Die Rechtsgrundlage
Das belgische Recht trennt klar zwischen dem Recht, aufgenommen zu werden, und dem Recht, veröffentlicht zu werden. Beides erfordert eine eigene Einwilligung. Das Wirtschaftsgesetzbuch regelt das Bildnisrecht, das Strafgesetzbuch erfasst Voyeurismus und die Verbreitung intimer Aufnahmen ohne Einwilligung.
Belgien verlangt eine doppelte Einwilligung: einmal für die Aufnahme selbst und noch einmal für jede Veröffentlichung. Wer zugestimmt hat, fotografiert zu werden, hat damit nicht der Verbreitung zugestimmt. Diese Trennung ist strenger als in den meisten Nachbarländern und in Streitfällen das entscheidende Argument.
Als Mitgliedstaat der Europäischen Union ist das Foto einer Person auch hier ein personenbezogenes Datum im Sinne der DSGVO, und die Entfernung rechtswidriger Inhalte folgt dem Verfahren der Verordnung (EU) 2022/2065 über digitale Dienste.
Die wichtigsten Punkte
| Doppelte Einwilligung | Getrennt für Aufnahme und für Veröffentlichung |
|---|---|
| Gesetzliche Grundlage | Wirtschaftsgesetzbuch, Buch XI |
| Strafrecht | Voyeurismus und Verbreitung intimer Bilder seit 2016 ausdrücklich strafbar |
| Ausnahmen | Aktuelle Ereignisse, öffentliche Personen in Ausübung ihrer Funktion |
| Datenschutz | DSGVO für identifizierbare Bilder |
| Kinder | Einwilligung beider Elternteile |
| Zwei Einwilligungen | Getrennt für Aufnahme und Veröffentlichung – der Kern des belgischen Bildnisrechts |
| Widerruf | Möglich; die weitere Verbreitung wird dadurch unzulässig |
| Child Focus | Meldestelle bei Bildern von Minderjährigen |
In der Praxis
- Vor jeder Veröffentlichung eine schriftliche Einwilligung einholen, die auch den Verwendungszweck nennt.
- Bei Kindern die Einwilligung beider Sorgeberechtigten einholen.
- Beweise sichern: Screenshot mit Datum, URL und Profilname, bevor Sie Löschung verlangen.
- Bei intimen Aufnahmen sofort Anzeige erstatten und die Plattform parallel über ihr Meldeformular kontaktieren.
- Den Widerruf schriftlich erklären und eine Frist zur Entfernung setzen.
- Bei Minderjährigen sofort Child Focus einschalten.
Kosten und Übernahme
Plattformmeldungen und Beschwerden bei der Datenschutzbehörde sind kostenlos. Eilverfahren vor Gericht verursachen Kosten; bei geringem Einkommen greift die juristische Zweitlinienhilfe.
Aktuelle Entwicklungen
Die Verbreitung intimer Aufnahmen ohne Einwilligung ist eigenständig unter Strafe gestellt worden, und Plattformen unterliegen den Melde- und Beschwerdepflichten des Digital Services Act.
Anlaufstellen
- Lokale Polizei und Staatsanwaltschaft.
- Child Focus bei Minderjährigen.
- Datenschutzbehörde.
- Child Focus, Meldestelle für Bilder von Minderjährigen.
Gut zu wissen
Eine Einwilligung in die Aufnahme deckt die Veröffentlichung nicht ab. Diese Trennung ist der Kern des belgischen Bildnisrechts und wird von Gerichten konsequent angewendet. Ältere Kinder müssen der Veröffentlichung zusätzlich selbst zustimmen. Die Einwilligung der Eltern allein genügt bei Jugendlichen nicht mehr.
Häufige Fragen
Was bedeutet doppelte Einwilligung konkret?
Dass Sie zweimal fragen müssen: vor der Aufnahme und vor der Veröffentlichung. Eine allgemeine Zustimmung „zu Fotos“ genügt nicht; sie muss den konkreten Verwendungszusammenhang erfassen. Die Einwilligung kann für die Zukunft widerrufen werden.
Wie bekommt man ein Bild aus dem Netz?
Zuerst bei der Plattform melden — das geht am schnellsten und ist kostenlos; halten Sie Bildschirmfotos mit URL und Datum fest, bevor Sie melden. Parallel die verbreitende Person schriftlich zur Löschung auffordern, mit Frist. Bleibt das erfolglos, folgen die Unterlassungsklage im Eilverfahren und, bei intimen Aufnahmen, die Strafanzeige. Suchmaschinen entfernen Treffer auf gesonderten Antrag.
Offizielle Quellen und Links
- belgium.be — amtliches Portal der föderalen Dienste, auch auf Deutsch
- Ostbelgien Live — Portal der Deutschsprachigen Gemeinschaft
