Adoption — Italien (Südtirol)

In Südtirol gilt italienisches Adoptionsrecht: das Jugendgericht in Bozen entscheidet, die Ehe ist Voraussetzung, und die Eignungserklärung gilt drei Jahre.

Übersichtskarte — Italien (Südtirol) — Adoption
Italien (Südtirol). Vereinfachte Übersichtskarte — Natural-Earth-Daten, gemeinfrei.

Die Rechtsgrundlage

Maßgeblich ist das italienische Gesetz Nr. 184/1983 in der Fassung des Gesetzes Nr. 149/2001. Adoptieren können ausschließlich seit mindestens drei Jahren verheiratete Paare, wobei auch eine vorangegangene stabile Lebensgemeinschaft angerechnet wird. Der Altersabstand zum Kind muss mindestens achtzehn und darf höchstens fünfundvierzig Jahre betragen, mit Ausnahmen. Zuständig ist das Jugendgericht Bozen, das die Eignungserklärung ausspricht und die Adoption verfügt.

Die Zweisprachigkeit wirkt sich praktisch aus: Anträge und Verfahren beim Jugendgericht Bozen können auf Deutsch geführt werden, und die Sozialdienste arbeiten in beiden Sprachen. Für deutschsprachige Südtiroler ist das ein spürbarer Unterschied zum restlichen Staatsgebiet.

Die strenge Ehevoraussetzung des italienischen Rechts trennt Südtirol deutlich von Österreich und Deutschland, wohin viele familiäre Bezüge bestehen. Ein Südtiroler Paar kann nicht einfach in Innsbruck adoptieren: Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt.

Die Auslandsadoption ist in Italien traditionell stark ausgeprägt und läuft zwingend über eine vom CAI ermächtigte Vermittlungsstelle. Die Zahl der Verfahren ist allerdings auch hier stark zurückgegangen.

Gleichgeschlechtliche Paare: Italien kennt keine gleichgeschlechtliche Ehe, sondern die zivile Verbindung von 2016, die die Stiefkindadoption ausdrücklich ausklammert; Gerichte haben sie dennoch im Einzelfall zugelassen. Die gemeinsame Adoption bleibt verschlossen.

Die wichtigsten Punkte

RechtsgrundlagenGesetz Nr. 184/1983, geändert durch Gesetz Nr. 149/2001
GerichtJugendgericht Bozen, Tribunale per i minorenni
VoraussetzungSeit mindestens drei Jahren verheiratetes Paar
AltersabstandMindestens 18, höchstens 45 Jahre, mit Ausnahmen
EignungserklärungGültig drei Jahre, erneuerbar
Haager ÜbereinkommenÜber Italien Vertragsstaat seit 2000

In der Praxis

Kosten und Übernahme

Das gerichtliche Verfahren ist nahezu kostenfrei. Eine Auslandsadoption kostet über eine ermächtigte Vermittlungsstelle 15 000 bis 30 000 €; ein Teil der Kosten ist steuerlich absetzbar. Der Adoptionsurlaub entspricht dem Mutterschaftsurlaub und beträgt fünf Monate ab Aufnahme des Kindes.

Aktuelle Entwicklungen

Die italienische Rechtsprechung hat die adozione in casi particolari zunehmend genutzt, um Kinder in gleichgeschlechtlichen Familien rechtlich abzusichern, ohne dass der Gesetzgeber die gemeinschaftliche Adoption geöffnet hätte.

Anlaufstellen

Gut zu wissen

Unverheiratete Paare und Alleinstehende können in Italien nicht gemeinschaftlich adoptieren; nur die adozione in casi particolari steht in engen Konstellationen offen.

Häufige Fragen

Welches Gericht ist in Südtirol zuständig?

Das Jugendgericht Bozen, das sowohl die Eignungserklärung ausspricht als auch die Adoption verfügt.

Können unverheiratete Paare adoptieren?

Nein. Das italienische Recht verlangt eine seit mindestens drei Jahren bestehende Ehe für die gemeinschaftliche Adoption.

Kann das Verfahren auf Deutsch geführt werden?

Ja. In Südtirol besteht das Recht auf Gebrauch der deutschen Sprache vor Gericht und gegenüber den Sozialdiensten.

Wie lange gilt die Eignungserklärung?

Drei Jahre; sie kann erneuert werden.

Offizielle Quellen und Links

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