Die Rechtsgrundlage
Maßgeblich ist das italienische Gesetz Nr. 184/1983 in der Fassung des Gesetzes Nr. 149/2001. Adoptieren können ausschließlich seit mindestens drei Jahren verheiratete Paare, wobei auch eine vorangegangene stabile Lebensgemeinschaft angerechnet wird. Der Altersabstand zum Kind muss mindestens achtzehn und darf höchstens fünfundvierzig Jahre betragen, mit Ausnahmen. Zuständig ist das Jugendgericht Bozen, das die Eignungserklärung ausspricht und die Adoption verfügt.
Die Zweisprachigkeit wirkt sich praktisch aus: Anträge und Verfahren beim Jugendgericht Bozen können auf Deutsch geführt werden, und die Sozialdienste arbeiten in beiden Sprachen. Für deutschsprachige Südtiroler ist das ein spürbarer Unterschied zum restlichen Staatsgebiet.
Die strenge Ehevoraussetzung des italienischen Rechts trennt Südtirol deutlich von Österreich und Deutschland, wohin viele familiäre Bezüge bestehen. Ein Südtiroler Paar kann nicht einfach in Innsbruck adoptieren: Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt.
Die Auslandsadoption ist in Italien traditionell stark ausgeprägt und läuft zwingend über eine vom CAI ermächtigte Vermittlungsstelle. Die Zahl der Verfahren ist allerdings auch hier stark zurückgegangen.
Gleichgeschlechtliche Paare: Italien kennt keine gleichgeschlechtliche Ehe, sondern die zivile Verbindung von 2016, die die Stiefkindadoption ausdrücklich ausklammert; Gerichte haben sie dennoch im Einzelfall zugelassen. Die gemeinsame Adoption bleibt verschlossen.
Die wichtigsten Punkte
| Rechtsgrundlagen | Gesetz Nr. 184/1983, geändert durch Gesetz Nr. 149/2001 |
|---|---|
| Gericht | Jugendgericht Bozen, Tribunale per i minorenni |
| Voraussetzung | Seit mindestens drei Jahren verheiratetes Paar |
| Altersabstand | Mindestens 18, höchstens 45 Jahre, mit Ausnahmen |
| Eignungserklärung | Gültig drei Jahre, erneuerbar |
| Haager Übereinkommen | Über Italien Vertragsstaat seit 2000 |
In der Praxis
- Beim Jugendgericht Bozen die Verfügbarkeitserklärung für eine Inlands- oder Auslandsadoption einreichen.
- Die Abklärung durch den Sozialsprengel und den psychologischen Dienst durchlaufen.
- Die Eignungserklärung erhalten; für die Auslandsadoption eine vom CAI ermächtigte Vermittlungsstelle beauftragen.
- Die Zuordnung eines Kindes abwarten und die Begegnung wahrnehmen.
- Die Vorpflegezeit absolvieren und die Adoption durch das Jugendgericht verfügen lassen.
Kosten und Übernahme
Das gerichtliche Verfahren ist nahezu kostenfrei. Eine Auslandsadoption kostet über eine ermächtigte Vermittlungsstelle 15 000 bis 30 000 €; ein Teil der Kosten ist steuerlich absetzbar. Der Adoptionsurlaub entspricht dem Mutterschaftsurlaub und beträgt fünf Monate ab Aufnahme des Kindes.
Aktuelle Entwicklungen
Die italienische Rechtsprechung hat die adozione in casi particolari zunehmend genutzt, um Kinder in gleichgeschlechtlichen Familien rechtlich abzusichern, ohne dass der Gesetzgeber die gemeinschaftliche Adoption geöffnet hätte.
Anlaufstellen
- Jugendgericht Bozen, Tribunale per i minorenni di Bolzano
- Sozialsprengel der Bezirksgemeinschaften und der Gemeinde Bozen
- Familienagentur der Autonomen Provinz Bozen
- Commissione per le Adozioni Internazionali, die italienische Zentrale Behörde
- Vom CAI ermächtigte Vermittlungsstellen
Gut zu wissen
Unverheiratete Paare und Alleinstehende können in Italien nicht gemeinschaftlich adoptieren; nur die adozione in casi particolari steht in engen Konstellationen offen.
Häufige Fragen
Welches Gericht ist in Südtirol zuständig?
Das Jugendgericht Bozen, das sowohl die Eignungserklärung ausspricht als auch die Adoption verfügt.
Können unverheiratete Paare adoptieren?
Nein. Das italienische Recht verlangt eine seit mindestens drei Jahren bestehende Ehe für die gemeinschaftliche Adoption.
Kann das Verfahren auf Deutsch geführt werden?
Ja. In Südtirol besteht das Recht auf Gebrauch der deutschen Sprache vor Gericht und gegenüber den Sozialdiensten.
Wie lange gilt die Eignungserklärung?
Drei Jahre; sie kann erneuert werden.
Offizielle Quellen und Links
- Autonome Provinz Bozen – Südtirol — amtliches Landesportal, deutsch und italienisch
- Landesinstitut für Statistik ASTAT — Landesstatistiken
