Die Rechtsgrundlage
Artikel 28b ZGB erlaubt dem Zivilgericht Annäherungs-, Kontakt- und Wohnungszuweisungsanordnungen. Die Polizei kann die gewaltausübende Person kantonal geregelt sofort aus der Wohnung weisen. Das Opferhilfegesetz gibt Anspruch auf kostenlose Beratung, Anwaltskosten und Therapie — unabhängig von einer Anzeige.
Die Polizei kann eine Person aus der Wohnung wegweisen, und Artikel 28b des Zivilgesetzbuchs erlaubt gerichtliche Kontakt-, Annäherungs- und Ausschlussverbote. Die kantonale Opferhilfe berät kostenlos und ist nicht an eine Anzeige gebunden — das ist der wichtigste Punkt: Sie können Hilfe, Beratung und finanzielle Leistungen erhalten, ohne ein Strafverfahren auszulösen.
Die wichtigsten Punkte
| Wegweisung | Sofort durch die Polizei, Dauer nach kantonalem Recht, verlängerbar |
|---|---|
| Art. 28b ZGB | Annäherungs- und Kontaktverbot, Zuweisung der Wohnung |
| Offizialdelikte | Einfache Körperverletzung, wiederholte Tätlichkeiten und Drohung werden zwischen Partnern von Amts wegen verfolgt |
| Elektronische Überwachung | Seit 2022 zur Durchsetzung von Rayonverboten möglich |
| Opferhilfe | Kostenlos und vertraulich, ohne Anzeigepflicht |
| Aufenthaltsrecht | Sonderregeln schützen ausländische Betroffene, deren Bewilligung vom Ehegatten abhängt |
| Frauenhäuser | Kantonal koordiniert |
| Dauer der Wegweisung | Kantonal geregelt, meist zwischen zehn und vierzehn Tagen |
| Einstellung des Verfahrens | Bei bestimmten Delikten in der Partnerschaft möglich, aber überprüfbar |
In der Praxis
- Dokumentieren: Datum, Verletzungen, Fotos, Nachrichten, Zeugen, ärztliche Atteste.
- Den Auszug vorbereiten, bevor Sie ihn ankündigen — die Trennungsphase ist statistisch die gefährlichste.
- Dokumente, etwas Geld und einen Ersatzschlüssel außerhalb der Wohnung deponieren.
- Schule, Kita und Arbeitgeber informieren, wo Schutzvorkehrungen nötig sind.
- Während der Wegweisungsfrist die zivilrechtliche Schutzmassnahme nach Artikel 28b ZGB beantragen.
- Die Opferhilfestelle einschalten: Sie übernimmt auch Anwalts- und Unterbringungskosten.
Kosten und Übernahme
Die Opferhilfe ist kostenlos, einschliesslich der ersten anwaltlichen Beratung. Gerichtliche Massnahmen nach Artikel 28b ZGB können mit Kosten verbunden sein; die unentgeltliche Rechtspflege steht bei Mittellosigkeit offen.
Aktuelle Entwicklungen
Mehrere Kantone setzen elektronische Überwachung zur Durchsetzung von Annäherungsverboten ein, und die Umsetzung der Istanbul-Konvention hat zu einem Ausbau der Beratungsstellen und einer nationalen Hotline geführt.
Anlaufstellen
- Opferhilfe-Beratungsstellen in jedem Kanton.
- Polizei 117, Sanität 144; Die Dargebotene Hand 143.
- Kantonale Frauenhäuser und Interventionsstellen.
- Kantonale Opferhilfestellen und Interventionsstellen.
Gut zu wissen
Der Aufenthaltsstatus sollte niemanden vom Handeln abhalten: Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass eine Bewilligung nach einer gewaltbedingten Trennung bestehen bleiben kann. Die Opferhilfe erklärt die Voraussetzungen. Die Opferhilfe kann Anwaltskosten, Therapie und eine Notunterkunft finanzieren. Die Leistungen müssen beantragt werden und unterliegen Fristen.
Häufige Fragen
Muss ich Anzeige erstatten, um Hilfe zu bekommen?
Nein. Die Opferhilfe nach dem Opferhilfegesetz ist unabhängig von einer Anzeige und kostenlos; sie umfasst Beratung, Soforthilfe, Unterbringung und in bestimmten Fällen Entschädigung. Viele Betroffene nutzen sie, um sich in Ruhe zu entscheiden.
Was passiert mit meinem Aufenthaltsrecht, wenn ich gehe?
Ein Aufenthaltstitel, der von der Ehe abhängt, ist in den meisten Ländern nach einer Trennung gefährdet — es gibt aber fast überall eine Härtefallregelung für Betroffene häuslicher Gewalt, die ein eigenständiges Aufenthaltsrecht ermöglicht. Sie müssen die Gewalt belegen: ärztliche Atteste, Polizeiberichte, Schutzanordnungen. Lassen Sie sich vor der Trennung bei einer Fachberatungsstelle zu Ihrer konkreten Lage beraten.
