Kirchliche Trauung — Österreich

Die obligatorische Zivilehe gilt seit 1938: Rechtlich wirksam ist nur die Eheschliessung vor dem Standesamt.

Übersichtskarte — Österreich — Kirchliche Trauung
Österreich. Vereinfachte Übersichtskarte — Natural-Earth-Daten, gemeinfrei.

Die Rechtsgrundlage

In Österreich begründet ausschließlich die Eheschliessung vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten die Ehe. Die kirchliche Trauung ist eine religiöse Feier ohne zivilrechtliche Wirkung. In der Praxis verlangen die Pfarren die staatliche Heiratsurkunde, bevor sie trauen.

Die obligatorische Zivilehe gilt in Österreich seit 1938 und ist nie zurückgenommen worden: Rechtlich wirksam ist ausschließlich die Eheschließung vor dem Standesamt. Die kirchliche Trauung ist eine religiöse Feier ohne zivile Wirkung, und die Kirchen verlangen in der Regel den Nachweis der Zivilehe. Für binationale Paare heißt das: Das Standesamt ist immer der erste Schritt.

Die wichtigsten Punkte

RechtswirkungNur die standesamtliche Eheschliessung
Kirchliche TrauungReligiöse Feier ohne zivilrechtliche Folgen
PraxisDie Pfarren verlangen in der Regel die staatliche Heiratsurkunde
AnmeldungBeim Standesamt, mit Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis
TrauzeugenZwei
KirchenrechtEine kirchliche Ehe wird durch die staatliche Scheidung nicht aufgelöst
Obligatorische ZivileheSeit 1938; nur die standesamtliche Trauung begründet die Ehe
Kirchliche PraxisDie Pfarren verlangen in der Regel die staatliche Heiratsurkunde
EhevorbereitungKirchliche Kurse sind üblich und teils verpflichtend
NichtigkeitsverfahrenVor dem kirchlichen Gericht der Diözese

In der Praxis

Kosten und Übernahme

Die kirchliche Trauung ist für Mitglieder in der Regel ohne Gebühr; Organist, Blumenschmuck und Chor werden gesondert vergütet. Die standesamtliche Trauung kostet je nach Gemeinde und Trauort zwischen etwa fünfzig und mehreren hundert Euro.

Aktuelle Entwicklungen

Die Zahl freier Trauungen neben oder anstelle der kirchlichen Feier nimmt zu; Segnungsfeiern für gleichgeschlechtliche Paare sind in mehreren Diözesen und in der evangelischen Kirche möglich.

Anlaufstellen

Gut zu wissen

Die staatliche Scheidung beendet die kirchliche Ehe nicht. Wer kirchlich neu heiraten will, braucht ein eigenes kirchenrechtliches Verfahren. Die staatliche Scheidung beendet die kirchliche Ehe nicht. Eine erneute kirchliche Trauung setzt ein eigenes kirchenrechtliches Verfahren voraus, das Jahre dauern kann.

Häufige Fragen

Hat eine kirchliche Trauung in Österreich rechtliche Wirkung?

Nein. Nur die standesamtliche Eheschließung begründet die Ehe mit allen Rechtsfolgen. Die kirchliche Feier kann davor oder danach stattfinden, ändert an der Rechtslage aber nichts — und ohne Standesamt gelten Sie als unverheiratet.

Welche Reihenfolge gilt und warum?

Die zivile Eheschließung begründet die Rechtsfolgen — Name, Güterstand, Erbrecht, Aufenthalt. Die religiöse Feier hat davon unabhängig einen eigenen Wert, aber keine dieser Wirkungen. Wer im Ausland eine religiöse Feier plant, sollte vorher klären, ob die dortige Eheschließung zivil anerkannt wird; sonst gelten Sie zu Hause weiter als unverheiratet.

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