Der Kontext
Die Türkei ist seit Jahrzehnten das häufigste Herkunftsland ausländischer Ehepartnerinnen und -partner in Deutschland, getragen von einer sehr großen Gemeinschaft mit türkischen Wurzeln. Ein erheblicher Teil dieser Ehen wird zwischen Menschen geschlossen, die sich über Familie oder Bekannte kennengelernt haben, ein wachsender Teil über das Internet.
Einreise
Türkische Staatsangehörige benötigen für einen Besuch in Deutschland ein Schengen-Visum, das bei der zuständigen Auslandsvertretung beantragt wird. Die Termin- und Bearbeitungslage ist chronisch angespannt: Rechnen Sie in Monaten, nicht in Wochen, und beantragen Sie früh. Wer zum Heiraten einreisen will, sagt das im Antrag — ein Besuchsvisum, mit dem dann geheiratet wird, führt regelmäßig zu Problemen.
Heiraten und anerkennen lassen
Hier liegt der große Vorteil dieses Landes. Die Türkei gehört zu den Vertragsstaaten des Münchner CIEC-Übereinkommens vom 5. September 1980 über die Ausstellung mehrsprachiger Ehefähigkeitszeugnisse — neben Deutschland, Griechenland, Italien, Luxemburg, Moldau, den Niederlanden, Österreich, Portugal, der Schweiz und Spanien. Ein auf diesem mehrsprachigen Muster ausgestelltes türkisches Ehefähigkeitszeugnis ist in Deutschland von allen Förmlichkeiten befreit: keine Apostille, keine Legalisation, keine Übersetzung. Ein Befreiungsverfahren beim Oberlandesgericht entfällt damit in aller Regel.
In der Türkei selbst schließt das Evlendirme Dairesi der Gemeinde die Ehe; die religiöse Zeremonie hat keine zivilrechtliche Wirkung und darf erst nach der standesamtlichen erfolgen. Eine in der Türkei geschlossene Ehe wird in Deutschland anerkannt, wenn die Form gewahrt ist; die Nachbeurkundung im deutschen Eheregister ist nicht zwingend, aber praktisch.
Hinkommen
Sehr dichte und günstige Flugverbindungen ab allen größeren deutschen Flughäfen nach Istanbul, Ankara, Izmir und in die Küstenstädte, ganzjährig. Die Preise steigen stark in den Sommerferien und um die religiösen Feiertage.
Bräuche und Familie
Die Verlobung ist ein eigenständiges, formelles Ereignis, und die Familien spielen eine zentrale Rolle: Die Vorstellung bei den Eltern ist keine Höflichkeit, sondern die entscheidende Etappe. Die Hochzeit selbst ist groß, mit Goldgeschenken an das Paar als festem Bestandteil. Siehe Hochzeitsbräuche.
Worauf zu achten ist
- Beim Ehegattennachzug nach Deutschland sind in der Regel einfache Deutschkenntnisse auf Niveau A1 vor der Einreise nachzuweisen, mit gesetzlich geregelten Ausnahmen. Das ist der eigentliche Engpass, nicht die Trauung.
- Eine im Ausland geschlossene frühere Ehe und ihre Scheidung müssen lückenlos belegt sein.
- Doppelte Staatsangehörigkeit und Wehrpflicht: Wer türkischer Staatsangehöriger ist, klärt seinen Status vor einer längeren Reise.
Zwei absolute Verbote, wo immer Sie leben
Sexttourismus und jede Beziehung mit einer minderjährigen Person sind hier wie überall strafbar, und das Recht Ihres eigenen Landes folgt Ihnen ins Ausland. Bei Sexualstraftaten an Kindern verzichten nahezu alle Staaten auf die beiderseitige Strafbarkeit und auf einen Strafantrag: Sie können zu Hause verfolgt und verurteilt werden, gleich was das Recht vor Ort sagt. Siehe Sexualstraftaten im Ausland.
Wenn Sie sich online kennengelernt haben
Die Warnzeichen sind überall dieselben: eine sehr schnelle Steigerung, die Weigerung zu videotelefonieren, eine Geldbitte mit dringendem Anlass, Drängen, die Plattform zu verlassen. Man schickt keiner Person Geld, der man nie persönlich begegnet ist. Siehe Liebesbetrug.
Quellen und Anlaufstellen
- Die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts — vor jeder Abreise lesen; sie bedingen auch Ihre Reiseversicherung. Amtliche Portale: Deutschland · Österreich · Schweiz
- Die deutsche Botschaft oder das Generalkonsulat vor Ort — Urkunden, Eheschließung, Notfälle; die Nummer vor der Abreise notieren. Amtliche Verzeichnisse: Deutschland · Österreich · Schweiz
- Ihr Standesamt — es nimmt den Befreiungsantrag entgegen und sagt Ihnen, welche Urkunden in welcher Form verlangt werden
- Auswärtiges Amt — internationaler Urkundenverkehr
