Die Rechtsgrundlage
Das Gesetz vom 15. Mai 2012 erlaubt der Staatsanwaltschaft ein vorläufiges Wohnungsverbot von zehn Tagen, das der Friedensrichter verlängern kann. Belgien hat 2023 als eines der ersten Länder Europas ein Rahmengesetz zur Bekämpfung von Femiziden verabschiedet, das Risikobewertung und statistische Erfassung vorschreibt.
Die Staatsanwaltschaft kann ein vorläufiges Wohnungsverbot aussprechen, das die gewalttätige Person für zunächst vierzehn Tage aus der Wohnung entfernt und vom Familiengericht verlängert werden kann. Belgien hat zudem als eines der ersten Länder Europas ein Rahmengesetz gegen Femizide verabschiedet, das Datenerhebung, Risikoanalyse und Schulung von Polizei und Justiz verbindlich regelt.
Als Mitgliedstaat der Europäischen Union muss die hiesige Gesetzgebung den Mindeststandard der Richtlinie (EU) 2024/1385 erreichen, umzusetzen bis spätestens Juni 2027.
Die wichtigsten Punkte
| Wohnungsverbot | Zehn Tage durch die Staatsanwaltschaft, verlängerbar durch den Friedensrichter |
|---|---|
| Zivilrechtlicher Schutz | Der Friedensrichter kann die Ehewohnung zuweisen |
| Femizid-Rahmengesetz | Seit 2023, mit Risikobewertung und Datenerhebung |
| Zentren für sexuelle Gewalt | Rund um die Uhr, mit Beweissicherung |
| Unterbringung | Aufnahmehäuser, regional koordiniert |
| Jugendhilfe | Kann zum Schutz der Kinder eingeschaltet werden |
| Dauer des Wohnungsverbots | Vierzehn Tage, verlängerbar durch das Familiengericht |
| Kostenlose Rechtshilfe | Für Opfer häuslicher Gewalt breit zugänglich |
In der Praxis
- Dokumentieren: Datum, Verletzungen, Fotos, Nachrichten, Zeugen, ärztliche Atteste.
- Den Auszug vorbereiten, bevor Sie ihn ankündigen — die Trennungsphase ist statistisch die gefährlichste.
- Dokumente, etwas Geld und einen Ersatzschlüssel außerhalb der Wohnung deponieren.
- Schule, Kita und Arbeitgeber informieren, wo Schutzvorkehrungen nötig sind.
- Die Verlängerung des Wohnungsverbots beim Familiengericht rechtzeitig beantragen.
- Die kostenlose Rechtshilfe beim Büro für juristische Erstberatung beantragen.
Kosten und Übernahme
Beratung über die Hilfelinien und die Fachdienste ist kostenlos, in der Deutschsprachigen Gemeinschaft auch auf Deutsch. Gerichtliche Verfahren werden bei geringem Einkommen über die juristische Zweitlinienhilfe finanziert.
Aktuelle Entwicklungen
Das Rahmengesetz gegen Femizide ist in Kraft und wird schrittweise umgesetzt, mit verbindlichen Risikoanalysen und einer nationalen Statistik; das vorläufige Wohnungsverbot ist verfahrensrechtlich gestrafft worden.
Anlaufstellen
- 0800 30 030 Écoute Violences Conjugales; 1712 auf Niederländisch.
- Zentren für die Betreuung nach sexueller Gewalt.
- Polizei 101, europaweit 112; Télé-Accueil 107 für seelische Notlagen.
- Familiengericht und Büros für juristische Erstberatung.
Gut zu wissen
Mit dem vorläufigen Wohnungsverbot können Sie in der Wohnung bleiben, während die gewaltausübende Person gehen muss — häufig die bessere Lösung als ein Auszug mit Kindern. Das Rahmengesetz von 2023 verpflichtet die Behörden zu einer Risikobewertung. Bestehen Sie darauf, dass sie durchgeführt und dokumentiert wird – sie beeinflusst alle weiteren Maßnahmen.
Häufige Fragen
Was regelt das Gesetz gegen Femizide?
Es definiert Femizid rechtlich, verpflichtet zur systematischen Erhebung von Daten, schreibt Risikoanalysen bei Anzeigen häuslicher Gewalt vor und verlangt Schulungen für Polizei und Justiz. Für Betroffene heißt das vor allem: Eine Anzeige soll nicht mehr als Einzelfall behandelt, sondern in einem Risikoverlauf eingeordnet werden.
Was passiert mit meinem Aufenthaltsrecht, wenn ich gehe?
Ein Aufenthaltstitel, der von der Ehe abhängt, ist in den meisten Ländern nach einer Trennung gefährdet — es gibt aber fast überall eine Härtefallregelung für Betroffene häuslicher Gewalt, die ein eigenständiges Aufenthaltsrecht ermöglicht. Sie müssen die Gewalt belegen: ärztliche Atteste, Polizeiberichte, Schutzanordnungen. Lassen Sie sich vor der Trennung bei einer Fachberatungsstelle zu Ihrer konkreten Lage beraten.
Offizielle Quellen und Links
- belgium.be — amtliches Portal der föderalen Dienste, auch auf Deutsch
- Ostbelgien Live — Portal der Deutschsprachigen Gemeinschaft
