Namensrecht — Liechtenstein

Namensänderung mit behördlicher Bewilligung, im Ehe- und Kindesnamensrecht nach schweizerisch-österreichischem Vorbild.

Übersichtskarte — Liechtenstein — Namensrecht
Liechtenstein. Vereinfachte Übersichtskarte — Natural-Earth-Daten, gemeinfrei.

Die Rechtsgrundlage

Das liechtensteinische Namensrecht verbindet Elemente des schweizerischen und des österreichischen Rechts: Die Ehegatten können einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen oder ihre Namen behalten; eine Namensänderung bedarf einer behördlichen Bewilligung bei Vorliegen achtenswerter Gründe.

Eine Namensänderung setzt in Liechtenstein eine behördliche Bewilligung voraus, die einen wichtigen Grund verlangt. Im Ehe- und Kindesnamensrecht orientiert sich das Land an der schweizerischen und österreichischen Praxis. Bei binationalen Paaren stellt sich regelmäßig die Frage, ob der in Liechtenstein geführte Name im Heimatstaat des Partners anerkannt wird — klären Sie das vorher.

Die wichtigsten Punkte

EhenameGemeinsamer Name oder Beibehaltung
KindernameNach den gesetzlichen Regeln, je nach Namensführung der Eltern
NamensänderungBehördliche Bewilligung bei achtenswerten Gründen
VornamenFrei wählbar, sofern dem Kindeswohl nicht abträglich
RegisterZivilstandsamt führt die Eintragungen
GrenzüberschreitendBei Doppelbürgerschaft können zwei Rechtsordnungen betroffen sein
Anlehnung an die SchweizDas Namensrecht folgt in weiten Teilen schweizerischem Vorbild

In der Praxis

Kosten und Übernahme

Für die Bewilligung fällt eine Verwaltungsgebühr an; die anschließende Ausstellung neuer Ausweise und Pässe wird gesondert berechnet.

Aktuelle Entwicklungen

Die Verfahren sind an die Praxis der Nachbarstaaten angeglichen worden; mit der Öffnung der Ehe 2025 gelten die namensrechtlichen Wahlmöglichkeiten für alle Ehepaare gleichermaßen.

Anlaufstellen

Gut zu wissen

Eine im Ausland bewilligte Namensänderung wird nicht automatisch übernommen. Sie muss im liechtensteinischen Register gesondert nachgeführt werden. Doppelbürger führen gelegentlich in zwei Ländern unterschiedliche Namen. Das führt bei Pass und Erbschaft zu Problemen – gleichen Sie die Register frühzeitig ab.

Häufige Fragen

Was gilt als wichtiger Grund für eine Namensänderung?

Etwa ein anstößiger oder stark belastender Name, eine lange tatsächlich geführte abweichende Namensform oder die Angleichung an die Namensführung der Familie im Ausland. Die Behörde entscheidet im Einzelfall; eine Begründung mit Belegen erhöht die Erfolgsaussichten erheblich.

Was ist nach einer Namensänderung zu tun?

Alle Dokumente nachziehen, und zwar in dieser Reihenfolge: Personenstandsregister, Ausweis und Reisepass, Führerschein, Melderegister, Sozialversicherung, Bank und Versicherungen, Arbeitgeber, Vermieter. Reisen Sie nicht mit Dokumenten, die unterschiedliche Namen tragen — Fluggesellschaften und Grenzbehörden verlangen Übereinstimmung zwischen Ticket und Pass.

Offizielle Quellen und Links

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