaren offen. Die kantonalen Unterschiede bei der Erbschaftssteuer auf Zuwendungen an Stiefkinder bleiben erheblich und sollten vor einer Nachlassplanung geprüft werden.
Anlaufstellen
- Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde.
- Kantonale Adoptionsbehörde.
- Notariat, für Testament und Erbvertrag.
Gut zu wissen
Weil die Erbschaftssteuer kantonal ist, kann dieselbe Zuwendung an ein Stiefkind in einem Kanton steuerfrei und im Nachbarkanton hoch belastet sein. Das gehört zu jeder Planung dazu.
Häufige Fragen
Wer kann in der Schweiz ein Stiefkind adoptieren?
Ehegatten, eingetragene Partnerinnen und Partner sowie faktische Lebensgemeinschaften, wenn der gemeinsame Haushalt seit mindestens drei Jahren besteht. Das Kind muss angehört werden, und der andere leibliche Elternteil muss grundsätzlich zustimmen. Entschieden wird im Kanton, nach einer Abklärung durch die zuständige Behörde.
Was gilt ohne Adoption?
Die gesetzliche Beistandspflicht — Vertretung in Alltagsfragen, wenn es die Umstände erfordern —, aber keine elterliche Sorge, keine Unterhaltspflicht und kein Erbrecht. Für Letzteres braucht es eine Verfügung von Todes wegen; beachten Sie, dass Stiefkinder in den meisten Kantonen steuerlich ungünstiger behandelt werden als eigene.
