Häusliche Gewalt — Schweiz

Polizeiliche Wegweisung, Schutz nach Art. 28b ZGB und kostenlose Opferhilfe ohne Anzeigepflicht.

Übersichtskarte — Schweiz — Häusliche Gewalt
Schweiz. Vereinfachte Übersichtskarte — Natural-Earth-Daten, gemeinfrei.

Die Rechtsgrundlage

Artikel 28b ZGB erlaubt dem Zivilgericht Annäherungs-, Kontakt- und Wohnungszuweisungsanordnungen. Die Polizei kann die gewaltausübende Person kantonal geregelt sofort aus der Wohnung weisen. Das Opferhilfegesetz gibt Anspruch auf kostenlose Beratung, Anwaltskosten und Therapie — unabhängig von einer Anzeige.

Die Polizei kann eine Person aus der Wohnung wegweisen, und Artikel 28b des Zivilgesetzbuchs erlaubt gerichtliche Kontakt-, Annäherungs- und Ausschlussverbote. Die kantonale Opferhilfe berät kostenlos und ist nicht an eine Anzeige gebunden — das ist der wichtigste Punkt: Sie können Hilfe, Beratung und finanzielle Leistungen erhalten, ohne ein Strafverfahren auszulösen.

Die wichtigsten Punkte

WegweisungSofort durch die Polizei, Dauer nach kantonalem Recht, verlängerbar
Art. 28b ZGBAnnäherungs- und Kontaktverbot, Zuweisung der Wohnung
OffizialdelikteEinfache Körperverletzung, wiederholte Tätlichkeiten und Drohung werden zwischen Partnern von Amts wegen verfolgt
Elektronische ÜberwachungSeit 2022 zur Durchsetzung von Rayonverboten möglich
OpferhilfeKostenlos und vertraulich, ohne Anzeigepflicht
AufenthaltsrechtSonderregeln schützen ausländische Betroffene, deren Bewilligung vom Ehegatten abhängt
FrauenhäuserKantonal koordiniert
Dauer der WegweisungKantonal geregelt, meist zwischen zehn und vierzehn Tagen
Einstellung des VerfahrensBei bestimmten Delikten in der Partnerschaft möglich, aber überprüfbar

In der Praxis

Kosten und Übernahme

Die Opferhilfe ist kostenlos, einschliesslich der ersten anwaltlichen Beratung. Gerichtliche Massnahmen nach Artikel 28b ZGB können mit Kosten verbunden sein; die unentgeltliche Rechtspflege steht bei Mittellosigkeit offen.

Aktuelle Entwicklungen

Mehrere Kantone setzen elektronische Überwachung zur Durchsetzung von Annäherungsverboten ein, und die Umsetzung der Istanbul-Konvention hat zu einem Ausbau der Beratungsstellen und einer nationalen Hotline geführt.

Anlaufstellen

Gut zu wissen

Der Aufenthaltsstatus sollte niemanden vom Handeln abhalten: Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass eine Bewilligung nach einer gewaltbedingten Trennung bestehen bleiben kann. Die Opferhilfe erklärt die Voraussetzungen. Die Opferhilfe kann Anwaltskosten, Therapie und eine Notunterkunft finanzieren. Die Leistungen müssen beantragt werden und unterliegen Fristen.

Häufige Fragen

Muss ich Anzeige erstatten, um Hilfe zu bekommen?

Nein. Die Opferhilfe nach dem Opferhilfegesetz ist unabhängig von einer Anzeige und kostenlos; sie umfasst Beratung, Soforthilfe, Unterbringung und in bestimmten Fällen Entschädigung. Viele Betroffene nutzen sie, um sich in Ruhe zu entscheiden.

Was passiert mit meinem Aufenthaltsrecht, wenn ich gehe?

Ein Aufenthaltstitel, der von der Ehe abhängt, ist in den meisten Ländern nach einer Trennung gefährdet — es gibt aber fast überall eine Härtefallregelung für Betroffene häuslicher Gewalt, die ein eigenständiges Aufenthaltsrecht ermöglicht. Sie müssen die Gewalt belegen: ärztliche Atteste, Polizeiberichte, Schutzanordnungen. Lassen Sie sich vor der Trennung bei einer Fachberatungsstelle zu Ihrer konkreten Lage beraten.

Offizielle Quellen und Links

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