Die Rechtsgrundlage
Das Familienrecht folgt in weiten Teilen österreichischen Vorbildern: Die Obsorge bleibt bei den Eltern, ein Stiefelternteil erwirbt durch die Eheschliessung keine eigenen Rechte. Die Adoption des Kindes des Ehegatten ist möglich und begründet Verwandtschaft. Ohne Adoption besteht kein gesetzliches Erbrecht. Beratungsangebote bestehen im Land und in der unmittelbaren Nachbarschaft.
Das liechtensteinische Familienrecht folgt österreichischem Vorbild: eine Beistandspflicht des Ehegatten, aber keine eigenständige Obsorge und kein gesetzliches Erbrecht für Stiefkinder. Wegen der Größe des Landes greifen Familien häufig auf Beratungsangebote in der Ostschweiz oder in Vorarlberg zurück; die rechtliche Zuständigkeit bleibt davon unberührt und liegt beim Landgericht in Vaduz.
Die wichtigsten Punkte
| Status | Kein automatischer Status durch Eheschliessung |
|---|---|
| Obsorge | Bleibt bei den Eltern |
| Adoption | Möglich für das Kind des Ehegatten, mit Zustimmung |
| Erbrecht | Kein gesetzliches Erbrecht ohne Adoption |
| Erbschaftssteuer | Keine Erbschaftssteuer im Fürstentum |
| Beratung | Angebote im Land und in der Region |
| Vertraulichkeit | In einem kleinen Land ein reales Anliegen |
In der Praxis
- Errichten Sie ein Testament: ohne Adoption erbt das Stiefkind nichts.
- Eine schriftliche Vollmacht des Elternteils löst Schule, Arzt und Reisen.
- Beratung in vertraulichem Rahmen ist in der Nachbarschaft in wenigen Minuten erreichbar.
- Klären Sie vor einer Adoption die Zustimmungserfordernisse.
Kosten und Übernahme
Gerichtsgebühren für Obsorge- und Adoptionsverfahren sind moderat; die Beratung durch das Amt für Soziale Dienste ist kostenlos. Für notarielle Gestaltungen fallen Honorare nach Aufwand an.
Aktuelle Entwicklungen
Liechtenstein hat sein Kindschaftsrecht schrittweise an europäische Standards angeglichen, insbesondere beim Anhörungsrecht des Kindes und bei der Gleichbehandlung von Kindern unabhängig vom Familienstand der Eltern.
Anlaufstellen
- Landgericht, für die Adoption.
- Amt für Soziale Dienste, für Familienberatung.
- Notariat oder Rechtsanwalt, für Testament und Erbvertrag.
Gut zu wissen
Das Fehlen einer Erbschaftssteuer nimmt der Zuwendung an ein Stiefkind die steuerliche Schärfe - das Testament bleibt aber die Voraussetzung dafür, dass überhaupt etwas ankommt.
Häufige Fragen
Welches Gericht ist in Liechtenstein zuständig?
Das Landgericht in Vaduz, für das gesamte Fürstentum. Das gilt für Obsorge- und Adoptionsverfahren ebenso wie für Unterhaltsfragen. Eine Beratung im benachbarten Ausland ersetzt die Zuständigkeit nicht — lassen Sie sich vor einem Schritt zum liechtensteinischen Recht beraten.
Wie sichert man ein Stiefkind erbrechtlich ab?
Über ein Testament oder einen Erbvertrag, weil ein gesetzliches Erbrecht nicht besteht. Prüfen Sie dabei die Pflichtteile der leiblichen Nachkommen und die steuerlichen Folgen; eine notarielle Gestaltung ist bei grenzüberschreitenden Vermögen fast immer nötig.
Offizielle Quellen und Links
- Landesverwaltung Liechtenstein — amtliches Portal des Fürstentums
- Gesetzesdatenbank — Landesgesetzblatt und geltendes Recht
