Die Rechtsgrundlage
Das reformierte Namensrecht, in Kraft seit dem 1. Mai 2025, erlaubt Ehepaaren einen echten Doppelnamen aus beiden Familiennamen, mit oder ohne Bindestrich. Auch Kinder können einen Doppelnamen aus den Namen beider Eltern führen, unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind. Für transgeschlechtliche Personen gilt seit November 2024 das Selbstbestimmungsgesetz.
Zum 1. Mai 2025 ist die größte Reform des Namensrechts seit Jahrzehnten in Kraft getreten. Ehepaare können jetzt einen echten Doppelnamen als gemeinsamen Ehenamen führen, und Kinder können die Namen beider Eltern tragen. Zudem sind Namensanpassungen an die Tradition der Herkunftsfamilie möglich geworden — etwa geschlechtsangepasste Formen —, was für binationale Paare erhebliche Bedeutung hat.
Als Mitgliedstaat der Europäischen Union muss dieses Land den in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig erworbenen Namen anerkennen — nach der Rechtsprechung Garcia Avello und Grunkin-Paul des Gerichtshofs.
Die wichtigsten Punkte
| Ehename | Echter Doppelname möglich, Reihenfolge frei wählbar |
|---|---|
| Kindername | Doppelname aus beiden Elternnamen möglich, auch ohne gemeinsamen Ehenamen |
| Ohne Einigung | Einigen sich die Eltern binnen eines Monats nicht, erhält das Kind einen alphabetisch gereihten Doppelnamen |
| Rückwirkung | Für vor Mai 2025 geborene Kinder ist eine nachträgliche Änderung möglich |
| Minderheiten | Namenstraditionen nationaler Minderheiten werden berücksichtigt |
| Vornamen | Keine Liste; das Standesamt kann nur bei Gefährdung des Kindeswohls ablehnen |
| Selbstbestimmungsgesetz | Seit 1. November 2024 Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag durch Erklärung beim Standesamt |
| Namensrechtsreform 2025 | Echte Doppelnamen für Ehegatten und Kinder sind seit der Reform möglich |
| Geschwisterbindung | Die Wahl beim ersten Kind bindet die weiteren Kinder |
| Namensänderung | Außerhalb dieser Fälle nur bei wichtigem Grund, über die Namensänderungsbehörde |
In der Praxis
- Namensänderungen nach dem Namensänderungsgesetz erfordern einen wichtigen Grund und werden von der Verwaltungsbehörde geprüft.
- Die Erklärung nach dem Selbstbestimmungsgesetz ist drei Monate vorher anzumelden; danach gilt eine einjährige Sperrfrist.
- Mehrere beglaubigte Abschriften der Urkunde besorgen.
- Ausweis, Pass, Führerschein, Melderegister, Krankenkasse, Bank, Rentenversicherung und Zeugnisse anpassen.
- Die Namenswahl vor der Geburtsanzeige klären – die Erklärung erfolgt beim Standesamt.
- Bei Namensänderung den wichtigen Grund schriftlich belegen, etwa mit ärztlichen oder schulischen Stellungnahmen.
Kosten und Übernahme
Standesamtliche Erklärungen sind kostengünstig; behördliche Namensänderungen kosten je nach Aufwand mehr.
Aktuelle Entwicklungen
Die Namensrechtsreform vom 1. Mai 2025 erlaubt echte Doppelnamen für Ehepaare und Kinder, erleichtert Namensänderungen nach einer Scheidung und öffnet Anpassungen an die Namenstradition der Herkunftsfamilie — ein wichtiger Punkt für binationale Familien.
Anlaufstellen
- Standesamt des Wohnorts.
- Untere Verwaltungsbehörden für Namensänderungen nach dem NamÄndG.
- Beratungsstellen für trans, inter und nichtbinäre Personen.
- Namensänderungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte.
Gut zu wissen
Die Reform gilt auch rückwirkend für ältere Kinder: Wer einen Doppelnamen nachträglich wünscht, kann das innerhalb der vorgesehenen Fristen erklären. Die Reform des Namensrechts hat die Möglichkeiten deutlich erweitert. Wer vor der Reform geheiratet hat, kann teilweise nachträglich eine neue Erklärung abgeben – fragen Sie beim Standesamt nach.
Häufige Fragen
Können Ehepaare in Deutschland jetzt einen Doppelnamen führen?
Ja, seit dem 1. Mai 2025. Der Doppelname kann als gemeinsamer Ehename geführt werden, und die Kinder können ihn übernehmen. Zuvor war nur ein Begleitname für einen Ehegatten möglich. Die Erklärung erfolgt beim Standesamt.
Was ist nach einer Namensänderung zu tun?
Alle Dokumente nachziehen, und zwar in dieser Reihenfolge: Personenstandsregister, Ausweis und Reisepass, Führerschein, Melderegister, Sozialversicherung, Bank und Versicherungen, Arbeitgeber, Vermieter. Reisen Sie nicht mit Dokumenten, die unterschiedliche Namen tragen — Fluggesellschaften und Grenzbehörden verlangen Übereinstimmung zwischen Ticket und Pass.
Offizielle Quellen und Links
- Gesetze im Internet — amtliche Fassung der Bundesgesetze
- Bund.de — Behördenwegweiser des Bundes
