Häusliche Gewalt — Belgien (Deutschsprachige Gemeinschaft)

Vorläufiges Wohnungsverbot durch die Staatsanwaltschaft und ein Rahmengesetz gegen Femizide.

Übersichtskarte — Belgien (Deutschsprachige Gemeinschaft) — Häusliche Gewalt
Belgien (Deutschsprachige Gemeinschaft). Vereinfachte Übersichtskarte — Natural-Earth-Daten, gemeinfrei.

Die Rechtsgrundlage

Das Gesetz vom 15. Mai 2012 erlaubt der Staatsanwaltschaft ein vorläufiges Wohnungsverbot von zehn Tagen, das der Friedensrichter verlängern kann. Belgien hat 2023 als eines der ersten Länder Europas ein Rahmengesetz zur Bekämpfung von Femiziden verabschiedet, das Risikobewertung und statistische Erfassung vorschreibt.

Die Staatsanwaltschaft kann ein vorläufiges Wohnungsverbot aussprechen, das die gewalttätige Person für zunächst vierzehn Tage aus der Wohnung entfernt und vom Familiengericht verlängert werden kann. Belgien hat zudem als eines der ersten Länder Europas ein Rahmengesetz gegen Femizide verabschiedet, das Datenerhebung, Risikoanalyse und Schulung von Polizei und Justiz verbindlich regelt.

Als Mitgliedstaat der Europäischen Union muss die hiesige Gesetzgebung den Mindeststandard der Richtlinie (EU) 2024/1385 erreichen, umzusetzen bis spätestens Juni 2027.

Die wichtigsten Punkte

WohnungsverbotZehn Tage durch die Staatsanwaltschaft, verlängerbar durch den Friedensrichter
Zivilrechtlicher SchutzDer Friedensrichter kann die Ehewohnung zuweisen
Femizid-RahmengesetzSeit 2023, mit Risikobewertung und Datenerhebung
Zentren für sexuelle GewaltRund um die Uhr, mit Beweissicherung
UnterbringungAufnahmehäuser, regional koordiniert
JugendhilfeKann zum Schutz der Kinder eingeschaltet werden
Dauer des WohnungsverbotsVierzehn Tage, verlängerbar durch das Familiengericht
Kostenlose RechtshilfeFür Opfer häuslicher Gewalt breit zugänglich

In der Praxis

Kosten und Übernahme

Beratung über die Hilfelinien und die Fachdienste ist kostenlos, in der Deutschsprachigen Gemeinschaft auch auf Deutsch. Gerichtliche Verfahren werden bei geringem Einkommen über die juristische Zweitlinienhilfe finanziert.

Aktuelle Entwicklungen

Das Rahmengesetz gegen Femizide ist in Kraft und wird schrittweise umgesetzt, mit verbindlichen Risikoanalysen und einer nationalen Statistik; das vorläufige Wohnungsverbot ist verfahrensrechtlich gestrafft worden.

Anlaufstellen

Gut zu wissen

Mit dem vorläufigen Wohnungsverbot können Sie in der Wohnung bleiben, während die gewaltausübende Person gehen muss — häufig die bessere Lösung als ein Auszug mit Kindern. Das Rahmengesetz von 2023 verpflichtet die Behörden zu einer Risikobewertung. Bestehen Sie darauf, dass sie durchgeführt und dokumentiert wird – sie beeinflusst alle weiteren Maßnahmen.

Häufige Fragen

Was regelt das Gesetz gegen Femizide?

Es definiert Femizid rechtlich, verpflichtet zur systematischen Erhebung von Daten, schreibt Risikoanalysen bei Anzeigen häuslicher Gewalt vor und verlangt Schulungen für Polizei und Justiz. Für Betroffene heißt das vor allem: Eine Anzeige soll nicht mehr als Einzelfall behandelt, sondern in einem Risikoverlauf eingeordnet werden.

Was passiert mit meinem Aufenthaltsrecht, wenn ich gehe?

Ein Aufenthaltstitel, der von der Ehe abhängt, ist in den meisten Ländern nach einer Trennung gefährdet — es gibt aber fast überall eine Härtefallregelung für Betroffene häuslicher Gewalt, die ein eigenständiges Aufenthaltsrecht ermöglicht. Sie müssen die Gewalt belegen: ärztliche Atteste, Polizeiberichte, Schutzanordnungen. Lassen Sie sich vor der Trennung bei einer Fachberatungsstelle zu Ihrer konkreten Lage beraten.

Offizielle Quellen und Links

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