Die Rechtsgrundlage
Die Ehe steht seit dem 1. Juli 2022 allen Paaren offen, nachdem die Vorlage am 26. September 2021 mit 64,1 Prozent angenommen worden war. Seither haben verheiratete Frauenpaare Zugang zur Samenspende in der Schweiz, und beide Mütter werden von Geburt an eingetragen. Neue eingetragene Partnerschaften werden nicht mehr begründet; bestehende können umgewandelt werden.
Die Schweiz hat als eines der wenigen Länder die Ehe an der Urne geöffnet, und das Ergebnis war in allen Kantonen bis auf einen deutlich. Der Preis war eine lange, persönliche Kampagne; der Gewinn eine Legitimität, die ein Referendum gegen die Vorlage von vornherein aussichtslos macht.
Die wichtigsten Punkte
| Ehe | Geöffnet seit dem 1. Juli 2022 |
|---|---|
| Volksabstimmung | 26. September 2021, Zustimmung von 64,1 Prozent |
| Eingetragene Partnerschaft | Keine neuen mehr; Umwandlung möglich |
| Adoption | Gemeinsam seit der Öffnung; Stiefkindadoption seit 2018 |
| Samenspende | Für verheiratete Frauenpaare in der Schweiz zugänglich |
| Abstammung | Beide Mütter von Geburt an, bei geregelter Samenspende |
| Leihmutterschaft | Verboten; Elternschaft aus dem Ausland wird zurückhaltend anerkannt |
In der Praxis
- Die Umwandlung einer Partnerschaft erfolgt beim Zivilstandsamt gegen eine geringe Gebühr.
- Nur die geregelte Samenspende in der Schweiz begründet die automatische Mutterschaft.
- Eine schweizerische Ehe wird in der EU anerkannt; ausserhalb Europas prüfen.
- Nicht verheiratete Paare bleiben ohne Status: Testament und Vorsorgeauftrag sind unerlässlich.
Kosten und Übernahme
Vorbereitungsverfahren und Trauung kosten je nach Kanton dreihundert bis sechshundert Franken. Die Samenspende wird von der Grundversicherung nicht übernommen.
Aktuelle Entwicklungen
Seit Juli 2022 haben verheiratete Frauenpaare Zugang zur Samenspende, und beide Mütter werden von Geburt an im Zivilstandsregister eingetragen.
Anlaufstellen
- Zivilstandsamt des Wohnorts, für Vorbereitungsverfahren und Umwandlung.
- Zugelassene Zentren für Fortpflanzungsmedizin.
- Rechtsberatungsstellen der Dachverbände, bei Diskriminierung.
Gut zu wissen
Eine Samenspende ausserhalb des geregelten Rahmens — privat oder im Ausland — führt nicht zur automatischen Mutterschaft; die zweite Mutter muss dann adoptieren.
Häufige Fragen
Muss eine eingetragene Partnerschaft umgewandelt werden?
Nein, sie bleibt gültig. Die Umwandlung erfolgt durch einfache Erklärung beim Zivilstandsamt und bringt Vorteile bei Abstammung und erleichterter Einbürgerung. Das Datum der Partnerschaft bleibt grundsätzlich erhalten.
Wer ist rechtlich Mutter?
Bei einer in der Schweiz durchgeführten geregelten Samenspende beide Ehefrauen, von Geburt an. Bei einer privaten Spende oder einer Behandlung im Ausland ausserhalb des Rahmens nur die Gebärende; die andere muss das Kind adoptieren.
