Die Rechtsgrundlage
Das liechtensteinische Namensrecht verbindet Elemente des schweizerischen und des österreichischen Rechts: Die Ehegatten können einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen oder ihre Namen behalten; eine Namensänderung bedarf einer behördlichen Bewilligung bei Vorliegen achtenswerter Gründe.
Eine Namensänderung setzt in Liechtenstein eine behördliche Bewilligung voraus, die einen wichtigen Grund verlangt. Im Ehe- und Kindesnamensrecht orientiert sich das Land an der schweizerischen und österreichischen Praxis. Bei binationalen Paaren stellt sich regelmäßig die Frage, ob der in Liechtenstein geführte Name im Heimatstaat des Partners anerkannt wird — klären Sie das vorher.
Die wichtigsten Punkte
| Ehename | Gemeinsamer Name oder Beibehaltung |
|---|---|
| Kindername | Nach den gesetzlichen Regeln, je nach Namensführung der Eltern |
| Namensänderung | Behördliche Bewilligung bei achtenswerten Gründen |
| Vornamen | Frei wählbar, sofern dem Kindeswohl nicht abträglich |
| Register | Zivilstandsamt führt die Eintragungen |
| Grenzüberschreitend | Bei Doppelbürgerschaft können zwei Rechtsordnungen betroffen sein |
| Anlehnung an die Schweiz | Das Namensrecht folgt in weiten Teilen schweizerischem Vorbild |
In der Praxis
- Gesuch beim zuständigen Amt einreichen und begründen.
- Nach der Bewilligung Ausweise, Register und Versicherungen anpassen.
- Bei Doppelbürgerschaft die Änderung auch im anderen Staat nachvollziehen lassen.
- Bei doppelter Staatsangehörigkeit die Schreibweise in beiden Registern abgleichen.
- Die Namenserklärung vor der Trauung abgeben.
Kosten und Übernahme
Für die Bewilligung fällt eine Verwaltungsgebühr an; die anschließende Ausstellung neuer Ausweise und Pässe wird gesondert berechnet.
Aktuelle Entwicklungen
Die Verfahren sind an die Praxis der Nachbarstaaten angeglichen worden; mit der Öffnung der Ehe 2025 gelten die namensrechtlichen Wahlmöglichkeiten für alle Ehepaare gleichermaßen.
Anlaufstellen
- Zivilstandsamt Liechtenstein.
- Ausländer- und Passamt für Ausweisdokumente.
- Rechtsanwälte für grenzüberschreitende Fälle.
Gut zu wissen
Eine im Ausland bewilligte Namensänderung wird nicht automatisch übernommen. Sie muss im liechtensteinischen Register gesondert nachgeführt werden. Doppelbürger führen gelegentlich in zwei Ländern unterschiedliche Namen. Das führt bei Pass und Erbschaft zu Problemen – gleichen Sie die Register frühzeitig ab.
Häufige Fragen
Was gilt als wichtiger Grund für eine Namensänderung?
Etwa ein anstößiger oder stark belastender Name, eine lange tatsächlich geführte abweichende Namensform oder die Angleichung an die Namensführung der Familie im Ausland. Die Behörde entscheidet im Einzelfall; eine Begründung mit Belegen erhöht die Erfolgsaussichten erheblich.
Was ist nach einer Namensänderung zu tun?
Alle Dokumente nachziehen, und zwar in dieser Reihenfolge: Personenstandsregister, Ausweis und Reisepass, Führerschein, Melderegister, Sozialversicherung, Bank und Versicherungen, Arbeitgeber, Vermieter. Reisen Sie nicht mit Dokumenten, die unterschiedliche Namen tragen — Fluggesellschaften und Grenzbehörden verlangen Übereinstimmung zwischen Ticket und Pass.
Offizielle Quellen und Links
- Landesverwaltung Liechtenstein — amtliches Portal des Fürstentums
- Gesetzesdatenbank — Landesgesetzblatt und geltendes Recht
