Die Rechtsgrundlage
Die Richtlinie 2013/40/EU verpflichtet die Mitgliedstaaten, den rechtswidrigen Zugang zu einem Informationssystem, den rechtswidrigen Eingriff in Daten und das rechtswidrige Abfangen unter Strafe zu stellen, mit harmonisierten Mindeststrafen und Qualifikationen, wenn die Tat in einer kriminellen Vereinigung oder unter Missbrauch fremder Identität begangen wird. Das Anlegen eines Fake-Profils richtet sich dagegen nach nationalem Strafrecht und nach dem Datenschutz.
Die Richtlinie zielt auf das Eindringen in Systeme, nicht auf soziale Hochstapelei. Ein Fake-Profil aus Ihren Fotos, ohne dass ein Konto gehackt wurde, fällt nicht darunter; es gelten nationales Recht und die DSGVO.
Die ständig erreichbaren Kontaktstellen dienen grenzüberschreitenden Ermittlungen. Für Betroffene bleibt der praktische Weg die Anzeige im eigenen Land, die die Zusammenarbeit auslöst.
Die wichtigsten Punkte
| Rechtsakt | Richtlinie 2013/40/EU vom 12. August 2013 |
|---|---|
| Gegenstand | Rechtswidriger Zugang, Dateneingriff, rechtswidriges Abfangen |
| Strafen | Harmonisierte Mindestschwellen, Qualifikation bei Identitätsmissbrauch |
| Fake-Profile | Nationales Recht und DSGVO |
| Zusammenarbeit | Rund um die Uhr erreichbare nationale Kontaktstellen |
| Entfernung | Der Digital Services Act verlangt Meldeverfahren und Begründung |
In der Praxis
- Zuerst die Rechtsnatur prüfen: Eine Verordnung gilt unmittelbar, eine Richtlinie muss umgesetzt werden und lässt Unterschiede zu.
- Die konsolidierte Fassung auf EUR-Lex heranziehen, die alle Änderungen enthält.
- Das nationale Umsetzungsgesetz ermitteln: Es wird vom Gericht tatsächlich angewandt.
- Bei Auslegungsfragen die einschlägigen Urteile des Gerichtshofs suchen.
- Bei grenzüberschreitenden Fällen prüfen, ob eine nationale Kontaktstelle oder ein europäisches Netz hilft.
Kosten und Übernahme
Die Einsicht in das Unionsrecht kostet nichts: EUR-Lex veröffentlicht jeden Text kostenfrei, in 24 Amtssprachen und in konsolidierter Fassung. Kosten entstehen allenfalls durch Rechtsberatung, wenn das Zusammenspiel von europäischem Text und nationalem Umsetzungsgesetz entscheidend wird — bei Richtlinien häufig, bei Verordnungen selten.
Anlaufstellen
- EUR-Lex, das amtliche Portal des Unionsrechts mit jedem Text in 24 Sprachen
- Europäisches Justizportal, für grenzüberschreitende Verfahren
- Ihr Europa, der Informationsdienst der Kommission für Bürgerinnen und Bürger
- SOLVIT, das Netz zur Lösung fehlerhafter Anwendung des Unionsrechts durch Behörden
- Europäisches Verbraucherzentrum Ihres Landes, für grenzüberschreitende Verbraucherstreitigkeiten
Gut zu wissen
Union und Europarat nicht verwechseln: Die Europäische Menschenrechtskonvention und der Straßburger Gerichtshof gehören nicht zur Union und umfassen 46 Staaten, darunter die Schweiz und das Vereinigte Königreich.
Häufige Fragen
Ist Identitätsdiebstahl ein europäischer Straftatbestand?
Nicht als solcher. Harmonisiert ist der rechtswidrige Zugang zu Informationssystemen; Fake-Profile regelt das nationale Recht.
Was tun, wenn mein Konto gehackt wurde?
Anzeige im eigenen Land erstatten: Der rechtswidrige Zugang ist unionsweit strafbar.
Und wenn jemand meine Fotos nutzt, ohne zu hacken?
Das ist ein Eingriff in Ihre personenbezogenen Daten und je nach Staat strafbar; die Meldung an die Plattform richtet sich nach dem Digital Services Act.
Funktioniert die Zusammenarbeit der Behörden?
Die Richtlinie verlangt jederzeit erreichbare Kontaktstellen; praktisch beginnt alles mit der Anzeige zu Hause.
Offizielle Quellen und Links
- UN-Menschenrechtsbüro — ratifizierte Verträge und Länderprüfungen
