Die Erbfolge — Österreich

Das Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 hat zum 1. Januar 2017 den Pflichtteil der Eltern abgeschafft, die Stundung ermöglicht und dem Lebensgefährten ein außerordentliches Erbrecht gegeben.

Übersichtskarte — Österreich — Die Erbfolge
Österreich. Vereinfachte Übersichtskarte — Natural-Earth-Daten, gemeinfrei.

Die Rechtsgrundlage

Das ABGB ordnet die gesetzliche Erbfolge nach Linien. Der Ehegatte oder eingetragene Partner erbt neben Kindern ein Drittel. Pflichtteilsberechtigt sind seit 2017 nur noch Nachkommen und der Ehegatte, jeweils in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils; der Elternpflichtteil wurde abgeschafft. Neu ist die Möglichkeit, den Pflichtteil auf bis zu fünf Jahre zu stunden, sowie das Pflegevermächtnis für nahe Angehörige, die den Erblasser gepflegt haben. Der Lebensgefährte erbt außerordentlich, wenn keine anderen Erben vorhanden sind.

Das Pflegevermächtnis ist die praktisch wichtigste Neuerung. Wer eine nahe Angehörige in den letzten drei Jahren vor dem Tod mindestens sechs Monate lang nicht nur geringfügig gepflegt hat, erhält dafür einen Anspruch gegen den Nachlass. Das betrifft typischerweise die Tochter, die den Beruf reduziert hat, und es wird noch immer selten geltend gemacht.

Die Stundung des Pflichtteils löst das klassische Problem: Ein Kind verlangt Geld, das nur im Haus steckt. Der Erblasser kann letztwillig anordnen, dass der Pflichtteil erst nach bis zu fünf Jahren fällig wird, das Gericht kann auf zehn Jahre verlängern.

Der Lebensgefährte erbt nur, wenn weder Verwandte noch Ehegatte vorhanden sind — praktisch also fast nie. Er hat jedoch ein gesetzliches Wohnrecht in der gemeinsamen Wohnung für ein Jahr nach dem Tod.

Als Mitgliedstaat der Europäischen Union richtet sich das auf einen grenzüberschreitenden Nachlass anwendbare Recht hier nach der Verordnung (EU) Nr. 650/2012: Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, sofern nicht ausdrücklich das Heimatrecht gewählt wurde.

Die wichtigsten Punkte

RechtsgrundlagenABGB; Erbrechts-Änderungsgesetz 2015, in Kraft seit 1. Januar 2017
EhegatteEin Drittel neben Kindern; zwei Drittel neben Eltern
PflichtteilHälfte des gesetzlichen Erbteils, nur für Nachkommen und Ehegatten
ElternpflichtteilSeit 2017 abgeschafft
PflegevermächtnisAnspruch für nahe Angehörige, die gepflegt haben
ErbschaftsteuerSeit 2008 abgeschafft; Grunderwerbsteuer fällt an

In der Praxis

Kosten und Übernahme

Das Verlassenschaftsverfahren kostet je nach Nachlasswert einige hundert bis einige tausend Euro an Gerichtskommissärsgebühren. Eine Erbschaftsteuer gibt es seit 2008 nicht mehr; bei Liegenschaften fällt Grunderwerbsteuer nach dem Grundstückswert an, mit begünstigtem Stufentarif im Familienverband.

Aktuelle Entwicklungen

Die Reform von 2017 hat das Erbrecht erstmals seit 1811 grundlegend modernisiert; die Praxis zum Pflegevermächtnis und zur Pflichtteilsstundung hat sich seither gefestigt.

Anlaufstellen

Gut zu wissen

Die unbedingte Erbantrittserklärung führt zur unbeschränkten Haftung für Nachlassschulden: Im Zweifel bedingt antreten und ein Inventar errichten lassen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Pflichtteil in Österreich?

Die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, und zwar nur für Nachkommen und den Ehegatten; der Elternpflichtteil wurde 2017 abgeschafft.

Was ist das Pflegevermächtnis?

Ein Anspruch gegen den Nachlass für nahe Angehörige, die den Erblasser in den letzten drei Jahren mindestens sechs Monate lang gepflegt haben.

Gibt es eine Erbschaftsteuer?

Nein, seit 2008 nicht mehr. Bei Liegenschaften fällt Grunderwerbsteuer an.

Erbt der Lebensgefährte?

Nur außerordentlich, wenn keine anderen Erben vorhanden sind. Er hat aber ein einjähriges Wohnrecht in der gemeinsamen Wohnung.

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