Datenschutz — Deutschland

DSGVO und BDSG, mit einer Aufsichtsbehörde je Bundesland und kostenloser Beschwerde.

Übersichtskarte — Deutschland — Datenschutz
Deutschland. Vereinfachte Übersichtskarte — Natural-Earth-Daten, gemeinfrei.

Die Rechtsgrundlage

Das deutsche Datenschutzrecht verbindet die DSGVO mit dem Bundesdatenschutzgesetz und den Landesdatenschutzgesetzen. Zuständig ist in der Regel die Aufsichtsbehörde des Bundeslandes, in dem das Unternehmen sitzt; Beschwerden können jedoch immer bei der Behörde des eigenen Wohnsitzlandes eingereicht werden.

Deutschland hat als einziges Land der EU eine Aufsichtsbehörde je Bundesland, dazu den Bundesbeauftragten für den öffentlichen Bereich des Bundes. Zuständig ist grundsätzlich die Behörde am Sitz des Verantwortlichen, bei Beschwerden aber auch die an Ihrem Wohnsitz — sie leitet weiter. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos, und die Behörde muss Sie über den Fortgang unterrichten.

Da die Europäische Union hier gesetzgeberisch tätig geworden ist, ist die nationale Regel nicht eigenständig: Die Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 gilt unmittelbar, und das nationale Recht passt sie nur dort an, wo die Verordnung Spielräume lässt.

Die wichtigsten Punkte

RechtsgrundlageDatenschutz-Grundverordnung, ergänzt durch nationales Recht
RechteAuskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch
FristEin Monat, bei komplexen Anträgen um zwei Monate verlängerbar
KostenKostenlos, außer bei offenkundig exzessiven Anträgen
BußgelderBis 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes
Besondere DatenGesundheit, Sexualleben und sexuelle Orientierung nur mit ausdrücklicher Einwilligung
DirektwerbungAbsolutes Widerspruchsrecht
Geteilte AufsichtSiebzehn Aufsichtsbehörden: eine je Bundesland plus der Bund – zuständig ist der Sitz des Verantwortlichen
DatenschutzbeauftragteUnternehmen ab zwanzig Personen mit Datenverarbeitung müssen einen benennen
AuskunfteiDie Datenkopie bei Wirtschaftsauskunfteien ist kostenlos und deckt Fehler auf
SchadensersatzGerichte sprechen ihn zu, verlangen aber den Nachweis eines konkreten Nachteils

In der Praxis

Kosten und Übernahme

Auskunft, Beschwerde und behördliches Verfahren sind kostenlos. Zivilklagen auf Schadensersatz richten sich nach dem Streitwert; die zugesprochenen Beträge sind in der Regel niedrig.

Aktuelle Entwicklungen

Die Rechtsprechung hat den immateriellen Schadensersatz nach der Datenschutz-Grundverordnung konkretisiert: Ein Kontrollverlust kann ausreichen, eine Erheblichkeitsschwelle gibt es nicht — die Beträge bleiben jedoch meist gering.

Anlaufstellen

Gut zu wissen

Das Auskunftsrecht ist das schärfste und am seltensten genutzte Werkzeug: Es zwingt ein Unternehmen offenzulegen, was es über Sie weiß, woher es das hat und an wen es weitergegeben wurde. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Verantwortlichen. Eine Beschwerde bei der falschen Behörde wird weitergeleitet, kostet aber Wochen.

Häufige Fragen

Welche Behörde ist für meine Beschwerde zuständig?

Sie können sich an die Aufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes wenden; sie leitet die Beschwerde gegebenenfalls an die zuständige Stelle weiter. Für Unternehmen mit Sitz im EU-Ausland greift das Verfahren der federführenden Behörde am Hauptsitz, was die Bearbeitung verlängern kann.

Wie legt man eine Datenschutzbeschwerde ein?

Zuerst schriftlich bei der verantwortlichen Stelle — Auskunft, Berichtigung oder Löschung verlangen, mit Frist. Bleibt eine befriedigende Antwort aus, wenden Sie sich an die Aufsichtsbehörde; das Verfahren ist kostenlos und formlos möglich. Fügen Sie Ihre Korrespondenz bei. Unabhängig davon können Sie vor Zivilgerichten Unterlassung und Schadensersatz geltend machen.

Offizielle Quellen und Links

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