Der Kontext
Thailand ist eines der Länder, mit denen deutsche Staatsangehörige am häufigsten eine binationale Ehe schließen, und die Verteilung ist stark einseitig: In über 95 % der Fälle ist die ausländische Person die Frau. Ein Teil dieser Beziehungen beginnt im Urlaub, ein Teil über Agenturen. Genau deshalb lohnt der nüchterne Blick auf das Verfahren — und auf die Abhängigkeit, die es erzeugt.
Einreise
Thailändische Staatsangehörige benötigen ein Schengen-Visum. Eine Verpflichtungserklärung der einladenden Person ist bei Privatbesuchen üblich; sie bedeutet, dass Sie für Lebensunterhalt, Krankheitskosten und eine eventuelle Abschiebung haften — das ist keine Formalität, sondern eine finanzielle Verpflichtung mit langer Wirkung.
Heiraten und anerkennen lassen
Zwei Besonderheiten machen Thailand aufwendiger als die europäischen Fälle.
Erstens die Urkunden. Thailand ist nicht Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens. Thailändische Urkunden werden deshalb nicht mit einer Apostille anerkannt, sondern müssen den Weg über die Legalisation gehen — Beglaubigung durch das thailändische Außenministerium, dann Legalisation durch die deutsche Botschaft in Bangkok, die die Urkunde in der Regel vorher inhaltlich überprüfen lässt. Das kostet Wochen.
Zweitens das Ehefähigkeitszeugnis. Thailand stellt keines in der von deutschen Standesämtern verlangten Form aus, sodass die Befreiung nach § 1309 Abs. 2 BGB durch das Oberlandesgericht nötig wird. Steht eine frühere, im Ausland geschiedene Ehe im Raum, muss diese Scheidung zusätzlich anerkannt werden: Die Befreiung dauert dann typischerweise drei bis vier Monate statt drei bis sechs Wochen.
In Thailand selbst wird die Ehe beim Amphoe, dem Bezirksamt, registriert; die buddhistische Zeremonie hat keine rechtliche Wirkung. Für eine Heirat vor Ort benötigt die deutsche Person eine Bestätigung der Botschaft über ihre Ehefähigkeit.
Hinkommen
Direktflüge nach Bangkok ab Frankfurt und München, dazu zahlreiche Verbindungen mit Zwischenstopp. Hochsaison von November bis Februar, Regenzeit im Süden je nach Küste unterschiedlich. Inlandsflüge sind günstig, die Entfernungen im Land groß.
Bräuche und Familie
Die Familie steht im Mittelpunkt, und die finanzielle Unterstützung der Eltern durch erwachsene Kinder ist kulturell selbstverständlich. Der Sinsod, die Zahlung an die Familie der Braut, ist verbreitet und verhandelbar; ihn als Kaufpreis zu verstehen wäre ebenso falsch wie ihn zu ignorieren. Sprechen Sie früh und offen über Geld — das ist der häufigste spätere Konfliktpunkt.
Worauf zu achten ist
- Agenturen. Wer gegen Vorkasse „Kontakte“ und organisierte Reisen verkauft, verkauft selten das, was auf dem Prospekt steht. Siehe Partnersuche im deutschsprachigen Raum.
- Grundbesitz. Ausländer dürfen in Thailand grundsätzlich kein Land erwerben. Konstruktionen über die Ehefrau oder eine Gesellschaft sind verbreitet, rechtlich riskant und im Trennungsfall regelmäßig verloren.
- Die Abhängigkeit nach dem Zuzug. Der Aufenthalt der zuziehenden Person hängt in den ersten Jahren am Bestehen der Ehe. Das ist genau die Lage, in der häusliche Gewalt nicht gemeldet wird — siehe häusliche Gewalt.
Zwei absolute Verbote, wo immer Sie leben
Sexttourismus und jede Beziehung mit einer minderjährigen Person sind hier wie überall strafbar, und das Recht Ihres eigenen Landes folgt Ihnen ins Ausland. Bei Sexualstraftaten an Kindern verzichten nahezu alle Staaten auf die beiderseitige Strafbarkeit und auf einen Strafantrag: Sie können zu Hause verfolgt und verurteilt werden, gleich was das Recht vor Ort sagt. Siehe Sexualstraftaten im Ausland.
Wenn Sie sich online kennengelernt haben
Die Warnzeichen sind überall dieselben: eine sehr schnelle Steigerung, die Weigerung zu videotelefonieren, eine Geldbitte mit dringendem Anlass, Drängen, die Plattform zu verlassen. Man schickt keiner Person Geld, der man nie persönlich begegnet ist. Siehe Liebesbetrug.
Quellen und Anlaufstellen
- Die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts — vor jeder Abreise lesen; sie bedingen auch Ihre Reiseversicherung. Amtliche Portale: Deutschland · Österreich · Schweiz
- Die deutsche Botschaft oder das Generalkonsulat vor Ort — Urkunden, Eheschließung, Notfälle; die Nummer vor der Abreise notieren. Amtliche Verzeichnisse: Deutschland · Österreich · Schweiz
- Ihr Standesamt — es nimmt den Befreiungsantrag entgegen und sagt Ihnen, welche Urkunden in welcher Form verlangt werden
- Auswärtiges Amt — internationaler Urkundenverkehr
