Die Rechtsgrundlage
Mit der Revision von 2013 behalten die Ehegatten grundsätzlich ihren angestammten Namen; sie können auch den Namen eines der beiden zum gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Der zuvor mögliche Allianzname wurde abgeschafft; das Parlament hat die Wiedereinführung des Doppelnamens beschlossen. Seit 2022 können transgeschlechtliche Personen Vornamen und Geschlechtseintrag durch einfache Erklärung ändern.
Seit 2013 behält in der Schweiz jeder Ehegatte grundsätzlich seinen Namen; ein gemeinsamer Familienname kann gewählt werden. Der Doppelname war dabei abgeschafft worden und kehrt nach einem Parlamentsbeschluss zurück — eine Korrektur, die nach jahrelanger Kritik erfolgte, weil viele Paare den Doppelnamen ausdrücklich wollten. Für das Kind ist der Name bei der Eheschließung oder der Geburt zu bestimmen.
Die wichtigsten Punkte
| Nach der Heirat | Jeder behält den eigenen Namen, sofern nichts anderes erklärt wird |
|---|---|
| Doppelname | 2013 abgeschafft, vom Parlament wieder eingeführt — Stand beim Zivilstandsamt erfragen |
| Kindername | Der gemeinsame Familienname oder, bei verschiedenen Namen, einer der beiden |
| Namensänderung | Bewilligung der kantonalen Behörde bei achtenswerten Gründen |
| Transgeschlechtliche Personen | Erklärung vor der Zivilstandsbeamtin seit 1. Januar 2022 |
| Gebühren | Kantonal unterschiedlich |
| Grundsatz seit 2013 | Jeder Ehegatte behält seinen Namen, sofern nichts anderes erklärt wird |
| Allianzname | Gesellschaftlich üblich, aber kein amtlicher Name |
| Reformdebatte | Die Wiedereinführung des amtlichen Doppelnamens ist in parlamentarischer Beratung |
In der Praxis
- Namenserklärung bei der Trauung abgeben; spätere Änderungen sind bewilligungspflichtig.
- Für eine Namensänderung ein begründetes Gesuch bei der kantonalen Behörde einreichen.
- Nach der Änderung Ausweise, Versicherungen, Pensionskasse und Register anpassen.
- Beim Zivilstandsamt nach dem Inkrafttreten der Doppelnamenregelung fragen.
- Die Erklärung zum Namen vor der Trauung beim Zivilstandsamt abgeben.
- Bei Kindern die Wahl bewusst treffen: Sie gilt für alle weiteren Kinder.
Kosten und Übernahme
Kantonale Gebühren, für Namensänderungen meist im dreistelligen Bereich; die Erklärung für transgeschlechtliche Personen ist günstig.
Aktuelle Entwicklungen
Nach der Abschaffung des Doppelnamens im Jahr 2013 hat das Parlament seine Wiedereinführung beschlossen; damit stehen Paaren wieder alle Varianten offen — eigener Name, gemeinsamer Name oder Doppelname.
Anlaufstellen
- Zivilstandsämter der Kantone.
- Kantonale Behörden für Namensänderungen.
- Beratungsstellen für trans Personen.
- Zivilstandsämter der Wohngemeinden.
Gut zu wissen
Vor einem Antrag lohnt der Anruf beim Zivilstandsamt: Beim Doppelnamen kommt es auf das genaue Inkrafttreten und den betroffenen Personenkreis an. Der Allianzname – beide Namen mit Bindestrich im Alltag – steht in keinem amtlichen Dokument. Für Pass und Ausweis zählt allein der amtliche Name.
Häufige Fragen
Kann man in der Schweiz wieder einen Doppelnamen führen?
Das Parlament hat die Wiedereinführung beschlossen; damit können Ehegatten ihren eigenen Namen mit dem des Partners verbinden und ihn auch an die Kinder weitergeben. Prüfen Sie beim Zivilstandsamt, ab wann und in welcher Form die Regelung in Ihrem Fall gilt.
Was ist nach einer Namensänderung zu tun?
Alle Dokumente nachziehen, und zwar in dieser Reihenfolge: Personenstandsregister, Ausweis und Reisepass, Führerschein, Melderegister, Sozialversicherung, Bank und Versicherungen, Arbeitgeber, Vermieter. Reisen Sie nicht mit Dokumenten, die unterschiedliche Namen tragen — Fluggesellschaften und Grenzbehörden verlangen Übereinstimmung zwischen Ticket und Pass.
